Herstellkosten bei Eigenfertigung

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Herstellkosten bei Eigenfertigung, Zuschlagsberechnung bei EF-Komponenten von FE
Hallo Zusammen,

im jetzigen Unternehmen bearbeite ich das Thema "Zuschlagssätze" in Kalkulationen.
Das Unternehmen stellt Fertigerzeugnisse her, diese wiederum beinhalten ebenfalls Komponenten, die selbst herstellt werden.

Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob es auch von Vorteil wäre, die Komponenten, die selbst hergestellt werden, ebenfalls zu bezuschlagen (MGK, FGK). Hierzu finde ich leider nichts in der Literatur.
Aus meiner Sicht ist es sinnvoll, diese zu bezuschlagen, da sie im externen Kauf beim Lieferanten ebenfalls enthalten wären und bei Umstieg in die externe Beschaffung würden die Produkte einen deutlichen Kostenanstieg haben und die Preiserhöhung wäre bei den Kunden nicht erklärbar. Gesetzlich wäre das wohl auch in Ordnung, die HK so darzustellen für Eigenerzeugnisse in weiteren Eigenerzeugnissen. Hier würde ich ja keinen "Zinseszinseffekt" bewirken, oder?

Jedoch möchte ich mir mehrere Seiten anhören und da ich alleine im Controlling bin, würde ich hier einen Austausch starten.

Ich danke vorab für die Hilfe!

Liebe Grüße
Karina B.
Hallo Karina,

ich halte die von Dir angestrebte Vorgehensweise auch für sinnvoll, denn die Gemeinkosten fallen ja an und sollten in den internen Verrechnungspreisen berücksichtigt werden.

Was die steuerliche Seite angeht, bin ich recht ahnungslos. Vielleicht startest Du hierzu mal eine parallele Anfrage im Rechnungswesenportal (https://www.rechnungswesen-portal.de/)

Viele Grüße!
-Nausicaa
Hallo Karina,

Eigenfertigung mit selbsterstellten Teilen ist speziell, aber lösbar.

Wir haben dies auch permanent.

Für selbsterstellte Teile erstellen wir Lagefertigungsaufträge die zu Herstellkosten eingelagert werden.
Wir verzichten auf die Selbstkosten - auch anteilige (was ja im Rahmen möglich wäre).

Natürlich mit allen Herstellkostenkomponenten (MEK, MGK, FEK, FGK, …)

Mit diesem Wert gehen diese Teile ja dann in die übergeordnete Baugruppe ein,
wo die restlichen Herstellkosten hinzu kalkuliert werden.

Geht deine Frage in diese Richtung? Oder geht es dir mehr um die Verkaufskalkulation?

LG Kai
Hallo Zusammen,

es geht schon in die richtige Richtung.
Beispiel:

Coca Cola stellt die Flüssigkeit her und schlägt MGK/FGK drauf. Bei der endgültigen Herstellung inkl. Flasche werden hier ebenfalls erneut GK berücksichtigt. Bezuschlagt ihr die bereits mit MGK/FGK bezuschlagten Komponenten erneut? Oder haltet ihr sie aus der HK-Kalkulation heraus?

Vw, Vtr. und Gewinn etc bis zu den Selbstkosten mal ausgeschlossen.

Danke an beide!!
Hallo Karina,

angenommen, die Flüssigkeit verursacht Einzelkosten von 100, darauf 50 % Gemeinkostenzuschlag macht 150.

Die Flasche 40, darauf 25 %, macht 50.

Dann haben wir Einzelkosten von 140 und Gemeinkosten von 60.

Wenn Du die neu hinzukommenden Gemeinkosten - angenommen 20 - verteilst, kannst Du die 140 oder die 200 nehmen. Nimmst Du die 140, hast Du einen Zuschlagssatz von 14,3 % nimmst Du die 200, wird der Zuschlagssatz kleiner, 10 % de facto ändert sich nichts. 10 % auf 200 sind dasselbe wie 14,3 % auf 140.

Wichtig ist, dass die Zuschlagssätze sinnvoll berechnet werden.

