Wann ist eine Kündigung wegen Störung des Hausfriedens möglich?

Ulf Matzen
Nicht selten ist der "Hausfrieden" ein Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter. Was ist damit überhaupt gemeint und wann kann der Vermieter einem Mieter wegen "Störung des Hausfriedens kündigen"?

Meist ist der Hausfrieden ein Thema im Mehrfamilienhaus. Von Störungen desselben erfährt der Vermieter über Beschwerden anderer Mieter oder weil ihm eine Mietminderung ins Haus flattert. Vom gestörten Hausfrieden spricht man nicht gleich bei jeder kleinen Störung, etwa einer Lärmbelästigung. Hier muss schon das Zusammenleben an sich beeinträchtigt sein.

Was versteht man unter dem "Hausfrieden"?

Mieter im Mehrfamilienhaus sind auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Vermieters verpflichtet. Dies ist eine Nebenpflicht aus dem Mietvertrag. Dazu gehört, andere Mieter nicht derart zu belästigen oder zu beeinträchtigen, dass diese die Miete mindern oder kündigen, sodass der Vermieter einen Schaden erleidet.

Daraus ergibt sich auch eine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme unter den Mietern. Wird sie verletzt, ist dies ein Verstoß gegen mietvertragliche Pflichten. Konkretisierungen dieser Pflicht ergeben sich aus Mietvertrag und Hausordnung, wenn diese Verhaltensregeln für das Zusammenleben im Haus festlegen. Ein Beispiel dafür sind die Ruhezeiten.


Wann ist der Hausfrieden gestört?

Dies ist der Fall, wenn die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme erheblich missachtet wird. Beispiele sind ständige laute Familienstreitigkeiten innerhalb einer Mietpartei, Streit unter verschiedenen Mietparteien mit Beleidigungen und Drohungen oder Auseinandersetzungen, die wiederholte Polizeieinsätze auslösen. Auch innerhalb einer Mietpartei sind Mieter im Rahmen der Rücksichtnahme auf die übrigen Hausbewohner verpflichtet, sich zu mäßigen.

Wenn ständig die Teller fliegen und laut herumgeschrien wird, muss dies nicht mehr akzeptiert werden. Beleidigungen unter Wohnungsnachbarn, Stalking, tätliche Angriffe oder Randalieren im Treppenhaus – auch durch Besucher einer Mietpartei - fallen ebenfalls unter Störungen des Hausfriedens. Auch massive und dauerhafte Lärmbelästigungen können dazu zählen.

Muss der Vermieter einschreiten?

Untätig bleiben kann der Vermieter in solchen Fällen nicht. Denn: Mieter im Mehrfamilienhaus haben ein Recht darauf, dass sie ihre Wohnungen ohne Beeinträchtigungen vertragsgemäß nutzen können. Störungen des Hausfriedens stehen einer solchen Nutzung entgegen. Daher können die Mieter ggf. die Miete mindern oder im Extremfall fristlos kündigen.

Wird die Nutzung einer Wohnung durch Störungen des Hausfriedens erheblich beeinträchtigt, können die Mieter wie bei jedem anderen Mangel der Wohnung zuerst Abhilfe verlangen. Wie diese erfolgt, ist Sache des Vermieters. Keine Rechte haben hier allerdings Grundstücksnachbarn, die nicht in einer Vertragsbeziehung zum Vermieter stehen. Sie müssen ihren eigenen Unterlassungsanspruch gegen die störenden Hausbewohner geltend machen.

Welche Möglichkeiten hat der Vermieter?

Zuerst gilt es, herauszufinden, was passiert ist. Dies ist oft keine einfache Aufgabe. Handelt es sich um einen Streit zwischen mehreren Mietparteien, kann der Vermieter versuchen, zu vermitteln. Hilft dies nichts, ist die nächste mögliche Maßnahme eine schriftliche Abmahnung des störenden Mieters. Kommt es trotz Abmahnung(en) zu weiteren erheblichen Störungen des Hausfriedens, ist unter Umständen eine fristlose Kündigung des störenden Mieters möglich.

Die Abmahnung ist verzichtbar, wenn sie keinerlei Erfolg verspricht, weil sich der Störer zum Beispiel weigert, sein Verhalten zu ändern. Es gibt auch Fälle, in denen dem Vermieter ein weiteres Abwarten nicht zuzumuten ist.

Unter Umständen kommt auch eine "Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch" in Frage, geregelt in § 541 BGB. Diese setzt ebenfalls eine erfolglose vorherige Abmahnung voraus. Die Unterlassungsklage kann unabhängig von einem Verschulden des Mieters erhoben werden, es kann also zum Beispiel auch darum gehen, dass dieser das Untermietverhältnis mit einem randalierenden Untermieter zu beenden hat.

Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?

Die fristlose außerordentliche Kündigung erfordert nach § 543 Abs. 1 BGB einen wichtigen Grund. § 569 Abs. 2 legt fest, dass dieser auch in einer Störung des Hausfriedens bestehen kann, wenn diese so nachhaltig ist, dass dem Vermieter nicht mehr zugemutet werden kann, das Ende der regulären, dreimonatigen Kündigungsfrist abzuwarten.

Es muss sich also um sehr schwere und andauernde Störungen handeln oder um Einzelvorfälle, die derart schwer wiegen, dass eine Fortsetzung des Mietvertrages auch aus objektiver Sicht eines Unbeteiligten ausscheidet.

Auch sind alle "Umstände des Einzelfalles" zu berücksichtigen, wie ein Verschulden der Vertragsparteien. Obendrein ist eine Abwägung der beiderseitigen Interessen vorzunehmen. Das heißt: Das Interesse des Vermieters, dieses Mietverhältnis zu beenden, muss das Interesse des Mieters, seine Wohnung zu behalten, überwiegen. Problematisch kann es werden, wenn der Mieter, von dem die Störung ausgeht, von Obdachlosigkeit bedroht ist.

Vermieter müssen sich vor Augen halten, dass eine fristlose Kündigung nur das letzte Mittel sein kann, um eine Störung des Hausfriedens zu beenden. Auf eine oder mehrere vorherige Abmahnungen kann nur ausnahmsweise verzichtet werden. Die Gerichte bestätigen solche Ausnahmen oft bei Straftaten wie Beleidigung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung. Die Störungen müssen beweisbar sein.

Hier einige Beispiele:

Das Amtsgericht München bestätigte die fristlose Kündigung eines Ehepaares mit zwei Kindern. Diese hatten es sich zur Gewohnheit gemacht, jegliches Geräusch aus Nachbarwohnungen mit eigenen lauten Geräuschen zu beantworten, vergleichbar dem Hinwerfen einer Hantel.

Selbst ein gehörloser Mieter konnte aufgrund der allnächtlichen Erschütterungen nicht mehr schlafen. Auch die vorherige Wohnung hatte die Familie bereits deswegen räumen müssen. "Rachelärm" sei nicht gerechtfertigt, entschied das Gericht (Urteil vom 18.01.2019, Az. 417 C 12146/18).

Das Amtsgericht Melsungen erklärte die fristlose Kündigung eines geistig behinderten Mieters ohne Abmahnung für gerechtfertigt, der versucht hatte, die Tür eines anderen Mieters mit einem Holzhammer einzuschlagen. Offenbar hatte sich dieser zuvor unangemessen gegenüber seiner Freundin verhalten. Beide Mieter waren geistig behindert. Das Gericht erklärte, dass beim nachbarschaftlichen Zusammenleben unter psychisch- und suchtkranken Menschen zwar erhöhte Toleranz angesagt sei.

Die Grenze sei jedoch überschritten, wenn Vermieter und Mieter Schäden erlitten oder ernsthaften Gefahren ausgesetzt wären. Der Totalschaden an der Wohnungstür zeuge von großem Gewaltpotential. Es sei nicht ausgeschlossen, dass der Mieter erneut die Kontrolle verliere und andere gefährde (Urteil vom 07.12.2017, Az. 4 C 325/17).

Ebenso konnte laut Amtsgericht Neuruppin einem Mieter fristlos ohne Abmahnung gekündigt werden, der die Angestellte einer anderen Mieterin als "Fotze" betitelt hatte. Diese hatte ihn zuvor gebeten, den Urin seiner Hundewelpen aus dem Hausflur zu entfernen. Das Gericht sah die schwere Beleidigung als nicht gerechtfertigt an und betrachtete diese als schwere Störung des Hausfriedens (Urteil vom 16.04.2019, Az. 43 C 61/18).

Unzulässig war die fristlose ebenso wie eine ordentliche Kündigung dagegen in einem Fall, den das Amtsgericht Euskirchen verhandelte. Hier hatte sich eine Mietpartei brieflich an die anderen Mieter im Haus gewandt, um die Nebenkostenabrechnung des Vermieters zu kritisieren. Unter anderem ging es um eine Steigerung der Reinigungskosten um 200 Prozent.

