Die Selbstauskunft des Mieters: Was darf der Vermieter fragen?

Anna Werner
Dem Vermieter wird ein überwiegendes Interesse zugesprochen, zu wissen, wem er seine Immobilie zur Nutzung überlässt. Daher möchten die meisten Vermieter vor dem Abschluss eines Mietvertrages eine Mieterselbstauskunft haben. Auf diese Weise kann der Vermieter am ehesten verhindern, seine Mietwohnung an einen zahlungsunwilligen Mieter oder sogar einen Mietnomaden zu vergeben.

Doch Vorsicht: nicht alle Fragen sind zulässig – und Wohnungssuchende müssen auch nicht alles wahrheitsgemäß beantworten. Was dürfen Vermieter abfragen? Welche Fragen strittig oder gar verboten sind? Erfahren Sie es hier!

Eine Selbstauskunft des Mieters soll einen Überblick verschaffen, ob der Wohnungssuchende in der Lage ist, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen und hilft somit, möglichst passenden Mieter zu finden. Auch wenn die Selbstauskunft laut Mietrecht grundsätzlich freiwillig ist, ist es den Mietinteressenten zu raten, die Selbstauskunfts-Fragebögen vollständig auszufüllen, um ihre Chancen auf die Wohnung nicht zu verspielen.

Die Selbstauskunft wird in der Regel als ein vorgefertigter Fragebogen dem potentiellen Mieter ausgehändigt. Der Wohnungssuchende beantwortet dieses Formular schriftlich und überlässt es dem Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung. Das Auskunftsformular umfasst die Fragen sowohl nach dem Familienstand als auch dem Arbeitsverhältnis, dem Arbeitgeber sowie der finanziellen Situation des potentiellen Mieters.


Welche Fragen muss der Mieter wahrheitsgemäß beantworten?

Generell ist Vermieter nur berechtigt, dem potentiellen Mieter die Fragen zu stellen, die für das Mietverhältnis von zentraler Bedeutung sind und somit dem Vermieter helfen können, zu entscheiden, mit wem er den Mietvertrag abschließt. Dabei darf der Wohnungssuchende in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht verletzt werden (Art. 2 Abs.1 GG). Zulässig gestellte Fragen müssen grundsätzlich wahrheitsgetreu beantwortet werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass viele Fragen, die heute gestellt werden, ganz klar unzulässig sind.

Bei allen klar wohnungsbezogenen Fragen der Selbstauskunft und wenn die Falschauskunft von wesentlicher Bedeutung für den Fortbestand des Mietverhältnisses wäre, hat der Mieter kein Lügerecht. Macht der Mietinteressent jedoch bei zulässigen Fragen falsche Angaben, darf der Vermieter Konsequenzen ziehen – den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und ggf. Schadensersatz verlangen (§ 123 BGB). Ist der Wohnungssuchende bereits in die Wohnung eingezogen, riskiert er mit der Falschauskunft sogar nach § 543 Abs. 1 BGB die fristlose Kündigung.

Handelte es sich dagegen um eine unzulässige Frage des Vermieters, die nicht mit dem Mietverhältnis im Zusammenhang steht, darf der Mieter lügen. Die Falschaussage hat daher keine Auswirkungen auf den Bestand des Mietverhältnisses, d.h. wenn es sich später herausstellt, dass der Mieter unzulässige Fragen falsch beantwortet hat, kann das Mietverhältnis seitens des Vermieters nicht nachträglich gekündigt werden.

Zulässige Fragen in der Selbstauskunft des Mieters

Fragen zur Identität des Mietinteressenten

Zulässig ist jede Frage, die für den Abschluss des Mietvertrags erforderlich ist. Sinnvoll sind hierbei Fragen nach dem Namen, Vornamen, Geburtsdatum, derzeitiger Anschrift, Telefonnummer, Personalausweisnummer des potentiellen Mieters o.ä.

