Einnahmen-Überschuss-Rechnung - Die Besonderheiten im Detail

Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung, die von Freiberuflern und kleinen Gewerbebetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben angewendet werden kann. Der Einsatz der Einnahmenüberschuss-Rechnung ist, mit Ausnahme der Freiberufler, an bestimmte Umsatz-/ bzw. Gewinngrenzen geknüpft.

Voraussetzungen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Unternehmer Gewinngrenze Umsatzgrenze Besonderheiten
Freiberufler - - Für alle Unternehmer gilt: Verzicht auf Anwendung der doppelten Buchführung
Gewerbliche Unternehmen, 
Ich-AGs, Vereine
80.000 € / Jahr 800.000 € / Jahr Keine Handelsregistereintragung erlaubt
Landwirtschaftliche Betriebe, 
Forstbetriebe
80.000 € / Jahr - Nutzflächenwert darf 25.000 € nicht übersteigen

Der Aufbau der EÜR wird anhand eines vom Bundesfinanzministerium seit 2005 eingeführten Formulars bestimmt, das von den Unternehmern verpflichtend für die Auflistung der Einnahmen und Ausgaben zu verwenden ist.  Lediglich kleine Betriebe mit Einnahmen unter 17.500 € dürfen eine formlose Gewinnermittlung aufstellen. [1] Ein Beispiel / Muster für die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) finden Sie in der Fachinfo-Kategorie Jahresabschluss. Ergänzend können Sie sich hier auch ein kostenfreies Excel-Tool für eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung herunterladen

Abweichend von der Gewinnermittlung durch Bilanzierung §4 (1) ist für die EÜR in § 11 (1) EStG  festgehalten, dass Einnahmen erst dann erfasst werden dürfen, wenn sie zugeflossen sind. Ausgaben werden nach ihrem Abgang beurteilt. Für sie zählt der Zeitpunkt des tatsächlichen Zahlungsabflusses. [2] Für die EÜR gilt also grundsätzlich das Zu- und Abflussflussprinzip


Beispiele für Zu- und Abflüsse [3]

Art Zufluss / Abfluss Gültigkeit
Überweisung Einnahme bzw. Ausgabe Mit Gutschrift bzw. Lastschrift
Scheckübergabe Einnahme bzw. Ausgabe Mit Entgegennahme bzw. Abgabe
Leasingrate Ausgabe Mit Zahlung
Provision Einnahme Mit Gutschrift
Kreditkarte Ausgabe Bei Abbuchung bzw. Alternative: Rechnungsdatum
PayPal Einnahme Mit Zahlungseingang auf PayPal-Konto
Vgl. [3]

Besonderheiten der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Abweichend vom Zu- und Abflussprinzip gibt es einige Besonderheiten, die es gilt zu beachten:

a) Investitionen / Anlagenabgänge

Neu angeschaffte Wirtschaftsgüter werden, wie auch in der Bilanzierung, nicht sofort als Aufwand bzw. Ausgabe gebucht, sondern müssen in einem Anlagenverzeichnis geführt werden. Dort werden sie mit dem Nettokaufpreis erfasst. Die sich aus den Laufzeiten der Anlagegüter ergebenden Abschreibungen und die bei Anschaffung gezahlte Vorsteuer werden als Betriebsausgabe in der EÜR erfasst. Die nachstehende Grafik stellt die Einteilung und Behandlung des Anlagevermögens dar:

Anlagevermögen
Nicht abnutzbares Anlagevermögen
Abnutzbares Anlagevermögen
  • Grundstücke
  • Beteiligungen
  • Finanzanlagen

  • Fuhrpark
  • Gebäude
  • Maschinen
Anschaffungskosten bleiben bis zur
Veräußerung im Betriebsvermögen stehen.
Die Differenz aus Verkaufspreis und
Anschaffungskosten wird in der EÜR erfasst.

Durch den ständigen Wertverlust werden
Abschreibungen mithilfe der AfA-Tabellen
durchgeführt. Für die EÜR wird eine
Abschreibungsliste aufgestellt.

