Herstellkosten des Umsatzes vs. Herstellkosten der Fertigung

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Herstellkosten des Umsatzes vs. Herstellkosten der Fertigung
Guten Tag,

Ich beschäftige mich momentan mit der differenzierten Zuschlagskalkulation und mir ist aufgefallen, dass oftmals mit den Herstellkosten (der Fertigung) gerechnet wird und manchmal mit den Herstellkosten des Umsatzes (für Verwaltung und Vertrieb).

Jetzt habe ich in einem Buch gefunden, dass die Zuschlagssätze für Verwaltung und Vertrieb anhand der Herstellkosten des Umsatzes berechnet werden und die Herstellkosten des Umsatzes und die Herstellkosten der Fertigung nur gleich hoch sind, wenn auch alles verkauft wird, was hergestellt wird (also keine Bestandsminderung oder Bestandsmehrung).

Andererseits sagt das Buch aber auch:
"Die Summe ergibt die Herstellkosten der Fertigung, die den Herstellkosten des Umsatzes entsprechen, da bei einer Stückkalkulation keine Bestandsveränderungen vorliegen können."

Jetzt bin ich etwas irritiert.

Ich hoffe jemand kann mir dabei helfen
Hallo Rhekan,

in der Kostenträgerzeitrechnung, wenn Du also z. B.die Herstellkosten für Dezember berechnest, kann es immer vorkommen, dass Du mehr oder weniger verkaufst als Du herstellst. Daher die Bereinigung um Bestandsveränderungen.

Machst Du eine Kostenträgerstückrechnung, kalkulierst also, wie hoch die Herstellkosten für einen Auftrag von z. B. 10 Stück sind, dann gibt es keine Bestandsveränderungen (Du kalkulierst ja genau 10 Stück), und folglich entsprechen die Herstellkosten der Fertigung den Herstellkosten des Umsatzes.

LG
-Nausicaa
Vielen Dank für die Antwort. Das heißt, wenn ich sagen würde, dass die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten normalerweise anhand der Herstellenkosten des Umsatzes errechnet werden. Aber für den Fall, dass man annimmt, dass alles was produziert wird auch abgesetzt wird, die Herstellkosten des Umsatzes = den Herstellkosten der Fertigung entsprechen?

Ich frage so genau, da die Bücher die ich mir dazu angeschaut habe, alle die diff. Zuschlagskalkulation anhand der Herstellkosten des Umsatzes angeben. Und in einem Buch wurden die 3 Szenarien dargelegt:

1) Alle gefertigten Erzeugnisse werden auch verkauft --> HK der Fertigung = HK des Umsatzes
2)Es wurden mehr Erzeugnisse erstellt als verkauft --> HK der Fertigung > HK des Umsatzes
3)Es wurden mehr Erzeugnisse verkauft als erstellt --> HK der Fertigung < HK des Umsatzes

Entspricht dann nicht der Fall 1) deiner Aussage, für die Kalkulation?
Hallo Rhekan,

einfach mal formal betrachtet:

HKdF + Minderungen - Mehrungen = HKdU
Sind keine Minderungen oder Mehrungen vorhanden sind die HKdF = HKdU

"Entspricht dann nicht der Fall 1) deiner Aussage, für die Kalkulation?"
Ja, sicher.  :)

"Das heißt, wenn ich sagen würde, dass die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten normalerweise anhand der Herstellenkosten des Umsatzes errechnet werden."
Wenn Du den VwVtGKZ berechnest, ja.

"Ich frage so genau, da die Bücher die ich mir dazu angeschaut habe, alle die diff. Zuschlagskalkulation anhand der Herstellkosten des Umsatzes angeben."
Ist doch korrekt.
Du nimmst Lagerbestandsmehrungen ja zu HKdF ins Lager (=Lagerleistung). Dadurch werden diese Mehrungen betriebsergebnisneutral, da die Lagerleistung den HKdF der Mehrung entspricht.

LG
-Nausicaa
Ok vielen Dnak für die Hilfe  :)
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