Was passiert in der Kostenrechnung mit anteiligen Materialgemeinkosten, wenn Teile der Materialkosten dem Lager zugeführt werden?
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Guten Abend,
ich bin in meiner Abteilung mit der Einführung einer Kostenrechnung beauftragt. Die Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträgerrechnung zusammen mit der vorhergehenden Datenerhebung steht in Excel und sollte soweit funktionieren. Es besteht jedoch ein seit Tagen für mich unauflösbarer Knoten.
Zur Erklärung ein Beispiel:
1. Das Unternehmen besteht aus zwei Geschäftsbereichen, die jeweils als einzelner Kostenträger erfasst werden sollen.
2. Das Unternehmen kauft in der Betrachtungsperiode Handelswaren (z.b. Computer) im Gesamtwert vom 40.000 Euro, die damit meinen Materialkosten entsprechen.
3. Für Einkauf, Lagerbewirtschaftung etc. fallen Materialgemeinkosten in Höhe von weiteren 20.000 Euro an.
4. Kostenträger 1 hat in der Periode einen Wareneinsatz von 20.000 Euro. Kostenträger 2 hat einen Wareneinsatz von 10.000 Euro. Der nun verbleibende Materialwert in Höhe von 10.000 Euro wird dem Lager zugeführt.
Mit Hilfe des BAB bestimme ich im Rahmen der Kostenstellenrechnung einen Materialzuschlagssatz.
In der Kostenträgerrechnung folgt mit diesem, dass dem Kostenträger 1 50% (=10.000 Euro) der Materialgemeinkosten auf Grundlage des Wareneinsatzes zugeschlagen werden. Kostenträger 2 werden 25% (=5.000 Euro) Materialgemeinkosten auf Grundlage des Wareneinsatzes zugeschlagen.
Zur Problemmatik:
Dem Lager werden 10.000 Euro der Materialkosten zugeführt. Diese Kosten werden aber keinem der beiden Kostenträgern angelastet, weshalb in der Kostenträgerrechnung ein Teil der Materialgemeinkosten unterschlagen werden.
Welchen Schritt habe ich vergessen? Wo werden die verlorenen Anteile der Materialgemeinkosten verrechnet?
Wie werden Materialkosten verrechnet, wenn diese dem Lager zugeführt werden, obwohl die Materialkosten als Ganzes die Zuschlagsgrundlage zur Berechnung des Materialgemeinkostenzuschlags bilden?
Ist es überhaupt korrekt, dass alle eingekauften Handelswaren einer Periode meine Zuschlagsgrundlage bilden? Oder werden als Zuschlagsgrundlage nur die tatsächlich verbrauchten Warenwerte herangezogen?
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Ich danke vielmals für etwaige Unterstützung
Mike.