Beim Verkauf von Anlagen erfolgt eine gesonderte Auflistung der Anlagegüter und der Umsatzsteuer (Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen diese auch bei Verkäufen berücksichtigen). Der Verkaufserlös sowie die Umsatzsteuer gehören zu den Betriebseinnahmen. Auch hier ist die Gutschrift auf dem Konto ausschlaggebend für die Erfassung als Einnahme in der EÜR. Zu beachten ist der noch nicht abgeschriebene Teil der Anschaffungskosten. Dieser wird als Betriebsausgabe erfasst. [4]

b) Zeitliche Abgrenzungen und die Zehn-Tages-Frist


Zeitliche Abgrenzungen von z.B. im Voraus bezahlten Rechnungen, die das neue Jahr betreffen, werden in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht vorgenommen. Eine Ausnahme bilden sich regelmäßig wiederholende Einnahmen und Ausgaben. In einem Zehn-Tages-Zeitraum um den 31.12. müssen die Einnahmen und Ausgaben ihrem Entstehungsjahr zugeordnet werden. Das typische Beispiel ist die Mieteinnahme. Die am 29.12.2007 eingegangene Miete für Januar 2008 ist eine regelmäßige Einnahme. Sie liegt in der Zehn-Tages-Frist und gehört in das Jahr 2008, da erst die Januarmiete angesprochen wird. [5]
Beispiele für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben sind: Pacht, Miete, Löhne & Gehälter, Renten sowie Nebenkosten. Nicht dazu gehören Wareneinkäufe und deren Verkaufsumsätze wie auch Umsatzsteuervorauszahlungen.

c) Rückstellungen

Die Möglichkeit Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen oder sonstige Rückstellungen für u.a. ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, zu bilden besteht in der EÜR nicht. Erst wenn tatsächlich eine Ausgabe vorliegt (z.B. wenn der Gerichtsprozess verloren wurde), kann diese in die EÜR einfließen.

d) Darlehen


Bei Darlehen spielen die Auszahlung sowie die Tilgung für die Berechnung des Gewinns keine Rolle. Jedoch gehören die Zinsen und mit den Darlehen vebundene Kosten wie Provisionen zu den Betriebsausgaben im Zahlungsjahr.

e) Privatentnahmen - / Einlagen und Eigenverbrauch

Einen weiteren Punkt bilden die Privateinlagen. Wichtig ist hierbei die Auflistung der Geld- und Sacheinlagen für eine spätere Überprüfung. Weiterhin haben Geldeinlagen keinen Einfluss auf den Gewinn des Unternehmens. Tritt aber der Fall ein, dass die privaten Güter zu über 50 % eine betriebliche Nutzung erfahren, werden diese mit dem tatsächlichen Wert des Gutes zum Einlagezeitpunkt eingelegt. Die daraus resultierenden Abschreibungsbeträge sind wiederum Ausgaben.

Ähnliches liegt bei den Privatentnahmen vor. Auch Geldentnahmen haben keine Auswirkung auf den Unternehmenserfolg. Betriebseinnahmen sind hingegen Entnahmen von Waren (zzgl. USt) und auch Entnahmen von Anlagegütern. Bei dem Herausnehmen von Bürotischen (also abnutzenbaren Anlagegütern) ist der Restbuchwert, bei Grundstücken (abnutzbare Anlagegüter) die Anschaffungskosten für die Ermittlung der Betriebserfolgs relevant.

f) Umsatzsteuer und Vorsteuer 

Die Umsatzsteuer bei Ausgangsrechnungen wird in einem gesonderten Posten als Einnahme in der EÜR gebucht – die Vorsteuer bei Eingangsrechnungen analog als Ausgabe, ebenfalls in einem gesonderten Posten. Die sich mit der Umsatzsteuererklärung ergebende Zahllast wird bei Abführung an das Finanzamt als Ausgabe behandelt. Eine Erstattung durch das Finanzamt führt zur Einnahme.

Bei der Erstellung der Umsatzsteuererklärung, können Sie wählen, ob Sie nur die Vorsteuer bezahlter Rechnungen ansetzen oder die Vorsteuer bereits bei Leistungsvollbringung, also bei Rechnungseingang, geltend machen. Wird die Vorsteuer bereits bei Rechnungseingang und noch nicht erfolgter Zahlung in der Umsatzsteuererklärung angesetzt, ist zu beachten, dass sie nur in dem Jahr abzugsfähig ist, in welchem auch die Rechnungslegung erfolgte. Die Vorsteuer aller offenen Rechnungen wird neben der Gezahlten in die Umsatzsteuererklärung eingetragen.

Um Doppelbuchungen zu vermeiden, muss im Folgejahr die Umsatzsteuer für Rechnungen, die im alten Jahr noch nicht bezahlt wurden und deren Umsatzsteuer bereits angesetzt wurde, auf dem Konto "Nicht abzugsfähige Vorsteuer" erfasst werden. Somit wird verhindert, dass diese Vorsteuer doppelt in die Umsatzsteuer-Voranmeldung eingebracht wird. Lediglich in der EÜR wird sie als Betriebsausgabe zum Zahlungszeitpunkt erfasst. In der Praxis wird jedoch aus Vereinfachungsgründen häufiger der Weg der Buchung zum Zahlungszeitpunkt gewählt.