Viele Grüße!
-Nausicaa
Hallo Nausicaa,

warum gibt es in deiner Berechnung unterschiedliche MGK. Ich arbeite hier nur mit einem.

Mir geht es wirklich nur um den "Zinseszinseffekt" bei Eigenfertigung bspw. bei der Flasche:

Die Flüssigkeit ist ein Eigenprodukt und wird im Tank gelagert. Die Stückliste beinhaltet nur Rohstoffe (Wasser, Farbstoffe etc.) Herstellung beinhaltet:
MEK, MGK, FEK, FGK
Die Abfüllung in der Flasche beinhaltet die selben Kosten bis zu den Herstellungskosten.
Die Flasche jedoch beinhaltet mehrere Komponenten in der Stückliste: Flasche Verschluss, Etikett und der Bulk (die Flüssigkeit), die bereits von der Flüssigkeitsproduktion MGK besitzt.
Würdest du auf die Flüssigkeit ebenfalls MGK draufschlagen, obwohl die einzelnen Rohstoffe bereits bezuschlagt wurden?
Denn mit der Bezuschlagung der Flüssigkeit, wird der erneute MGK auf den gesamten HK-Wert berechnet (MEK, MGK, FEK, FGK).
Man muss sich natürlich auch überlegen bei einer Beschaffung von extern wären diese ja auch drauf, in den HK.

Bsp:
Flüssigkeit in Zahlen:
2 Euro Wasser
1 Euro Farbstoff
3 Euro Zucker
= 5 Euro MK, + MGK (z. B. 15 %) = 5,75
= 10 Euro FEK + FGK (4 %) = 10,40
Gesamt HK inkl. GK Flüssigkeit: 16,15

Produktion der Flasche:
Flasche 5 Euro
Verschluss 4 Euro
Etikett 2 Euro
Flüssigkeit (HK EF) 16,15 Euro
Gesamt HK Flasche mit Abfüllung: 27,15
darauf FK und FGK
darauf MGK auf Flasche, Verschluss, Etikett UND Flüssigkeit?

oder würdest du die Flüssigkeit hier rauslassen und kein MGK bewerten?


Ich danke dir sehr für dieses komplexe Beispiel!
Hallo Karina,

"warum gibt es in deiner Berechnung unterschiedliche MGK. Ich arbeite hier nur mit einem."

aber der muss ja irgendwo herkommen. Deshalb schrieb ich ja, "Wichtig ist, dass die Zuschlagssätze sinnvoll berechnet werden."

"würdest du die Flüssigkeit hier rauslassen und kein MGK bewerten?"

Das würde ich tun.

LG
-Nausicaa
Hallo Karina,

ich bin gerade stark eingespannt, schulde Dir noch eine Erklärung. Angenommen, die 15 % seien Lagerkosten für Wasser, Farbstoff und Zucker. Dann hast Du die HK der Flüssigkeit mit 16,16 € kalkuliert.

Jetzt machen wir die Überlegung: selbst abfüllen oder zum Lohnabfüller bringen?

Wenn wir die Flüssigkeit selbst abfüllen, hätte ich Probleme damit, nochmals 15 % MGK aufzuschlagen. Als MGK würden die Lagerkosten der Flüssigkeit als Zuschlag drauf gehören.

Für mich ist immer noch der Dreh- und Angelpunkt der Ansatz, nach dem die 15 % berechnet werden. Wahrscheinlich antwortest Du mir, "der ist so vorgegeben".  ;)  Macht die Sache halt nicht genauer. Andererseits soll in der KLR die Genauigkeit nicht mehr kosten als sie nützt.

LG
-Nausicaa
Hallo Nausicaa,

vielen Dank. In Kombi mit der anderen Antwort hilft mir das sehr! Ich überlege mir etwas feines.

Ich war selbst etwas beschäftigt mit der Ausarbeitung dieser Systematik, daher bin ich sehr froh darüber, dass du die Zeit gefunden hast!  :)

Liebe Grüße
Karina
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