Brückenteilzeit: Teilzeitarbeit und zurück

Wer profitiert und wer verliert beim erweiterten Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)?

Dr. Peter Hoberg
Die SPD hat sich durchgesetzt und das Gesetzesvorhaben "Brückenteilzeit" auf den Weg gebracht. Der Bundestag hat das Gesetz am 17.10.2018 verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrats gilt als sicher. Das erweiterte Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) soll Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erlauben, in Teilzeit zu gehen mit dem Rechtsanspruch, später wieder auf Vollzeit zu wechseln. Einschränkungen gibt es hinsichtlich der Größe der Unternehmen, die das leisten müssen.

Bei kleineren Unternehmen – dieses Mal definiert als unter 45 Mitarbeiter – greift die Neuerung nicht. Im Weiteren ist festgelegt, dass die Teilzeitphase zwischen 1 und 5 Jahren betragen kann. Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl zwischen 46 und 199 müssen maximal jeden 15. Arbeitsplatz dafür zur Verfügung stellen.

In der Presse wird das Gesetz groß gefeiert als Weg zur flexiblen Festlegung der Arbeitszeiten. Insbesondere die Frauen würden damit aus der sogenannten Teilzeitfalle befreit. Damit ist gemeint, dass einige Frauen, welche z. B. familienbedingt auf Teilzeit gewechselt hatten, in späteren Jahren nicht länger arbeiten durften, auch wenn sie dazu wieder Zeit und Lust hatten. Diese Teilzeitfalle soll nun enden.

Die fast einhellig positive Reaktion in der Presse erstaunt. Die eher negative Kommentierung durch die Arbeitgeber war hingegen zu erwarten. Nicht ganz zu Unrecht bemängeln sie, dass Unternehmen in Deutschland von immer neuen Gesetzen überrollt werden. Zusätzliche Bürokratie macht keine Lust auf Neueinstellungen.

Analyse der Wirkungen

Zu fragen ist, welche Änderungen das neue Gesetz hervorrufen wird. Es sei vorweggenommen, dass diese viel geringer sein werden als erhofft. Zur Beurteilung müssen einerseits die Verhältnisse in den Unternehmen untersucht werden und zum anderen die Wünsche und Eigenschaften der betroffenen Arbeitnehmer.

Im Idealfall handelt es sich um einen engagierten Mitarbeiter, der vom Arbeitgeber sehr geschätzt wird, so dass ihm kein vernünftiger Wunsch abgeschlagen wird, auch aus der Sorge, er/sie könne den Arbeitgeber wechseln. Stark vereinfachend soll unterschieden werden, ob der Arbeitnehmer geeignet ist oder nicht.

Auf der Unternehmensseite sind ebenfalls Fallunterscheidungen zu treffen. Das Unternehmen kann sehr aufgeschlossen sein und die Teilzeit- bzw. Vollzeitwünsche seiner Mitarbeiter akzeptieren. Möglich ist aber auch, dass es nicht in der Lage ist, aus einem Teilzeitjob wieder einen Ganztagsjob zu machen, wenn es z. B. Personal abbauen muss oder es für die vorhandene Qualifikation nur noch wenig Bedarf hat. Verschwiegen werden soll auch nicht, dass einige Unternehmen nicht wollen, dass die Mitarbeiter bestimmen, wie lange sie arbeiten.

Aus den diskutierten Unterscheidungen ergeben sich die folgenden Kombinationen:

Teilzeitgesetz-Tabelle.jpg

Abb. 1: Mögliche Folgen der Teilzeitbrücke

Fall 1 war und ist problemlos. Angesichts der erfreulichen Arbeitsmarktlage für Fachkräfte waren und sind die Unternehmen auch vor dem Gesetz gut beraten, auf die Bedürfnisse ihrer geeigneten Mitarbeiter einzugehen. Kurzfristig und auf den ersten Blick leidet das Unternehmen, weil während der Teilzeitphase wichtige Mitarbeiter weniger zur Verfügung stehen. Dafür ist aber auch der Anreiz zur Abwanderung reduziert, so dass die Unternehmen langfristig großen Nutzen an den guten Mitarbeitern haben. Zudem wird der Mitarbeiter in der nächsten Notlage zu hohem Einsatz bereit sein.

Für Fall 2 (unterstützender AG, ungeeigneter AN) gibt es auch keinen Handlungsbedarf, weil der Arbeitgeber die Möglichkeit zur Teilzeit mit "Rückfahrkarte" einräumt, obwohl das vielleicht nicht im Unternehmensinteresse liegt. In Fall 3 (geeigneter AN, aber AG kann nicht) würde der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter die Teilzeitbrücke untersagen müssen, weil er z. B. Personal abbauen muss. Die Beweislast liegt beim Unternehmen. Bei einem guten Mitarbeiter wird ihm die Ablehnung wehtun, weil sie wahrscheinlich dazu führen wird, dass er den guten Mitarbeiter verliert.

