Derivativer Firmenwert

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Derivativer Firmenwert
Ich sollte in der Bilanzierungsklausur den Firmenwert eines Unternehmens ausrechnen, an sich kein Problem, da ich das eigentlich konnte, aber eine Sache hat mich sehr stark verwirrt. Ich hab die Aufgabe auf die wichtigsten Punkte abgekürzt.

Auf der Aktivseite waren die Maschinen mit 20.000€ bilanziert (neben den anderen gewöhnlichen Sachen wie Bank). Unter der Bilanz war ein Sachverhalt, der ungefähr so lautete: "In den Forderungen sind noch 2.000€ stille Reserven. Die Maschinen wurden auf einen Erinnerungswert von 1€ abgeschrieben, da diese veraltet sind. Allerdings werden die Maschinen (oder nur eine Maschine von den Maschinen, spielt das eine Rolle?) mit 3.000€ bewertet, da diese Einzelstück/e ist/sind. Alle anderen Buchwerte in der Bilanz entsprechen den Zeitwerten".

Ich hab die Maschinen mit 3.000€ Zeitwert angesetzt, allerdings meint ein Kommilitone das ich diese mit 23.000€ hätte ansetzen müssen, da es stille Reserven sind. Für mich aber unverständlich, da laut Sachverhalt die Maschinen eigentlich nur noch mit einem Erinnerungswert von 1€ bilanziert werden, da diese veraltet sind und abgeschrieben wurden.

Sehe ich da was falsch? Macht es einen Unterschied ob nur eine Maschine noch einen Wert von 3.000€ aufweist, oder alle zusammen? Wie ist es, wenn nur eine Maschine komplett abgeschrieben wurde, aber noch einen Zeitwert von 3.000€ aufweist?
Hallo modernSkill,

ich interpretiere den Sachverhalt einfach mal so: "Das Unternehmen hat verschiedene Maschinen, die zusammen mit 20.000,-- € (= 1,-- € + 19.999,-- €) bilanziert sind. Eine von diesen ist bis auf den Erinnerungswert (= 1,-- €) abgeschrieben, hat aber einen tatsächlichen Wert von 3.000,-- €. Der tatsächliche Wert der anderen Maschinen entspricht den Buchwerten (= 19.999,-- €)."

Die bilanziellen Abschreibungen, die zu den Buchwerten führen, entsprechen gesetzlichen Bedingungen und spiegeln nicht unbedingt den tatsächlichen Werteverzehr wieder.

Dann beträgt der tatsächliche Wert der Maschinen ca. 23.000,-- € (= 3.000,-- € + 19.999,-- €) und diese ca. 23.000,-- € sind auch bei der Berechung des Firmenwertes anzusetzen, weil z. B. der Unternehmer bei einem Unternehmensverkauf natürlich den tatsächlichen Wert geltend machen wird.

Ist eine Maschine komplett abgeschrieben, besitzt aber einen Zeitwert von 3.000,-- €, so ist eine stille Reserve von 3.000,-- € entstanden. "Still" deshalb, weil sie aus der Bilanz nicht ersichtlich ist und "Reserve", weil sie eine Rücklage für den Bedarfsfall ist. So kann z. B. der Unternehmer die Maschine später für ca. 3.000,-- €  verkaufen (obwohl sie komplett abgeschrieben ist) und die stille Reserve wird damit aufgelöst. Es entsteht dann ein Gewinn in Höhe von 3.000,-- € und der Wert der Maschine taucht z. B. in Form von Bargeld wieder auf der Aktivseite der Bilanz auf.

Bis dann!!! Gruß fbausw!!!
Danke für die Antwort!

Wie wäre es denn, wenn man so vorgeht, wie ich es verstanden hab, dass ALLE Maschinen abgeschrieben wurden auf den 1€ Erinnerungswert, dadrunter eine, einen Wert von 3.000€ aufweist. Würde es eine andere Rolle spielen, wenn die komplett abgeschriebenen Maschinen zusammen einen Wert von 3.000€ aufweisen?


Gruß!
Hallo modernSkill,

wenn jede Maschine mit einem Erinnerungswert von 1,-- € bilanziert ist und alle Maschinen mit insgesamt 20.000,-- € bilanziert sind, so müsste es 20.000 Maschinen geben.

Spinnen wir aber mal weiter: Eine Maschine davon hat aber einen tatsächlichen Wert von 3.000,-- € und der Wert der anderen Maschinen entspricht den Buchwerten, so sind ebenfalls ca. 23.000,-- € (= 3.000,-- € + 19.999 x 1,-- €) bei der Berechnung des Firmenwertes anzusetzten.

Da bei außergewöhnlichen und dauernden Wertminderungen außerplanmäßig abgeschrieben werden muss, würde ich in dieser Aufgabe nicht davon ausgehen, dass der Buchwert aller Maschinen 20.000,-- € und der tatsächliche Wert hingegen nur 3.000,-- € ist.

