Häusliches Arbeitszimmer absetzen - Beispiel-Berechnung

Ulf Matzen
Viele Menschen arbeiten in einem häuslichen Arbeitszimmer oder nutzen dieses zumindest für einen Teil ihrer Tätigkeit. Dazu gehören Lehrer, Unternehmer, selbstständige Handelsvertreter, Gutachter, Übersetzer, Texter und Journalisten. So mancher ist auch in der Corona-Zeit auf das Homeoffice umgestiegen und dabei geblieben. Aber: Ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen, ist gar nicht so einfach.

In welchen Fällen lässt sich ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?

Grundsätzlich kann man ein häusliches Arbeitszimmer gar nicht absetzen. Es gibt jedoch ein paar löbliche Ausnahmen. Liegen diese vor, können Selbstständige die Kosten für das Arbeitszimmer als Betriebsausgaben absetzen, Arbeitnehmer als Werbungskosten. Für Veranlagungszeiträume seit 2023 gelten neue Regeln. Bis Ende 2022 gilt:
  • Wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit ist, können die gesamten Kosten dafür von der Steuer abgesetzt werden. Dies wäre zum Beispiel bei einem freiberuflichen Werbetexter der Fall, der ausschließlich zu Hause arbeitet. Die Kosten sind im Einzelnen nachzuweisen.
  • Steht jemandem für seine berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderweitiger Arbeitsplatz zur Verfügung, können bis zu 1.250 Euro im Jahr an einzeln nachgewiesenen Arbeitszimmerkosten abgesetzt werden. Dies wäre zum Beispiel der Fall bei einem Handelsvertreter, der normalerweise unterwegs ist und Kunden besucht, aber in der Firma, für die er tätig ist, keinen eigenen Schreibtisch für seine Büroarbeiten hat. Oder bei einem Lehrer, der in der Schule keinen Arbeitsplatz hat, um in Ruhe Arbeiten zu korrigieren oder seinen Unterricht vorzubereiten. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers sollte vorliegen. 

Ab 2023 gibt es nur noch eine Ausnahme, in der ein häusliches Arbeitszimmer in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden kann: Es muss den Mittelpunkt der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit bilden. Dann können die nachgewiesenen Kosten für das Arbeitszimmer komplett abgesetzt werden. Alternativ kann auch ein pauschaler Betrag von 1.260 Euro im Jahr abgesetzt werden. Dann ist kein Einzelnachweis der entstandenen Kosten erforderlich. Wird das häusliche Arbeitszimmer jedoch nicht das ganze Jahr über genutzt oder war es zeitweise nicht der Mittelpunkt der Tätigkeit, muss der pauschale Betrag entsprechend anteilig gekürzt werden (mehr zur Jahrespauschale in diesem Beitrag >>).    
Beispiel: Das häusliche Arbeitszimmer wurde erst im April eingerichtet. Es konnte also nur neun Monate lang genutzt werden. Die Pauschale ist daher um 3/12 von 1.260 Euro zu kürzen: 1.260 - 315 = 945 Euro absetzbarer Betrag.

Was macht ein häusliches Arbeitszimmer aus?

Nicht jedes Zimmer gilt für das Finanzamt als häusliches Arbeitszimmer. So reicht eine Arbeitsecke in einem Schlaf- oder Wohnzimmer nicht aus. Es muss schon ein abgeschlossener Raum sein, der in Ausstattung und Funktion einem Büro entspricht. Das Zimmer muss sich außerdem in der "häuslichen Sphäre" des eigenen Wohnbereichs befinden - also nicht zum Beispiel in einer Gartenhütte oder in einem Wohnwagen auf einem Freizeitgrundstück. Nicht anerkannt werden Lagerräume, Heizungskeller etc. Räume in Keller und Dachboden sind grundsätzlich möglich, allerdings nur, wenn sie Teil der Wohnung sind.
Ein häusliches Arbeitszimmer muss zu mindestens 90 % zum Arbeiten genutzt werden. Es sollten keine größeren Gegenstände darin stehen, die mit Arbeit nichts zu tun haben (Bett, Schlagzeug, Modelleisenbahn ...). In der restlichen Wohnung muss noch genug Platz zum Wohnen sein.

Wie weist man die Arbeitszimmerkosten nach?