Bei einem ungeeigneten Arbeitnehmer (Fall 4) wäre es nicht schlimm für ihn. Wenn das Unternehmen den Beweis der Unmöglichkeit führen kann, ändert sich wieder nichts gegenüber dem heutigen Stand. Erst in Fall 5 (geeigneter AN, aber unwilliges Unternehmen) wird das Gesetz wirken. Es ist allerdings zu fragen, ob der leistungsstarke Mitarbeiter in solch einem Unternehmen gut aufgehoben ist. Dies kann der Fall sein, wenn es am Ort oder für die spezielle Qualifikation des Arbeitnehmers keine alternativen Arbeitsplätze gibt.

Profitieren wird im Fall 6 der ungeeignete Arbeitnehmer, der seinen unwilligen Chef in einigen Fällen mit dem neuen Gesetz zwingen kann, auf seine Wünsche hinsichtlich der Teilzeitbrücke einzugehen. Es darf aber gefragt werden, ob dies das Ziel des Gesetzes gewesen ist. Dazu kommt, dass der Arbeitgeber während der Teilzeitphase eines Mitarbeiters vermutlich nur befristete Einstellungen vornehmen wird.

Schlussfolgerung

Wie die groben Fallunterscheidungen gezeigt haben, gibt es schon heute wenig Probleme, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich die Länge der Arbeitszeiten herauf- oder heruntersetzen. Das Gesetz wirkt nur in wenigen Fällen (5 und 6) und wird nur wenige positive Auswirkungen haben und das bei Personen, die eher nicht gefördert werden sollten. Verlieren werden gute potentielle Mitarbeiter, für die keine Stellen vorhanden sind, weil sie mit eher unfähigen Mitarbeitern, die wieder Vollzeit arbeiten wollen, besetzt werden.

Es ist nicht auszuschließen, dass die Unternehmen in solchen Fällen häufiger eine Vertragsauflösung anbieten, um eher ungeeignete Mitarbeiter nicht noch länger in Vollzeit beschäftigen zu müssen. Zudem muss befürchtet werden, dass die Befristungen zunehmen werden, so dass den nachrückenden Mitarbeitern die Möglichkeit zu einer unbefristeten Stelle genommen wird. Die Unternehmen haben sicher auch Sorge, dass jetzt noch mehr Mitarbeiter Teilzeit in Anspruch nehmen werden.

Gerade bei Tätigkeiten, die eine lange Einarbeitung erfordern, führt dies zu einem Anstieg der anteiligen Einarbeitungskosten (vgl. ausführlich zu den Einarbeitungskosten Hoberg, S. 17 ff.), ganz zu schweigen von den Schwierigkeiten, geeignete Mitarbeiter für eine Vertretung zu finden. Die Personalabteilungen der Unternehmen werden noch stärker gefordert sein, den Arbeitskräftebedarf adäquat zu decken. Gerade in den Mangelberufen wird das nur mit viel gutem Willen auf beiden Seiten funktionieren.

Immerhin kann man aber positiv vermerken, dass die Flexibilität der Arbeit auf beiden Seiten noch weiter ins Zentrum der Diskussion gerückt wird. Insgesamt gibt es aber wenig Gründe, über das neue Gesetz in Euphorie zu verfallen.




letzte Änderung P.D.P.H. am 25.05.2022
Autor:  Dr. Peter Hoberg
Bild:  panthermedia.net / Dmitriy Shironosov


Autor:in
Herr Prof. Dr. Peter Hoberg
Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule Worms. Seine Lehrschwerpunkte sind Kosten- und Leistungsrechnung, Investitionsrechnung, Entscheidungstheorie, Produktions- und Kostentheorie und Controlling. Prof. Hoberg schreibt auf Controlling-Portal.de regelmäßig Fachartikel, vor allem zu Kosten- und Leistungsrechnung sowie zu Investitionsrechnung.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Literaturhinweise

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Neuigkeiten für Controller und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen , Seminarangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Controlling-Tools und News informiert! Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.500 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Buch-Tipp


kennzahlen.png Kennzahlen-Guide für Controller- Über 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 
Preis: ab 12,90 Euro Brutto mehr >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Kaufmann / Kauffrau (w/m/d) als Bilanzbuchhalter / Steuerfachwirt (w/m/d)
Die Energie Südbayern (ESB) bildet ge­mein­sam mit den Tochter­unter­nehmen Energie­netze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unter­nehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeite­rinnen und Mit­arbeitern, Aus­zu­bil­den­den und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­pr... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Leiter (m/w/d)
Sie übernehmen als kaufmännischer Leiter (m/w/d) die Verantwortung für die Führung Ihres Teams und unterstützen den Geschäftsführer der Lorenz GmbH & Co. KG bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Steuerung des Unternehmens. Fachlich berichten Sie an die in München ansässige BRUNATA... Mehr Infos >>

