Warum ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung keine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?

Ein Beitrag aus der Reihe Begriffsverwirrung vermeiden

Dr. Ursula Binder
 

In jedem Buch zur Kostenrechnung werden meist gleich zu Beginn vier "Rechenwerke" gegeneinander abgegrenzt und die dazu gehörigen vier Begriffspaare und deren unterschiedliche Bedeutungen gegenübergestellt. Dabei handelt es sich um die Abgrenzung der folgenden Rechenwerke und Begriffspaare:


Dass das vierte Rechenwerk nicht auf der gleichen Stufe wie die ersten drei Rechenwerke schlicht als "Einnahmen-Ausgaben-Rechnung" existiert, kann zu Verwirrung führen, insbesondere dann, wenn man dieses ("nicht offizielle") Rechenwerk mit der so genannten ("offiziellen") Einnahmen-Überschuss-Rechnung verwechselt. Letztere ist zur steuerlichen Gewinnermittlung von nicht bilanzierungspflichtigen (kleinen) Unternehmen und Selbständigen anstelle einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zu erstellen.

Aber von vorne: Was sind eigentlich Einnahmen und Ausgaben?

Einnahmen und Ausgaben entstehen durch Geschäftsvorfälle in Unternehmen, die den Zahlungsmittelbestand und/oder den Bestand an Forderungen und Verbindlichkeiten des Unternehmens verändern.
Beispiel: Ein Kunde bezahlt bei Kauf einer Ware den Rechnungsbetrag sofort bar. Hierbei handelt es sich um eine Einzahlung für das Unternehmen, die gleichzeitig den Zahlungsmittelbestand des Unternehmens erhöht und somit auch eine Einnahme darstellt.

Wird die Ware dagegen auf Rechnung mit Zahlungsziel verkauft, erfolgt beim Verkauf selber noch keine Einzahlung, aber es entsteht von Seiten des Unternehmens eine Forderung gegenüber dem Kunden, die somit den Forderungsbestand des Unternehmens erhöht. Dann handelt es sich zwar nicht um eine Einzahlung, aber dennoch um eine Einnahme für das Unternehmen.

Wird die Rechnung dann nach Ablauf des Zahlungsziels vom Kunden bezahlt, führt dies zu einer Einzahlung. Da mit der Einzahlung der Zahlungsmittelbestand des Unternehmens steigt, aber gleichzeitig der Forderungsbestand zurückgeht, saldieren sich hier Einnahme und Ausgabe zu Null, d.h. der Saldo der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung weist keine Veränderung auf.

Soweit so gut. Die Bewegungen im Bestand an Forderungen und Verbindlichkeiten werden aber in keinem der drei oben zuerst genannten "offiziellen" Rechenwerke abgebildet (nur in der Bilanz), während das bei den Einzahlungen und Auszahlungen mit der Cashflow-Rechnung bzw. Kapitalflussrechnung durchaus der Fall ist.

Letzte Änderung W.V.R am 11.04.2023

Autor(en): Dr. Ursula Binder
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