Satz Umsatzsteuer
Keine Umsatzsteuer
7 % Freiberufler:
u. a. Autoren, Schauspieler
Freiberufler:
u. a. Ärzte, Hebammen

Gewerbetreibende:
u. a. Einzelhandel, Lebensmittelgroßhandel
Gewerbetreibende:
u. a. Versicherungsvertreter, Finanzberater
19 % Freiberufler:
u. a. Grafiker, Juristen
USt-Befreiung:
Vorjahresumsatz unter 22.000 €
Folgejahr unter 50.000 €
Bei Nichteinhaltung:
USt im Folgejahr auf Rechnungen

Gewerbetreibende:
u. a. Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe
 
Haben Sie noch Fragen? Dann empfehlen wir Ihnen einen Eintrag im Forum in der Kategorie Einnahmen-Überschussrechnung.

(Stand: Juni 2024)

 
 

Quellen:

[1] Vgl. nuernberg.ihk.de/ihk_nbg/IHK_NBG/PDF/Publikationen/Recht__Steuern/gewinnermittlung.pdf S. 3
[2] Vgl. Gesetze im Internet (s. Webtipps)
[3] Vgl. Buchführung und Finanzierung von a -z, Autorenkollektiv, Haufe Verlag
[4] Vgl. Steuer 2008 für Unternehmer, Autorenkollektiv, Haufe Verlag, 2008, S. 348 f.
[5] Vgl. khb.de/Mandantenbrief/Sonderrundschreiben2005-2006.pdf S. 15




letzte Änderung Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt am 14.07.2024
Bild:  PantherMedia/ Joerg Horstmann

Literaturhinweise
Webtipps
Excel-Tools

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 11307 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Neuigkeiten für Controller und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen , Seminarangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Controlling-Tools und News informiert! Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.500 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Buch-Tipp


kennzahlen.png Kennzahlen-Guide für Controller- Über 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 
Preis: ab 12,90 Euro Brutto mehr >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

(Junior) Business Partner* Controlling
Du hast Lust in einer Mannschaft zu arbeiten, für die partnerschaftliches Miteinander an erster Stelle steht? Mit Menschen, die genauso viel Freude an ihrer Arbeit haben wie du? Dann komm zu uns. Die Paul Bauder GmbH & Co. KG in Stuttgart ist seit über 160 Jahren inhabergeführt und Europas führen... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Sie suchen einen erfüllenden Job, der 365 mal im Jahr Sinn ergibt? Bewerben Sie sich bei der NGD! Erziehen – Fördern – Pflegen – Heilen … Mit rund 70-jähriger Erfahrung im sozialen Dienstleistungsbereich wirkt die Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie mit ihren ca. 5.700 Mitarbeitenden in rund 3... Mehr Infos >>

(Production) Controller (m/w/d)
Unsere ausgeprägte Leidenschaft für Live Entertainment, Musicals und Theateraufführungen auf höchstem Niveau ist, was uns bei Stage verbindet. Diese gemeinsame Begeisterung macht aus den vielfältigsten Mitarbeitenden in unterschiedlichsten Jobs ein hingebungsvolles Team: ein echtes „Wir“. Und das... Mehr Infos >>

Finanzprüfer*in (w/m/d)
Die Stadt Weinheim mit rund 45.000 Einwohner*innen ist inner­halb der Metropol­region Rhein-Neckar ein beliebter Wohnort mit großem Bildungs-, Sport- und Kultur­angebot. Wir als Beschäftigte (ca. 800) der Stadt­verwaltung wollen unsere Stadt Tag für Tag weiter­entwickeln. Wenn Sie Teil un... Mehr Infos >>

Kaufmann / Kauffrau (w/m/d) als Bilanzbuchhalter / Steuerfachwirt (w/m/d)
Die Energie Südbayern (ESB) bildet ge­mein­sam mit den Tochter­unter­nehmen Energie­netze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unter­nehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeite­rinnen und Mit­arbeitern, Aus­zu­bil­den­den und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­pr... Mehr Infos >>

Controller*in – Forschungsinstitut
Die Fraunhofer-Gesellschaft (www.fraunhofer.de) betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungs­einrichtungen und ist eine der führenden Organisationen für anwendungsorientierte Forschung. Rund 32 000 Mitarbeitende erarbeiten das jährliche Forschungsvolumen von 3,4 Milliarden ... Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Sie sind ein versierter Zahlenexperte mit Führungstalent und suchen eine Aufgabe, in der Ihr Können wirklich geschätzt wird? Das bieten wir Ihnen: Polstermöbel Fischer zählt mit rund 250 Mitarbeitenden zu den großen Polstermöbel-Filialunternehmen in Deutschland mit dem Ziel die Nr. 1 zu sein! Wir... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) − Production Controlling (m/w/d)
LITEF-Produkte sind weltweit in einer Vielzahl von Anwendungen im Einsatz. Unsere Lösungen und Erfahrungen bieten wir Kunden, die dynamische Vorgänge (Beschleunigungen und Drehungen) messen und regeln wollen, Lage und Kurs von Fahrzeugen ermitteln oder navigieren wollen – auf dem Land, in... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Veranstaltungs-Tipp

