Inventur und Inventar - Arten und Durchführung

Stefan Parsch
Kurz vor Silvester kann man gelegentlich an Geschäftseingängen lesen: "Wegen Inventur geschlossen". Doch nicht nur in diesen Geschäften wird eine Inventur gemacht. Vielmehr müssen alle Unternehmen, die bilanzierungspflichtig sind, einmal jährlich eine Inventur durchführen. Was dabei zu beachten ist, welche Arten der Inventur es gibt und wie Inventur, Inventar und Bilanz miteinander zusammenhängen, erklärt der folgende Artikel.

Gesetzliche Grundlagen für Inventur und Inventar

Stichwort: Inventur
Inventur wie auch Inventar leiten sich vom lateinischen Wort "inventarium" ab, was so viel wie "Gesamtheit des Gefundenen" bedeutet. "Inventarium" wiederum geht auf das Verb "invenire", "etwas finden", zurück. Das Handelsgesetzbuch (HGB) verwendet den Begriff "Inventar" ohne eine konkrete Definition im Sinne eines exakten Verzeichnisses aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens (§ 240 Abs. 1 HGB).

Ein solches Verzeichnis ist zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit (ebenda) und am Schluss eines jeden Geschäftsjahres (§ 240 Abs. 2 HGB) aufzustellen. Der "Schluss des Geschäftsjahres" umschreibt den Bilanzstichtag. Damit gilt diese Vorschrift auch für den Verkauf oder die Auflösung von Firmen. Neben dieser handelsrechtlichen Verpflichtung, ein Inventar zu erstellen, gibt es auch eine steuerrechtliche. Allerdings verwendet die Abgabenordnung (AO) nicht den Begriff "Inventar", sondern "jährliche Bestandsaufnahmen" (§ 141 Abs. 1 Satz 1 AO). Zudem wird auf § 240 HGB verwiesen, der sinngemäß gelte (§ 141 Abs. 1 Satz 2 AO).

An dieser Stelle legt die Abgabenordnung zugleich eine Untergrenze für die Buchführungspflicht – und damit auch für die Erstellung eines Inventars – fest: Demnach gilt diese Pflicht nur für Unternehmen, die einen Gesamtumsatz von mehr als 600.000 € im Kalenderjahr (im Sinne des § 19 Abs. 3 Satz 1 UStG – Umsatzsteuergesetz) oder einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 60.000 € im Wirtschaftsjahr erzielen (§ 141 Abs. 1 Satz 1 AO). Freiberufler und Kleingewerbetreibende sind von der Pflicht der Erstellung eines Inventars ausgenommen.


Die Vorschriften für eine ordnungsgemäße Inventur sind heute Bestandteil der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB). Dabei sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:

  • Vollständigkeit der Bestandsaufnahme 
  • Klarheit und Nachprüfbarkeit der Bestandsaufnahme 
  • Einzelerfassung bei der Bestandsaufnahme 
  • Richtigkeit der Bestandsaufnahme (§ 246 Abs. 1 HGB)

Im Übrigen ist zu beachten, dass der Begriff "Inventar" gelegentlich nicht nur für das Verzeichnis der Gesamtheit aller Vermögenswerte und Schulden, sondern auch für die Gesamtheit selbst verwendet wird.

Arten der Inventur

Als "Inventur" werden die Maßnahmen zur Erstellung eines Inventars im Sinne eines Bestandsverzeichnisses bezeichnet. Dies ist zum einen die körperliche Inventur, bei der durch sämtliche gegenständliche Vermögensbestandteile durch Zählen, Messen und Wiegen nach Art, Menge und Wert festgehalten werden. Bei schwer erfassbaren Vermögensgegenständen, etwa einer großen Menge Sand, sind auch Schätzungen erlaubt.

Zum anderen werden in der buchmäßigen Inventur die immateriellen Vermögensgegenstände (wie Bankguthaben oder Patente) und die Schulden (wie Verbindlichkeiten gegenüber Banken oder Lieferanten) aufgenommen.

Nach § 240 Abs. 2 HGB ist ein Inventar zum Bilanzstichtag zu erstellen. Bei den meisten Unternehmen entspricht das Wirtschaftsjahr einem Kalenderjahr; dementsprechend wäre die Inventur am Silvestertag durchzuführen. Bei vielen Unternehmen reicht aber ein Tag für die Inventur nicht aus.