Zunächst einmal ist der Anteil der Fläche des Arbeitszimmers an der Wohnfläche der Wohnung zu ermitteln. Die gesamte Wohnfläche findet sich im Miet- oder Kaufvertrag. Die Arbeitszimmerfläche kann ausgemessen werden. Teilweise verlangt das Finanzamt eine Grundriss-Zeichnung. Die Fläche des Arbeitszimmers wird durch die Gesamtwohnfläche geteilt und mit 100 multipliziert.
Beispiel: Die Wohnfläche beträgt 80 qm. Die Arbeitszimmerfläche sind 12 qm. 

(12 / 80) x 100 = 15. Der Arbeitszimmeranteil beträgt also 15 %.

Das bedeutet: 15 % der sogenannten allgemeinen Raumkosten sind absetzbar. 

Dazu gehören: 

Mietwohnung: Kaltmiete und Nebenkosten inklusive Grundsteuer, Heizung, Warmwasser, Kaltwasser, Abwasser, Straßenreinigung, Abfallentsorgung, vom Mieter zu zahlende Versicherungen, ggf. Schornsteinfegerkosten, Stromkosten, die eigene Hausratsversicherung und ggf. auch nachweisbare Reinigungskosten. Ebenso der Mitgliedsbeitrag zum Mieterverein.

Eigenheim oder Eigentumswohnung: Die üblichen Nebenkosten wie oben genannt, zusätzlich aber auch die Gebäudeabschreibung, soweit vorhanden. Denn: Für selbst genutzte Immobilien gibt es keine Gebäudeabschreibung, Ausnahmen sind Denkmalschutz und Immobilien in Sanierungsgebieten. Anteilig absetzbar sind außerdem mögliche Schuldzinsen für Kredite, die zur Anschaffung, Herstellung oder Reparatur der Immobilie aufgenommen wurden. Ebenso Renovierungskosten, die das komplette Haus oder die ganze Wohnung oder Allgemeinflächen betreffen (neues Dach, neue Heizung, Treppenhaus). Auch Rechtsschutzversicherungen für Eigentümer oder Beiträge zum Hauseigentümerverein sind anteilig absetzbar.   

Voll absetzbar:

In voller Höhe absetzbar sind Kosten, die ausschließlich für das Arbeitszimmer anfallen. Zum Beispiel, wenn dieses renoviert wird und sich Farben und Tapeten ausschließlich dem häuslichen Arbeitszimmer zuordnen lassen. Auch die Ausstattung (Teppich, Lampe, Gardinen) ist voll absetzbar. Bei teuren Kunstgegenständen als Deko verliert das Finanzamt jedoch den Humor.

Besonderheiten gelten für beruflich genutzte Arbeitsmittel wie Büromöbel oder Computer. Gelten diese nicht mehr als geringwertige Wirtschaftsgüter, müssen sie über ihren Nutzungszeitraum abgeschrieben werden. Die Grenze liegt bei einem Wert von 800 Euro ohne und 952 Euro inklusive Umsatzsteuer für den Einzelgegenstand. Sie gilt auch für Arbeitnehmer, die diese Arbeitsmittel selbst bezahlen. Alles darunter kann im Anschaffungsjahr voll abgesetzt werden.
 

Berechnungsbeispiel für Mietwohnung mit Arbeitszimmeranteil 15 %

Anteilig absetzbar:

Kaltmiete pro Monat: 700 Euro. 
700 x 12 = 8.400 Euro. 
8.400 x 15 % = absetzbar 1.260 Euro.

Heizkosten: 
Gezahlte Abschläge laut Jahresabrechnung: 12 x 80 = 960.
960 x 15 % = 144 Euro.
Nachzahlung für Vorjahr 120 Euro. 120 x 15 % = 18 Euro.
Absetzbar: 144 + 18 = 162 Euro.

Kaltwasser und Abwasser:
Gezahlte Abschläge: 12 x 18 Euro = 216 Euro
216 x 15 % = absetzbar 32,40 Euro.

Strom:
Abschlag 12 x 70 Euro = 840 Euro
plus Nachzahlung 60 Euro = 900 Euro.
900 x 15 % = absetzbar 135 Euro.

Sonstige, nicht verbrauchsabhängige Betriebskosten (Grundsteuer, Gebäudeversicherung etc.):
12 x 92 Euro = 1.104 Euro
1.104 x 15 % = absetzbar 165,60 Euro.

Anteilig absetzbare Kosten: 1.260 + 162 + 32,40 + 135 + 165,60 = 1.755 Euro.
 
