Offene Rücklagen

Jörgen Erichsen
Offene Rücklagen können durch die Zuführung von zusätzlichem Eigenkapital, etwa durch Gesellschafter (Kapitalrücklage), oder durch die Einbehaltung von Gewinnen (Gewinnrücklagen) entstehen. Gewinnrücklagen werden aus dem bereits versteuerten Jahresgewinn einbehalten. Kapitalrücklagen sind Bestandteile der Außenfinanzierung, Gewinnrücklagen der Innenfinanzierung eines Unternehmens.

Offene Rücklagen werden auf Grund gesetzlicher Regelungen oder gesellschaftsvertraglicher Vereinbarungen gebildet. Auch freiwillige Regelungen sind bei den anderen Gewinnrücklagen möglich. Die genannten Rücklagen werden wegen ihrer gesonderten bilanziellen Erfassung als offene Rücklagen bezeichnet. Diese Rücklagen können in ihrer Höhe variieren. Beispielsweise kann es Zuflüsse geben oder Teile der Rücklagen können unter Beachtung gesetzlicher oder anderer Regelungen wieder aufgelöst werden. Bildung und Auflösung der anderen Rücklagen unterliegen hingegen keinen gesetzlichen Vorgaben.

Offene Rücklagen werden vor allem gebildet, wenn ein Unternehmen hohe Überschüsse erzielt. Die zurückgelegten Mittel können so zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden, um z.B. in einem der kommenden Geschäftsjahre einen Verlust auszugleichen. Offene Rücklagen stärken das Eigenkapital eines Unternehmens und helfen somit auch, die Liquidität zu sichern. Und der Ausweis von Rücklagen, die möglichst über mehrere Jahre ansteigen, erhöht nicht zuletzt die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens.

 Das Eigenkapital von Kapitalgesellschaften untergliedert sich nach § 272 Handelsgesetzbuch (HGB) in die Positionen:
  • Gezeichnetes Kapital (Grundkapital bei Aktiengesellschaften, Stammkapital bei GmbH´s)
  • Kapitalrücklagen
  • Gewinnrücklagen, die sich wiederum in vier Positionen unterteilen können
    • Gesetzliche Rücklagen
    • Rücklagen für Unternehmensanteile
    • Satzungsgemäße Rücklagen
    • Andere Gewinnrücklagen
  • Gewinn- oder Verlustvortrag
  • Jahresüberschuss oder -fehlbetrag bzw. Bilanzgewinn oder -verlust

Welche Bestandteile umfassen offene Rücklagen?

Die offenen Rücklagen können aus Kapital- und Gewinnrücklagen bestehen. Die Kapital- und Gewinnrücklagen sind Bestandteile des Eigenkapitals und werden auf der Passivseite der Bilanz auf speziellen Rücklagekonten gesondert ausgewiesen. Der separate Ausweis von Rücklagen ist deshalb erforderlich, weil das gezeichnete Kapital eines Unternehmens unverändert bleiben und stets zum Nennwert ausgewiesen werden muss. Die Regelungen zur Gliederung von Bilanz und Eigenkapital finden sich in § 266 HGB sowie § 272 Abs. 2 und 3 HGB.

Wodurch unterscheiden sich offene von stillen Rücklagen?

Im Gegensatz zu den offenen Rücklagen sind die stillen Rücklagen oder stillen Reserven in der Bilanz nicht sichtbar bzw. werden nicht ausgewiesen. Stille Reserven entstehen beispielsweise, wenn Vermögensgegenstände unterbewertet oder Schulden überbewertet werden. Stille Reserven führen dazu, dass ein Unternehmen über mehr Eigenkapital verfügt als in der Bilanz ausgewiesen wird. Sie sind in der Regel durch Dritte nicht zu erkennen und können ohne weitere Informationen höchstens geschätzt werden.




letzte Änderung J.E. am 21.08.2024
Autor(en):  Jörgen Erichsen


Autor:in
Herr Jörgen Erichsen
Jörgen Erichsen ist selbstständiger Unternehmensberater. Davor hat er in leitenden Funktionen in Konzernen gearbeitet, u.a. bei Johnson & Johnson und Deutscher Telekom. Er ist Autor von Fachbüchern und -artikeln rund um Rechnungswesen und Controlling. Außerdem ist er als Referent zu diesen Themen für verschiedene Träger tätig. Beim Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) leitet Jörgen Erichsen den Arbeitskreis Controlling.
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