Deshalb erlaubt die Finanzverwaltung in R 5.3 Abs. 1 Satz 2 EStR (Einkommensteuer-Richtlinien) die ausgeweitete Stichtagsinventur: Bei ihr kann die Stichtagsinventur innerhalb von zehn Tagen vor und zehn Tagen nach dem Bilanzstichtag stattfinden. Sollten zwischen der Erfassung der Vermögensgegenstände und dem Bilanzstichtag noch Zu- oder Abgänge stattfinden, so sind die Vermögenswerte bis zum Bilanzstichtag fortzuschreiben oder zurückzurechnen. Mehr zur Stichtagsinventur hier >>

Inventurvereinfachungsverfahren

§ 241 HGB trägt den Titel "Inventurvereinfachungsverfahren" und erlaubt weitere Arten der Inventur. Eines dieser Verfahren ist die Stichprobeninventur nach § 241 Abs. 1 HGB, die insbesondere in großen Unternehmen und Konzernen angewendet wird. Dabei können aus großen Waren- oder anderen Beständen Stichproben genommen und auf den Gesamtbestand hochgerechnet werden. Allerdings dürfen dafür nur anerkannte mathematisch-statistische Methoden angewendet werden und muss das Ergebnis dem eines körperlichen Inventars gleichkommen (§ 241 Abs. 1 Satz 3 HGB). Mehr zur Stichprobeninventur hier >>

Erlaubt ist auch die permanente Inventur nach § 241 Abs. 2 HGB, bei der die körperliche Inventur über das Geschäftsjahr verteilt stattfinden kann, wenn die GoB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) eingehalten werden. Mit modernen Softwareprogrammen können diese Bedingungen in der Regel erfüllt werden. So können nach und nach verschiedene Warengruppen und andere Vermögensgegenstände, wie Maschinen, Anlagen oder Fahrzeuge, gezählt, gemessen oder gewogen werden und das Ergebnis dann bis zum Bilanzstichtag fortgeschrieben werden. Mehr zur permanenten Inventur hier >>

Wenn die bisher genannten Verfahren für ein Unternehmen ungünstig sind, ist auch die vor- oder nachverlegte Stichtagsinventur nach § 241 Abs. 3 HGB möglich. Sie ist, salopp gesagt, eine großzügigere Variante der ausgeweiteten Stichtagsinventur. Denn in diesem Fall ist die Stichtagsinventur innerhalb von drei Monaten vor bis zwei Monaten nach dem Bilanzstichtag möglich. Auch muss eine Wertfortschreibung oder -rückrechnung zum Bilanzstichtag erfolgen (§ 241 Abs. 3 Nr. 2 HGB). Mehr zur verlegten Inventur hier >>

Tipps für die Durchführung körperlicher Inventuren

Vermögensgegenstände körperlich zu erfassen, ist in der Regel mit einem größeren Aufwand verbunden. Oft werden dafür eigens Inventarhelfer engagiert. Auch wenn die digitale Erfassung von Waren, etwa mit einem Handscanner, auf dem Vormarsch ist, werden Inventuren teilweise noch immer mit Klemmbrett und Stift durchgeführt. Dann müssen die Daten anschließend ins Warenwirtschaftssystem oder ins ERP-System übertragen werden (ERP – Enterprise Resource Planning).

In jedem Fall sollte eine Inventur gut vorbereitet werden. Dem oder der Inventurverantwortlichen ist zu empfehlen, mindestens einen Zeitplan und einen Personalplan aufzustellen, besser zusätzlich noch einen Raum- oder Abschnittsplan und einen Ablaufplan. Nach Möglichkeit sollten beispielsweise in einem Lager Verpackungen entfernt und der Bestand nach Warengruppen geordnet werden. Klemmbretter, Formulare, Stifte, Waagen, Maßbänder, Laptops, Scanner und andere wichtige Utensilien sind in ausreichender Zahl vorzuhalten.

Die gebildeten Zählteams sollten mindestens aus einem Zähler und einem Schreiber bestehen, womit auch das Vier-Augen-Prinzip eingehalten wird. Weiterhin ist es besser, wenn Mitarbeiter aus dem Lager, dem Verkauf, der Buchhaltung oder anderen Bereichen nicht für die Zählung der Vermögensgegenstände eingesetzt werden, für die sie verantwortlich sind. Durch diese Vorkehrung soll verhindert werden, dass ein Mitarbeiter beispielsweise einen Diebstahl in seinem Verantwortungsbereich vertuschen kann. Teams mit externen Inventurhelfern sollte wenigstens ein Firmenangehöriger angehören.

