Erzbischöfliches Ordinariat München
München
Das Bundeskabinett hat am 29.10.2025 die von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas vorgelegte Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2026 zunächst auf 13,90 Euro je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 01.01.2027 auf 14,60 Euro. Die Anhebung folgt dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27.06.2025. Der Mindestlohn steigt damit zunächst um 8,42 % und im Folgejahr um weitere 5,04 % – insgesamt also um 13,88 %.|
Erstellt von (Name) S.P. am 30.10.2025
Geändert: 30.10.2025 15:21:20
Autor:
S. P.
Quelle:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Randolf Berold
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