Fragen zum Nettoeinkommen, Beruf und Arbeitgeber

In erster Linie möchte der Vermieter sichergehen, dass künftiger Mieter überhaupt in der Lage ist, die monatlichen Mietzahlungen zu leisten. Deshalb sind Fragen nach den Einkommensverhältnissen, nach dem derzeitigen Arbeitgeber des Mietinteressenten sowie Fragen nach Art und Dauer des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses generell zulässig und müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Ein Interessent muss dem Vermieter auch Auskunft darüber geben, ob er sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet und wie hoch sein durchschnittliches Nettoeinkommen ist (LG München, Urteil v. 25.03.2009, 14 S 18532/08). Dafür können Lohn- oder Gehaltsabrechnung oder Kopie eines Kontoauszugs vorgelegt werden.

Aber Vorsicht: Einkommensnachweise darf der Vermieter nur dann verlangen, wenn er sich für einen Interessenten bereits entschieden hat. Bezieht der Mietinteressent die Sozialleistungen muss er seinen potenziellen Vermieter darüber auch in Kenntnis setzen (LG Gießen, Beschluss v. 23.03.2001, 1 S 590/00).

Anzahl der einziehenden Personen

Die Frage nach der Anzahl und Alter der Familienangehörigen, die in die Wohnung einziehen sollen, darf der Vermieter ebenso stellen. Der Vermieter hat ein großes Interesse daran zu erfahren, in welchem Umfang der Mieter Familienangehörige in die Wohnung mitbringt und wie stark es hierdurch abgenutzt werden könnte. Auch für die Betriebskostenabrechnung sind diese Angaben von Bedeutung.

Haustiere

Die Frage nach Haustieren ist auch erlaubt. Wenn es sich um Hunde oder Katzen handelt, muss der Wohnungssuchende die Frage wahrheitsgemäß beantworten. Das gilt auch für giftige Tiere, die nur mit Erlaubnis des Vermieters gehalten werden dürfen. Handelt es sich um Kleintiere wie Fische, Vögel, Hamster, die ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden dürfen, muss der Mieter die Frage nicht beantworten.

Welche Fragen sind unzulässig?

Unerlaubt sind solche Fragen, die Privatsphäre des Wohnungssuchenden berühren. Es könnten Fragen nach einer schon bestehenden oder geplanten Schwangerschaft oder, ob zukünftig Kinder in die Wohnung ziehen sollen, sein. Beantwortet der Mieter eine von diesen Fragen inkorrekt, bleibt dies ohne rechtliche Folgen. Gleiches gilt für Fragen nach ethnischer Zugehörigkeit, Nationalität oder nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft. Ausnahme: Falls der Vermieter selbst eine bestimmte Religionsgemeinschaft repräsentiert (Z.B. Evangelische Kirche als Vermieter).

Interessiert sich der Vermieter für Hobbies, Musikgeschmack oder ob der Mieter kocht oder raucht, kann der Mieter die Auskunft verweigern. Musikgeschmack und Hobbys sind allein Sache des Mieters. Fragen zu Behinderungen sind ebenfalls verboten und müssen nicht wahrheitsgetreu beantwortet werden. Krankheiten und Behinderungen sind Privatsache. Fragen nach einer Parteizugehörigkeit oder einer Mitgliedschaft im Mieterverein fallen ebenso in den geschützten Privatbereich und dürfen falsch beantwortet werden.




letzte Änderung A.W. am 30.11.2024
Autor(en):  Anna Werner
Bild:  panthermedia.net / Andriy Popov

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 680281 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Neuigkeiten für Controller und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen , Seminarangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Controlling-Tools und News informiert! Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.500 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

teamwork_pm_Dmitriy_Shironosov_400x300.jpg  
Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 3 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Kreditsachbearbeiter für das Immobiliencenter (m/w/d)
Als Tochterunternehmen der Frankfurter Sparkasse und Mitglied der Landesbank Hessen-Thüringen bieten wir von der 1822direkt innovative Direktbankdienstleistungen mit herausragendem Service und attraktiven Konditionen. Unsere Mission seit der Gründung 1996: Kundenorientierung und Qualität auf höch... Mehr Infos >>