Auch wenn zu Beginn einer Inventur üblicherweise klar sein sollte, was genau zu tun ist, kann eine kleine Erinnerung an die Zählregeln durch den Inventurverantwortlichen hilfreich sein. Beispielsweise sollte immer von oben nach unten und von links nach rechts gezählt werden, um Doppelzählungen oder die Nichterfassung von Gegenständen zu vermeiden. Am Ende müssen Zähler, Schreiber und Kontrolleure die von ihnen erstellten Listen unterschreiben. Der Inventurverantwortliche sollte stichprobenartig Kontrollzählungen durchführen oder veranlassen.

Eine Erleichterung der Inventur bietet das HGB bei Sachanlagevermögen sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen an: Wenn diese Gegenstände "regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist" (§ 240 Abs. 3 Satz 1 HGB), dann können ihre Menge und ihr Wert als gleichbleibend angesetzt werden. Alle drei Jahre muss dann aber trotzdem gezählt werden (§ 240 Abs. 3 Satz 2 HGB). Außerdem können gleichartige Vermögensgegenstände jeweils zu Gruppen zusammengefasst und "mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden" (§ 240 Abs. 4 HGB).

Inventurdifferenzen und ihre Folgen

Die Inventur ist auch als eine Kontrolle der Buchführung anzusehen. Wenn die in der Inventur erfassten Daten und Werte nicht mehr denen in der Buchhaltung übereinstimmen, dann sind die Buchwerte zu korrigieren. Aus diesem Grund kommt der Inventur auch eine wichtige Bedeutung zu: "Fehlt eine körperliche Bestandsaufnahme, oder enthält das Inventar in formeller oder materieller Hinsicht nicht nur unwesentliche Mängel, ist die Buchführung nicht als ordnungsmäßig anzusehen", heißt es in R 5.3 Abs. 4 Satz 1 EStR. Eine Bilanz, die auf einer fehlerhaften Inventur aufbaut, kann vom Finanzamt als nichtig angesehen werden; dann können die Finanzbeamten Umsatz und Gewinn schätzen.

Wenn es regelmäßig deutliche Differenzen zwischen dem Istbestand in der Inventur und dem Sollbestand in der Buchhaltung gibt, dann könnten Diebstähle von Kunden oder Personal die Ursache dafür sein. Dies könnte beispielsweise durch die Installation von Überwachungskameras aufgeklärt werden. Auch Warensicherungen oder Verkaufsträger, die den Diebstahl hemmen, könnten eine Konsequenz aus Inventurdifferenzen sein.

Wenn immer wieder Ware zu Bruch geht oder verdirbt, sollten Vorkehrungen getroffen werden, um diese Art Schwund zu verringern. In einem Geschäft können auch Fehler beim Scannen oder bei der Entgegennahme von Bargeld vorkommen; auch hier könnte durch geeignete Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden. Auf diese Weise können Unternehmen Inventurdifferenzen auch nutzen, um ihren Betrieb besser zu organisieren.

Inventar und Bilanz

In den vorherigen Abschnitten hat sich schon angedeutet, wie Inventar und Bilanz miteinander zusammenhängen: Ohne ein durch eine Inventur erstelltes Inventar in Form einer Bestandsliste kann keine Bilanz aufgestellt werden, die den GoB entspricht. Man könnte auch sagen, dass die Bilanz eine zusammenfassende Darstellung des Inventars ist. Denn während in der Inventur die Einzelgegenstände zu erfassen sind – von erlaubten Ausnahmen abgesehen –, fasst die Bilanz Vermögensgegenstände und Schulden nach der Gliederung in § 266 HGB zusammen.

Inventare zählen zu den Bilanzunterlagen. Deshalb müssen auch sie, wie die Bilanz selbst, nach § 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Dies gilt übrigens auch für alle Aufzeichnungen und Notizen, die während einer Inventur angefertigt werden.




letzte Änderung S.P. am 01.09.2022
Autor(en):  Stefan Parsch
Bild:  panthermedia.net / Andriy Popov


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Webtipps
Excel-Tools

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 909809 wurde nicht gefunden

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (über 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.800 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Prozessmanager (m/w/d) Rechnungswesen
Die Stadtwerke Heilbronn GmbH ist ein wachstums­orientiertes Infrastruktur- und Dienst­leistungs­unter­nehmen. Mit ca. 420 Mitarbeitern erbringen wir Leistungen für die Einwohner der Stadt Heilbronn und die in Heilbronn ansässigen Unternehmen in den Bereichen Wasser­versorgung, Stadtbahn und -bus... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
BUTZBACH – THE DOOR COMPANY. Wir bauen Tore. Große Tore. Kleine Tore. Schnelle Tore. Spezielle Tore. Aber vor allem bauen wir langlebige und qualitativ hochwertige Tore. Unser Versprechen an unsere Kunden ist, dass wir für ihre Probleme eine individuelle Lösung finden. Und dass sie diese Lösung j... Mehr Infos >>