Controlling-Spezialist (m/w/d)
Wir sind ein zukunftsorientiertes, modernes Entsorgungsunternehmen mit ca. 200 Mitarbeitern. Mit unserer 50-jährigen Erfahrung steht die MEAB als öffentliches Unternehmen der Bundesländer Brandenburg und Berlin für einen verantwortungsvollen Umgang mit Abfällen. Wir erbringen für Akteure aus Indu... Mehr Infos >>

(Junior) Business Partner* Controlling
Du hast Lust in einer Mannschaft zu arbeiten, für die partnerschaftliches Miteinander an erster Stelle steht? Mit Menschen, die genauso viel Freude an ihrer Arbeit haben wie du? Dann komm zu uns. Die Paul Bauder GmbH & Co. KG in Stuttgart ist seit über 160 Jahren inhabergeführt und Europas führen... Mehr Infos >>

Leitung Controlling (m/w/d)
Die Stadtwerke Heilbronn GmbH ist ein wachstums­orientiertes Infrastruktur- und Dienst­leistungs­unternehmen. Mit 400 Mitarbeitern erbringen wir Leistungen für die Einwohner der Stadt Heilbronn und die in Heilbronn ansässigen Unternehmen in den Bereichen Wasser­versorgung, Stadtbahn und -bus, Eis... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) − Production Controlling (m/w/d)
LITEF-Produkte sind weltweit in einer Vielzahl von Anwendungen im Einsatz. Unsere Lösungen und Erfahrungen bieten wir Kunden, die dynamische Vorgänge (Beschleunigungen und Drehungen) messen und regeln wollen, Lage und Kurs von Fahrzeugen ermitteln oder navigieren wollen – auf dem Land, in... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellter / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die SVG Straßen­verkehrs­genossen­schaft Berlin und Brandenburg eG ist eine von derzeit 15 Straßenverkehrs­genossen­schaften im gesamten Bundesgebiet. Als rechtlich und wirtschaftlich selbständige Genossenschaft sind wir ein Mitgesellschafter der SVG Zentrale in Frankfurt am Main. Sie bündelt und... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
MESSRING ist Branchenführer für Crashtest-Technologie. Seit mehr als fünf Jahrzehnten machen wir mit unseren Produkten und Dienstleistungen Mobilität sicherer – und das weltweit. Unsere Systeme ermöglichen es Unternehmen, Transportmittel zu entwickeln, die Menschen schützen und Leben im Straßenve... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Viele kostenlose Webinare rund ums Controlling

CoPlanner_Logo_2_RGB_tuerkis_300dpi-controllingportal.jpg
In unseren Webinaren erfahren Sie, wie Sie Ihr Controlling auf ein neues Niveau heben. Neueste Trends, praxisnahe Einblicke und wie Sie Ihre Fähigkeiten optimieren können.  Vom präzisen Forecasting über HR-Controlling bis zur Konsolidierung und integrierten Planung: Die Webinare sind darauf ausgerichtet, Sie zu inspirieren, zu informieren und zu befähigen.     Mehr Infos >>  

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Controller finden Sie in der Controlling-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>

Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

LucaNet_simply_intelligent_Logo_RGB.jpg
LucaNet.Financial Consolidation ist die Software für eine prüfungssichere Konsolidierung, die alle Funktionen für die Erstellung eines legalen Konzernabschlusses nach unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards bietet.
Mehr Informationen >>

Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Titel mit Banner Ebook Controlling-Instrumente_Kristoffer-Ditz.jpg

E-Book Controlling-Instrumente

Der erfahrene Controller und Excel-Coach Kristoffer Ditz stellt in seinem E-Book "Controlling-Instrumente" mit ebenso einfachen wie hilfreichen Tools für alle Controller-Lebenslagen vor. Preis 8,90 EUR hier bestellen >>

Begriffsverwirrung vermeiden - Eine Serie von Prof. Ursula Binder 

PantherMedia_Wavebreakmedia_ltd_400x289.jpg
Im Laufe der Zeit haben sich Fachbegriffe entwickelt, die exakt definiert sind. Jedoch sind einige Begriffe mehrdeutig, was zu vielen Missverständnissen und Fehlern führt. In dieser Serien werden einige Begriffe vorgestellt um Verwirrungen zu vermeiden.
Zur kompletten Serie >>
Weitere interessante Serien finden Sie hier >> 

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>