Privatkonten: Privatentnahmen und Privateinlagen

Anna Werner
Es kommt häufig vor, dass der Geschäftsinhaber bei Bedarf Geld oder Sachen aus seinem Unternehmen entnimmt oder aus seinem Privatvermögen in das Unternehmen einbringt. Dabei handelt es sich um Privatentnahmen und Privateinlagen, die das Eigenkapital reduzieren bzw. erhöhen (§ 4 Abs.1 S.1 EStG). Sowohl Privateinlagen als auch Privatentnahmen werden aus Gründen der Übersichtlichkeit über das Privatkonto gebucht.

Ein Privatkonto ist in der Finanzbuchhaltung ausschließlich bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften wie OHG und KG und nur für deren Eigentümer (Vollhafter) möglich, da nur bei Personenunternehmen solche Eingriffe vorgenommen werden können bzw. dürfen. Kapitalgesellschaften haben keine Privatsphäre. Ein Privatzugang der Gesellschafter zum Unternehmensvermögen ist hier rechtlich nicht gegeben (R 18 EStR).


Das Privatkonto hat die Aufgabe, alle privat verursachten Kapitalveränderungen festzuhalten. In der Praxis werden häufig mehrere Privatentnahmekonten bzw. Privateinlagekonten geführt, durch die ein späteres Herausrechnen bestimmter Posten wie z.B. Barentnahmen, Privatsteuern erfolgen soll.

Typische Privatentnahmen sind in der folgenden Tabelle dargestellt:


Privatentnahmen Beispiel
Barentnahme Entnahme von Bargeld aus der Unternehmenskasse, um den privaten Lebensunterhalt zu bestreiten , Bezahlung der persönlichen Krankenversicherung vom betrieblichen Konto
Waren Entnahme von Glühlampen durch den Elektromeister
Erzeugnisse Entnahme selbst hergestellter Fertigerzeugnisse für den Eigenverbrauch, z.B. Entnahme von Brot durch den Bäckermeister
Nutzungen und Leistungen

Nutzung der betrieblichen Pkw für Privatfahrten, Reparatur des privaten Pkw des Inhabers durch einen angestellten KFZ-Mechaniker



Typische Privateinlagen sind nach § 4 Abs. 1 EStG:

Privateinlagen Beispiel
Bareinlage Zuführung von Bargeld zur Unternehmenskasse
Sonstige Wirtschaftsgüter Einbringung des eigenen Pkw des Unternehmers zur Nutzung durch angestellten Mitarbeiter für Dienstfahrten

Bei Personengesellschaften werden in der Regel für jeden Gesellschafter mehrere eigene Privatkonten eingerichtet.

Private Entnahmen bzw. Einlagen wirken sich nicht auf den Erfolg (Gewinn/Verlust) des Unternehmens aus. Das Privatkonto ist ein Unterkonto des Kontos Eigenkapital und wird am Jahresende unmittelbar über das Konto Eigenkapital abgeschlossen. Alternativ kann das Privatkonto über ein Privatsammelkonto abgeschlossen werden, wenn ein solches vorher zur Zusammenfassung der verschiedenen Privatkonten eingerichtet wurde. Als Unterkonto des passiven Bestandskontos Eigenkapital hat das Privatkonto keinen eigenen Anfangsbestand, gebucht wird wie auf jedem Passivkonto. D.h. auf der Sollseite des Privatkontos werden Entnahmen und auf der Habenseite Einlagen verzeichnet.

Übersicht Eigenkapitalkonto und Privatkonto

Übersicht Eigenkapitalkonto und Privatkonto.png

Die Entnahmen für private Zwecke im laufenden Jahr sollten nicht höher sein als der Gewinn. Sonst wird ein Teil des Eigenkapitals verzehrt und es droht die Gefahr einer Überschuldung des Unternehmens. Neue Privateinlagen sind kein Ausgleich für private Entnahmen. Sie werden deshalb direkt dem Eigenkapitalkonto gutgeschrieben.

Buchungsbeispiele für ein Privatkonto finden Sie unter folgendem Link:

Buchungsbeispiele für ein Privatkonto >>




letzte Änderung A.W. am 29.07.2024
Autor(en):  Anna Werner

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