Voll absetzbar (Arbeitsmittel, GWG):

Schreibtischstuhl: 88 Euro.

1.755 + 88 = 1.843 Euro.

Es ergibt sich ein absetzbarer Gesamtbetrag von 1.843 Euro.

Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale wurde 2020 insbesondere für Arbeitnehmer geschaffen, die wegen Corona im Homeoffice arbeiten mussten, ohne ein regelrechtes häusliches Arbeitszimmer zu haben. Die Regelung wurde auf Dauer übernommen, ab 2023 mit erhöhten Sätzen.

Arbeitnehmer können ab 1.1.2023 für jeden Kalendertag, an dem sie ihre berufliche Tätigkeit ausschließlich zu Hause ausüben, sechs Euro als Werbungskosten absetzen. Die Pauschale kann für höchstens 210 Tage in Anspruch genommen werden. Der Höchstbetrag liegt 2023 bei 1.260 Euro.
Beispiel: 2 Tage pro Woche im Homeoffice. Es wurde in 49 Kalenderwochen gearbeitet. 49 x 2 = 98 Tage x 6 Euro = 588 Euro absetzbarer Betrag.




letzte Änderung U.M. am 23.11.2023
Autor(en):  Ulf Matzen


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 1047092 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Neuigkeiten für Controller und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen , Seminarangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Controlling-Tools und News informiert! Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (über 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.800 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Anzeige
eBook Cover 290px geschnitten nur Hand.jpg

eBook: Controlling mit Chat GPT

Dieses Buch zeigt praxisnah, wie Sie ChatGPT effektiv in Ihren Controlling-Alltag integrieren können. Von der Erstellung intelligenter Prompts bis hin zur Automatisierung von Controlling-Prozessen – Sie erhalten das Wissen und die Werkzeuge, um Ihre Arbeit auf das nächste Level zu heben.

Jetzt hier für 9,99 EUR downloaden >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Controller:in (w/m/d)
Raab Entertainment ist ein Medienunternehmen mit Sitz in Hürth bei Köln. Wir produzieren unter Anderem die Formate mit Stefan Raab, und auch Vieles mehr. Wir produzieren Audio und Podcast. Wir vermarkten intelligente Lösungen für Werbung. Wir erfinden Ideen und Erlebnisse für alle Plattformen und... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin (m/w/d) in der Finanz- / Drittmittelbuchhaltung in Teilzeit oder Vollzeit
Das Chemotherapeutische Forschungsinstitut Georg-Speyer-Haus in Frankfurt am Main ist eine als gemeinnützig anerkannte private Stiftung mit großer Tradition in der deutschen biomedizinischen Wissenschaft und befasst sich mit Krebsforschung. Wir sind dem Universitätsklinikum der Goethe-Universität... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in Controlling Forschungsprojekte in Teilzeit (all genders)
Die Fraunhofer-Einrichtung für Additive Produktionstechnologien IAPT in Hamburg zählt zu den führenden Institutionen für die Industrialisierung der Additiven Produktion. Wie der Name schon verrät, dreht sich in der Fraunhofer-Einrichtung für Additive Produktionstechnologien IAPT alles um Additive... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter/in (gn)
Brennen Sie für Ihren Beruf und schätzen einen pünkt­lichen Feier­abend? Sie besitzen fundierte Erfahrung in der Finanz­buchhaltung? Dann ist jetzt der perfekte Zeitpunkt für Ihren beruf­lichen Einstieg bei der PVS Westfalen-Nord! Wir bieten nicht nur sichere und faire Arbeits­bedingungen, sonder... Mehr Infos >>

Controller*in Teil- (50 %) oder Vollzeit
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geist... Mehr Infos >>

Steuern – Finanzen – Controlling (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Sachbearbeiter (m/w/d) Controlling
Die HBT GmbH (Hauhinco Bergbautechnik) mit Ihrem Hauptsitz in Lünen, NRW ist ein international ausgerichtetes Unternehmen für den Spezialmaschinenbau. HBT entwickelt, konstruiert, produziert und vertreibt modernste Hochleistungstechnologie für den untertägigen Steinkohlenbergbau. Das HBT-... Mehr Infos >>