Project Sales Controller (m/w/d)
Arbeite mit uns an einer zukunftsfähigen Energieversorgung! Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Energy plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit fast 30 Jahren bieten die hausinternen Fachabteilungen von ABO Energy alles aus einer Hand... Mehr Infos >>

Referent (m/w/d) Konzernabschluss
Diakoneo ist eines der größten Gesundheits- und Sozial­unternehmen in Deutschland. Als international vernetztes diakonisches Unter­nehmen in Süddeutsch­land begleitet Diakoneo Menschen, die in ihren Lebens­situationen verlässliche Unter­stützung suchen. Mit rund 10.000 Mitarbeitenden in über 200 ... Mehr Infos >>

Abteilungsleitung (gn*) Controlling – Planung, Berichtswesen und Investitionsmanagement
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere gesellschaftliche Verantwortung. Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Führungsexpertise im Geschäftsbereic... Mehr Infos >>

Senior Controller (m/w/d)
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine*n Senior Controller*in (m/w/d), der/die unser Unternehmenscontrolling mit Weitblick steuert und das Projektcontrolling aktiv mitgestaltet. In dieser Schlüsselrolle schaffst du Transparenz in unseren Finanzprozessen, lieferst dem Management wer... Mehr Infos >>

Junior Controller (m/w/d)
Als Tochterunternehmen der Frankfurter Sparkasse und Mitglied der Landesbank Hessen-Thüringen bieten wir von der 1822direkt innovative Direktbankdienstleistungen mit herausragendem Service und attraktiven Konditionen. Unsere Mission seit der Gründung 1996: Kundenorientierung und Qualität auf höch... Mehr Infos >>

Lead Financial Analyst/Senior Controller (m/w/d)
Die WIRTGEN GROUP ist ein international tätiger Unternehmensverbund der Baumaschinenindustrie. Zur WIRTGEN GROUP gehören die traditionsreichen Produktmarken WIRTGEN, VÖGELE, HAMM, KLEEMANN und BENNINGHOVEN mit ihren Stammwerken in Deutschland sowie lokale Produktionsstätten in Brasilien, China un... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Rechnungsprüfung und Budgetplanung/-überwachung
Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung ist ein Wirtschaftsunternehmen des Freistaats Bayern. Mit rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei LOTTO Bayern und den Bayerischen Spielbanken sorgen wir für verantwortungsbewusstes Glücksspiel mit einem technisch sicheren Spielablauf für ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Veranstaltungs-Tipp

Confex_Online-Banner_290px.jpg
Lernen Sie von unseren Experten alle Tricks zum Thema Power BI.
  • Erfahrene Trainer mit fundiertem Power BI Wissen
  • Praxisnahe Beispiele und Übungen für sofortige Anwendung
  • Kleine Gruppen für maximale Interaktion
Melden Sie sich jetzt an, es gibt noch freie Plätze.

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Controller finden Sie in der Controlling-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>

Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

LucaNet_simply_intelligent_Logo_RGB.jpg
LucaNet.Financial Consolidation ist die Software für eine prüfungssichere Konsolidierung, die alle Funktionen für die Erstellung eines legalen Konzernabschlusses nach unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards bietet.
Mehr Informationen >>

Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Premium-Inhalte

Als Premium-Mitglied erhalten Sie Zugriff auf ausgewählte sonst kostenpflichtige Fachbeiträge und Video-Kurse für Premium-Mitglieder inklusive (über 400 Beiträge allein auf Controlling-Portal.de + Premiuminhalte auf Rechnungswesen-Portal.de).

Beispiele:

- Serie zum Berichtswesen in Unternehmen
- Kundenwertanalyse – Wie profitabel ist ein Kunde?
- Potenzialanalyse mit Excel
- Unsere amüsante Glosse: Neulich im Golfclub
- Kostenmanagement in der Logistik
- Dashboards im Kostenmanagement
- Von Total Cost of Ownership (TCO) zu TCOplus
- KLR - Aus der Praxis für die Praxis

Die Gesamtliste an Premium-Fachbeiträgen können Sie hier einsehen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>