it-kurse-excel-und-controlling-bei-pc-college.png
Sie sind Controller und wollen Ihre Excel oder Power-BI Kenntnisse verbessern? Dann sind unsere Excel /Power-BI Schulungen genau das Richtige für Sie! Lernen Sie, wie Sie Daten effizient analysieren, visualisieren und präsentieren können. Nutzen Sie die Vorteile von Pivot-Tabellen, Formeln, Makros und mehr. Melden Sie sich jetzt an und werden Sie zum Excel oder Power-BI Profi!  Mehr Infos >>  

eBook Cover 290px geschnitten nur Hand.jpg

eBook: Controlling mit Chat GPT

Dieses Buch zeigt praxisnah, wie Sie ChatGPT effektiv in Ihren Controlling-Alltag integrieren können. Von der Erstellung intelligenter Prompts bis hin zur Automatisierung von Controlling-Prozessen – Sie erhalten das Wissen und die Werkzeuge, um Ihre Arbeit auf das nächste Level zu heben.

Jetzt hier für 9,99 EUR downloaden >>

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

QuoVadis.jpg
Der BusinessPlanner besticht seit Jahren durch seine schnelle und professionelle Umsetzung einer integrierten Unternehmensplanung. Ein besonderer Fokus liegt auf der Integration von Planbilanz und Finanzplan / Cashflow – inklusive transparentem und aussagekräftigem Reporting.
Mehr Informationen >>

LucaNet_simply_intelligent_Logo_RGB.jpg
LucaNet.Planner deckt alle Anforderungen der integrierten Unternehmensplanung, des Reportings und der Analyse ab. Setzen Sie auf eine Software, die Ihnen mit maximaler Transparenz Arbeitsprozesse erleichtert. Mit wenigen Mausklicks passen Sie vorgefertigte Strukturen an Ihre Bedürfnisse an und importieren Ist-Zahlen über fertige Schnittstellen aus Ihrem Vorsystem.  Mehr Informationen >>

idl.png
Die IDL CPM Suite ist eine Software für die Unternehmenssteuerung mit integrierten Applikationen für Konzernkonsolidierung, Finanzplanung, operative Planung, Managementreporting, regulatorisches Berichtswesen und Analyse. Herausragende Usability, hohe Automatisierung und Fachlichkeit zeichnen sie aus. Mehr Informationen >>

Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Reisekostenabrechnung 2025

02_Reisekostenabrechnung.png
Diese Excel-Vorlage eignet sich zur Reisekostenabrechnung in allen Branchen für Unternehmen, deren Angestellte, Vereine und Organisationen, Gewerbetreibende sowie Freiberufler. Das Tool unterstützt die aktuellen in Deutschland geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien für die Abrechnung von Reisekosten.
Mehr Informationen >>


RS-Businessplan

Betriebsaufwand.png
Unternehmen mit Balanced Scorecard (BSC) im Einsatz sind erfolgreicher als ihre Wettbewerber. Erstellen Sie mit RS-BSC Ihre Balanced Scorecard! Definieren und überwachen Sie mit Hilfe dieser Excel-Vorlage ihre operativen und strategischen Ziele.
Mehr Informationen >>

Liquiditätsplanung XL

Liquiditätsplanung XL.png
Mit der RS-Liquiditätsplanung können Sie die Liquidität planen. Die Planung erfolgt dabei über einzelne Sichten, welche komprimiert im Liquiditätsplan ausgegeben werden. Das Tool beinhaltet unter anderem zwei Jahresplanung und eine Detailsicht für Ein- und Auszahlpositionen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Premium-Inhalte

Als Premium-Mitglied erhalten Sie Zugriff auf ausgewählte sonst kostenpflichtige Fachbeiträge und Video-Kurse für Premium-Mitglieder inklusive (über 400 Beiträge allein auf Controlling-Portal.de + Premiuminhalte auf Rechnungswesen-Portal.de).

Beispiele:

- Serie zum Berichtswesen in Unternehmen
- Kundenwertanalyse – Wie profitabel ist ein Kunde?
- Potenzialanalyse mit Excel
- Unsere amüsante Glosse: Neulich im Golfclub
- Kostenmanagement in der Logistik
- Dashboards im Kostenmanagement
- Von Total Cost of Ownership (TCO) zu TCOplus
- KLR - Aus der Praxis für die Praxis

Die Gesamtliste an Premium-Fachbeiträgen können Sie hier einsehen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>