Es tauchte das Wort "Wucher" auf. Das Gericht sah in dem Schreiben keine ehrverletzenden Äußerungen. Mieter seien berechtigt, sich kritisch mit einer Nebenkostenabrechnung auseinanderzusetzen (Urteil vom 16.01.2020, Az. 33 C 63/19).




letzte Änderung U.M. am 15.12.2024
Autor(en):  Ulf Matzen


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 848905 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Neuigkeiten für Controller und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen , Seminarangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Controlling-Tools und News informiert! Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (über 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.800 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter*in Buchhaltung (Teil (50%) - oder Vollzeit)
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geist... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
LKC ist eine expansive Unternehmens­gruppe von Wirtschafts­prüfern, Rechtsanwälten, Steuer­beratern und Unter­nehmens­beratern mit derzeit über 600 Mit­arbeitern an 24 Stand­orten. Mit dem Anspruch „Qualität für Unter­nehmen, Unter­nehmer und Privat­personen“ bieten wir einen Full Service für uns... Mehr Infos >>

Controller:in (w/m/d)
Raab Entertainment ist ein Medienunternehmen mit Sitz in Hürth bei Köln. Wir produzieren unter Anderem die Formate mit Stefan Raab, und auch Vieles mehr. Wir produzieren Audio und Podcast. Wir vermarkten intelligente Lösungen für Werbung. Wir erfinden Ideen und Erlebnisse für alle Plattformen und... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter (m/w/d)
LKC ist eine expansive Unter­nehmens­gruppe von Wirt­schafts­prüfern, Rechts­anwälten, Steuer­beratern und Unter­nehmens­beratern mit derzeit über 600 Mit­arbeitern an 24 Standorten. Mit dem Anspruch „Qualität für Unter­nehmen, Unter­nehmer und Privat­personen“ bieten wir einen Full Service für u... Mehr Infos >>

Bezügerechner (d/m/w) für den Fachdienst Personal
Die Stadt Celle ist mit ca. 70.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ein Oberzentrum im Wirtschaftsraum Hannover. Die Kreisstadt überrascht mit großer Vielfalt an nationalen und internationalen Branchen und Unternehmen. Bei der Stadt Celle verstehen sich mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeite... Mehr Infos >>

Head of Finance & Controlling Germany (w/m/d)
Als Head of Finance & Controlling bist Du verantwortlich für die gesamte Finanz- und Controlling-Funktion der deutschen Standorte. Neben dieser Verantwortung agierst Du gleichzeitig als zentrale Schnittstelle zu den internationalen Standorten, insbesondere im Hinblick auf das Intercompany-Geschäf... Mehr Infos >>

Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Anlagenbuchhaltung – Schwerpunkt Immobilienbewertung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Controller Infrastrukturmanagement (m/w/d)
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG sorgt als Tochterunternehmen des DVV-Konzerns dafür, dass die Mobilität in unserer Stadt heute und morgen nach Plan läuft. Wir bringen täglich über 150.000 Fahrgäste sicher, schnell und zuverlässig an ihr Ziel. Zudem sind wir zentraler Treiber, Gestalter und... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Viele kostenlose Webinare rund ums Controlling

CoPlanner_Logo_2_RGB_tuerkis_300dpi-controllingportal.jpg
In unseren Webinaren erfahren Sie, wie Sie Ihr Controlling auf ein neues Niveau heben. Neueste Trends, praxisnahe Einblicke und wie Sie Ihre Fähigkeiten optimieren können.  Vom präzisen Forecasting über HR-Controlling bis zur Konsolidierung und integrierten Planung: Die Webinare sind darauf ausgerichtet, Sie zu inspirieren, zu informieren und zu befähigen.     Mehr Infos >>  

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Controller finden Sie in der Controlling-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

QuoVadis.jpg
Der BusinessPlanner besticht seit Jahren durch seine schnelle und professionelle Umsetzung einer integrierten Unternehmensplanung. Ein besonderer Fokus liegt auf der Integration von Planbilanz und Finanzplan / Cashflow – inklusive transparentem und aussagekräftigem Reporting.
Mehr Informationen >>

LucaNet_simply_intelligent_Logo_RGB.jpg
LucaNet.Planner deckt alle Anforderungen der integrierten Unternehmensplanung, des Reportings und der Analyse ab. Setzen Sie auf eine Software, die Ihnen mit maximaler Transparenz Arbeitsprozesse erleichtert. Mit wenigen Mausklicks passen Sie vorgefertigte Strukturen an Ihre Bedürfnisse an und importieren Ist-Zahlen über fertige Schnittstellen aus Ihrem Vorsystem.  Mehr Informationen >>

idl.png
Die IDL CPM Suite ist eine Software für die Unternehmenssteuerung mit integrierten Applikationen für Konzernkonsolidierung, Finanzplanung, operative Planung, Managementreporting, regulatorisches Berichtswesen und Analyse. Herausragende Usability, hohe Automatisierung und Fachlichkeit zeichnen sie aus. Mehr Informationen >>

Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>