Controller*in (m/w/d) mit Berufserfahrung
Das sind wir: Modernes Akut­krankenhaus in kommunaler Trägerschaft, Maximalversorger, 833 Betten, 16 Kliniken, zwei Institute und ein medizinisches Versorgungszentrum. Unsere größte Stärke: Rund 2.500 engagierte Kolleginnen und Kollegen. Wir sind einer der größten Ausbildungs­betriebe der Stadt B... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Qualifizierungsprogramm:
KI-Automatisierung und Data Science für Controlling und Finance

20241008-06916_290x100.jpg
Dieses Qualifizierungsprogramm bietet eine fundierte Einführung und praxisnahe Vertiefung in Künstliche Intelligenz (KI) und Data Science im Bereich Controlling, Finance und Risikomanagement. Es richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die KI-gestützte Automatisierungslösungen kennenlernen und in ihrem Unternehmen umsetzen möchten. Die modularen Inhalte reichen von den Grundlagen über fortgeschrittene Automatisierungen bis hin zur Entwicklung individueller Use Cases.   

Erfahren Sie mehr zum Qualifizierungsprogramm >>  

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Controller finden Sie in der Controlling-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>

Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

QuoVadis.jpg
Der BusinessPlanner besticht seit Jahren durch seine schnelle und professionelle Umsetzung einer integrierten Unternehmensplanung. Ein besonderer Fokus liegt auf der Integration von Planbilanz und Finanzplan / Cashflow – inklusive transparentem und aussagekräftigem Reporting.
Mehr Informationen >>

LucaNet_simply_intelligent_Logo_RGB.jpg
LucaNet.Planner deckt alle Anforderungen der integrierten Unternehmensplanung, des Reportings und der Analyse ab. Setzen Sie auf eine Software, die Ihnen mit maximaler Transparenz Arbeitsprozesse erleichtert. Mit wenigen Mausklicks passen Sie vorgefertigte Strukturen an Ihre Bedürfnisse an und importieren Ist-Zahlen über fertige Schnittstellen aus Ihrem Vorsystem.  Mehr Informationen >>

idl.png
Die IDL CPM Suite ist eine Software für die Unternehmenssteuerung mit integrierten Applikationen für Konzernkonsolidierung, Finanzplanung, operative Planung, Managementreporting, regulatorisches Berichtswesen und Analyse. Herausragende Usability, hohe Automatisierung und Fachlichkeit zeichnen sie aus. Mehr Informationen >>

Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

PantherMedia_Wavebreakmedia_ltd.jpgmonatliche Deckungsbeitragsrechnung mit Excel

Mit diesem Excel-Tool werden in den Tabellenblättern DB KTR X pro Kostenträger über die Absatzmenge, den Verkaufspreis und die variablen Stückkosten die monatlichen Erlöse und Deckungsbeiträge ermittelt. Grundsätzlich versteht man unter einer Deckungsbeitragsrechnung ein speziell ausgestaltetes Teilkostenrechnungssystem, welches dazu dient, den Überschuss Ihrer Erlöse über bestimmte Teilkosten als Deckungsbeitrag auszuweisen.
Mehr Informationen >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Mehr Informationen >>

Excel-Tool: RS Bilanzanalyse (Kennzahlen Berechnung) 

Mit diesem Excel-Tools erhalten Sie ein umfangreiches Tool zur Berechnung der wichtigsten branchenunabhängigen Kennzahlen aus Bilanz und GuV. Neben den Kennzahlen, die mit Erläuterungen versehen sind, werden die G+V und Bilanz in 5 Jahres-Übersicht dargestellt und automatisch eine Kapitalflussrechnung erstellt.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Titel mit Banner Ebook Controlling-Instrumente_Kristoffer-Ditz.jpg

E-Book Controlling-Instrumente

Der erfahrene Controller und Excel-Coach Kristoffer Ditz stellt in seinem E-Book "Controlling-Instrumente" mit ebenso einfachen wie hilfreichen Tools für alle Controller-Lebenslagen vor. Preis 8,90 EUR hier bestellen >>

Begriffsverwirrung vermeiden - Eine Serie von Prof. Ursula Binder 

PantherMedia_Wavebreakmedia_ltd_400x289.jpg
Im Laufe der Zeit haben sich Fachbegriffe entwickelt, die exakt definiert sind. Jedoch sind einige Begriffe mehrdeutig, was zu vielen Missverständnissen und Fehlern führt. In dieser Serien werden einige Begriffe vorgestellt um Verwirrungen zu vermeiden.
Zur kompletten Serie >>
Weitere interessante Serien finden Sie hier >> 

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>