Bis dann!!! Gruß fbausw!!!
Ich hatte den Sachverhalt so verstanden, dass die Bilanz der Maschinen korrigiert werden muss, schließlich war Bilanzstichtag und da wird ja nochmal abgeschrieben, da gesagt wurde "alle anderne Buchwerte in der Bilanz entsprechen den Zeitwerten", dass ALLE Maschinen zusammen einen Erinnerungswert von 1€ haben, außer die eine Maschine.

Wären die Maschinen denn dann mit 3.000€ Zeitwert anzusetzen?
Bearbeitet: modernSkill - 04.02.2014 18:57:05
Hallo modernSkill.

normalerweise besitzt jede Maschine ihren eigenen Erinnerungswert von 1,-- €. Sinn des Erinnerungswertes ist es ja, sich speziell an dieses Anlagegut zu erinnern.

Was natürlich sein kann, ist, dass es z. B. 5 Maschinen gibt, wovon 4 bis auf den Erinnungswert abgeschrieben sind und die andere noch mit ca. 20.000,-- € zu Buche steht. Wenn diese nun auch außerplanmäßig auf 3.000,-- € abgeschrieben wird, dann hast Du mit Deinen ca. 3.000,-- € Recht.

Ich tendiere aber mehr zu der Meinung Deines Kommilitonen, da die mehr dem Geist dieser Aufgaben entspricht. Sinn der Aufgabe war es z. B. ja den derivativen Firmenwert zu berechnen und nicht abzuschreiben, eine neue Bilanz zu erstellen, etc.

Klarheit bringt aber letztendlich nur der genaue Wortlaut der Aufgabe. Weitere Diskussionen sind m. E. deshalb müßig.

Bis dann!!! Gruß fbausw!!!
Bearbeitet: fbausw - 04.02.2014 20:35:36
Hallo fbausw,

lassen wir die Extreme mal beiseite. Durch die Abschaffung der degressiven Abschreibung können häufig negative stille Reserven entstehen. Angenommen, der Buchwert einer Maschine betrüge 10.000 €, der Zeitwert 8.000 €.

Welchen Einfluss hätte dies Deiner Meinung nach auf den derivativen Firmenwert?

Viele Grüße!
-Nausicaa
Hallo Nausicaa,

bei Sachanlagen gilt das gemilderte Niederstwertprinzip, d. h. u. A. wenn der Buchwert dauerhaft größer ist als der Zeitwert, so besteht eine Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung.

Natürlich geht bei der Berechnung des derivativen Firmenwertes die Maschine in Deinem Fall danach mit 8.000,-- € in die Berechnung ein.

Soweit war ich auch schon!

Da aber

- die Aufgabenstellung unklar ist (==> Vergleich mit ähnlichen Aufgaben, die mir dazu bisher untergekommen sind),
- die Aktivseite der Bilanz (tendenziell) unterbewertet ist und
- die Rede ist von bis auf den Erinnerungswert abgeschriebenen Maschinen

gehe ich davon aus, dass es sich um eine stille Reserve und nicht um eine stille Last handelt.

Klarheit bringt aber letztendlich nur die genaue Aufgabenstellung. Alles andere ist -wie gesagt- müßig.

Bis dann!!! Gruß fbausw!!!
Hallo fbausw,

aus der Beschreibung von modernSkill wird wohl niemand schlau.  ;)
Als Aufhänger für meine Frage eignete sie sich gleichwohl.
Zitat
Natürlich geht bei der Berechnung des derivativen Firmenwertes die Maschine in Deinem Fall danach mit 8.000,-- € in die Berechnung ein.

Soweit war ich auch schon!
Würdest Du sagen, dass dadurch der derivative Firmenwert gemindert würde? Oder spielt Deiner Meinung nach der Buchwert für die Ermittlung des derivativen Firmenwerts gar keine Rolle?

Viele Grüße!
-Nausicaa
Hallo Nausicaa,

sofern der Zeitwert von 8.000,-- € dauerhaft ist, muss das Anlagegut durch eine außerplanmäßige Abschreibung auf 8.000,-- € abgeschrieben werden, sodass natürlich dann der (neue) Buchwert, welcher identisch ist mit dem Zeitwert, in die Berechnung des derivativen Firmenwertes einfließt.

Durch die außerplanmäßige Abschreibung von 2.000,-- € verringern sich natürlich die Vermögensgegenstände ==> der Substanzwert sinkt ==>

- a) der Goodwill (Aktivposten) steigt oder
- b) der Bad will (Passisposten) sinkt

im Vergleich zu einer Berechnung des Firmenwertes mit einem dauerhaften Zeitwert der Maschine von 10.000,-- €.

Vermögensgegenstände bewertet z. B. zu Marktpreisen - Schulden = Substanzwert
Kaufpreis - Substanzwert = Firmenwert

Buchwerte spielen bei der Berechnung des Substanzwertes eine geringere / gar keine Rolle.

Bis dann!!! Gruß fbausw!!!
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