Produktionscontroller (m/w/d)
GOLDBECK realisiert zukunftsweisende Immobilien in Europa. Wir verstehen Gebäude als Produkte und bieten alle Leistungen aus einer Hand: vom Design über den Bau bis zu Services im Betrieb. Aktuell beschäftigt unser Familienunternehmen mehr als 13.000 Mitarbeitende an über 100 Standorten bei einer... Mehr Infos >>

Referent*in Finanzabteilung
An der Hochschule Emden/Leer, die sich als innovative, richtungsweisende Zukunfts­hochschule versteht, ist in der Finanz­abteilung (FA) am Campus Emden zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollbeschäftigung – zunächst befristet... Mehr Infos >>

Controllerin / Controller (m/w/d) Schwerpunkt Projekt und Vertrieb
Ob beim Bahnfahren, Parken, Tanken bzw. Laden oder bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs – mit großer Wahrscheinlichkeit hast du dabei schon unsere Technik genutzt. Seit über 150 Jahren entwickeln wir innovative und nachhaltige Systeme für eine Mobilitätsinfrastruktur, die weltweit Mensche... Mehr Infos >>

Senior Controller*in (w/m/div)
Du arbeitest gerne authentisch auf Augenhöhe von Mensch zu Mensch? Dann komm zu uns! Wir, die Sparda-Bank Berlin mit ca. 800 Kolleg*innen, sind als Genossenschaftsbank im und für den Osten von Deutschland tätig. Für unsere 460.000 Privatkund*innen arbeiten wir alle täglich daran positive Kundener... Mehr Infos >>

Financial Accountant / Buchhalter (m/w/d)
Die activ factoring AG ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister in Deutschland und auch Ansprechpartner für maßgeschneiderte Lösungen zur Forderungsfinanzierung... Mehr Infos >>

Referent Bewertungen (w/m/d)
Energie Süd­bayern (ESB) bildet gemeinsam mit den Tochter­unter­nehmen Energienetze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unternehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeiterinnen und Mit­arbeitern, Auszu­bildenden und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­produkte und ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Veranstaltungs-Tipp

Confex_Online-Banner_290px.jpg
Lernen Sie von unseren Experten alle Tricks zum Thema Power BI.
  • Erfahrene Trainer mit fundiertem Power BI Wissen
  • Praxisnahe Beispiele und Übungen für sofortige Anwendung
  • Kleine Gruppen für maximale Interaktion
Melden Sie sich jetzt an, es gibt noch freie Plätze.

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Controller finden Sie in der Controlling-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>

Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

jabatix_logo_Businessplan_290px.png
Jabatix NC ist eine Rechenmaschine, als add-on für Excel, für Controller in kleinen und mittleren Unternehmen. Sie führt komplexe Berechnungen durch und stellt die Ergebnisse in EXCEL bereit – ohne lange Einarbeitung. Mehr Informationen >>

Diamant.PNG
Diamant/3 bietet Ihnen ein Rechnungswesen mit integriertem Controlling für Bilanz- / Finanz- und Kosten- / Erfolgs- Controlling sowie Forderungsmanagement und Personalcontrolling. Erweiterbar bis hin zum unternehmensweiten Controlling. Mehr Informationen >>


Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Kreditrechner - 50 Darlehen in Excel verwalten

Kreditrechner_Excel.jpg
Mit diesem Kreditrechner für Excel hast du deine gesamte Schuldenlage im Griff – einfach, übersichtlich und effektiv. Spare bares Geld durch bessere Planung. Dieser Planer wurde speziell dafür entwickelt, auch bei komplexen Kreditstrukturen Übersicht und Kontrolle zu behalten. Bis zu 50 Kredite gleichzeitig verwalten und Laufzeiten bis zu 50 Jahre abbilden

Jetzt hier für 17,90 EUR downloaden!

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>

Kosten- und Leistungsrechnung: Aus der Praxis für die Praxis von Jörgen Erichsen 

kosten-muenzen-geld-pm_Boris_Zerwann_240x180.jpg
Zur KLR gibt es zahllose Veröffentlichungen, die sich vor allem mit Definitionen und Theorien befassen. Im Unterschied dazu ist diese Serie aus 6 Teilen so konzipiert, dass sie sich vor allem mit der Anwendbarkeit im Tagesgeschäft befasst und so gerade für Unternehmer in kleinen Betrieben und Selbstständige einen hohen Nutzwert bieten. Weitere interessante Serien finden Sie hier >> 

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>