Der ausgeschütteten Dividende (zuzüglich etwaiger Zahlungen wie Sonderausschüttungen oder Bezugsrechte) und der Kursveränderung der Aktien.
Dieser ergibt sich wiederum aus der Differenz zwischen Verkaufserlös und Kaufkosten zuzüglich der sonstigen Erträge aus dem Besitz der Aktie (Dividende etc.)
Vom Jahresüberschuss (Gewinn bzw. Rohdividende) einer Aktiengesellschaft sind unabhängig von der Gewinnverwendung (Thesaurierung oder Ausschüttung) 15% Körperschaftsteuer (KSt), bis Ende 2007: 25 % KSt, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag (SolZ) auf den Betrag der KSt abzuführen. Die von der Aktiengesellschaft gezahlte KSt und der SolZ sind nicht auf die Einkommensteuerschuld der Aktionäre anrechenbar.
Die Hauptversammlung beschließt u. a. die Höhe des Betrages, der als Gewinn an die Aktionäre ausgeschüttet wird (Bruttodividende).
Das Halbeinkünfte bei Dividenden auf Aktien und auch die Spekulationsfrist von einem Jahr, nach der die Kursgewinne steuerfrei sind, gilt dann nicht mehr.
Für Wertpapiere, die vor dem Jahr 2009 gekauft wurden, gilt allerdings ein Bestandsschutz, wonach die Abgeltungsteuer nicht greift, sondern das bisherige Besteuerungsverfahren angewendet wird.
Die Abgeltungsteuer wird direkt von der Bank einbehalten und dann an das Finanzamt abgeführt.
Mit diesem Steuerabzug ist die Einkommensteuer in Bezug auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen abgegolten.
Der Steuerpflichtige muss diese Kapitaleinkünfte nicht mehr in seiner Einkommensteuererklärung angeben.
Für Renditeberechnungen unter Berücksichtigung von Steuern ist für Anlagen ab dem Jahr 2009 der persönliche Grenzsteuersatz nicht mehr maßgebend, sondern die einbehaltene Abgeltungsteuer.
In der Mappe Diagramme werden automatisch 3 Säulendiagramme und 1 Liniendiagramm als grafische Darstellung automatisch erstellt.
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