Arbeitnehmerüberlassung Intern

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Arbeitnehmerüberlassung Intern
Guten Morgen,

folgendes, wir sind eine Holding bestehend aus drei GmbH Unternehmen und wollen Mitarbeiter innerhalb dieser Holding verleihen. Meistens für circa 6-12 Monate. Wir berechnen die tatsächlichen Werktage (Kalendertage - Wochenenden - Feiertage) mit den internen Stundensätzen um die "Verleihsumme" zu erhalten. Diese "Verleihsumme" wird dann durch die Anzahl der Monate geteilt und es wird pro Monat eine Rechnung gestellt. Es stellt sich mir die Frage, wie verhält sich das nun mit dem Steuerrecht. Muss eine Umsatzsteuer gezahlt werden, bei einer "internen" Arbeitnehmerüberlassung?

Viele Grüße
Hallo weissio,

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wvr
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