Eigenbedarfskündigung: Das müssen Vermieter beachten

Udo Reuß
Die Eigenbedarfskündigung dürfte der häufigste Grund sein, aus dem Vermieter einen unbefristeten Mietvertrag beenden. Allerdings gibt es hierfür einige Voraussetzungen und Formalien zu berücksichtigen. Wer diese einhält, der hat gute Chancen, falls es Widerstand gegen die Kündigung gibt und der Fall möglicherweise sogar vor Gericht landet. Doch soweit muss es gar nicht kommen. Eine Checkliste fasst die wichtigsten Punkte zusammen, die Vermieter bei einer Eigenbedarfskündigung beachten müssen.

Im Gesetz ist die Eigenbedarfskündigung nur in einem einzigen Satz geregelt: im § 573 Abs. 2 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse an einer ordentlichen Kündigung eines Mietvertrags, wenn er die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt.


Berechtigte Personen

Naheliegend ist, dass der Eigentümer seine eigene Wohnung benutzen darf, falls er diese für sich benötigt. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich ein verheirateter Vermieter von seiner Frau trennt, aus der bisherigen Wohnung ausziehen muss und daher seine bisher vermietete Wohnung selbst beziehen möchte. Hier liegt der Eigenbedarf auf der Hand.

Eine Eigenbedarfskündigung ist zudem auch für nahe Angehörige möglich, also für die eigenen Kinder, Stiefkinder, Geschwister, Eltern, Großeltern, Enkel, Nichten und Neffen. Zu den Kreis der begünstigten Personen können auch gehören:
  • der Ehegatte
  • oder eingetragene Lebenspartner (bei einer gleichgeschlechtlichen Beziehung),
  • Nichtverwandte, die dem Haushalt angehören wie Haushaltshilfen,
  • Au-Pairs oder
  • Pflegepersonen.

Braucht jemand aus diesem Kreis für eigene Zwecke diese Wohnung, kann Eigenbedarf vorliegen.
Achtung! Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Kann der Vermieter ein besonders enges Verhältnis zu einer bestimmten Person darlegen, dann kann auch diese nichtverwandte Person berechtigt sein.

Wichtig ist auf jeden Fall, dass der Vermieter bei der Eigenbedarfskündigung die Person, die die Wohnung künftig nutzen will, konkret benennt. Möchte beispielsweise der Sohn mit seiner Freundin einziehen, muss deren Name jedoch nicht ausdrücklich genannt werden. Es genügt als Angabe "Sohn XY mit seiner Lebensgefährtin" im Kündigungsschreiben.

Die Kündigung muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen und persönlich von allen Vermietern unterschrieben werden. Damit der Zugang nachgewiesen werden kann, sollte die Eigenbedarfskündigung per Einschreiben geschickt oder persönlich übergeben werden – am besten in Anwesenheit eines Zeugen.
Tipp: Eine unvermittelte Kündigung kann bei manchem Mieter eine heftige Emotion auslösen. Überlegen Sie sich daher, ob es nicht besser wäre, vorab ein persönliches Gespräch zu suchen, um die Situation zu erklären und danach erst die schriftliche Kündigung auszuhändigen.

Korrekte Frist setzen

Im Kündigungsschreiben müssen Sie den genauen Termin nennen, bis zu dem die Wohnung zu räumen ist. Dabei müssen Sie eine rechtmäßige Frist setzen. Besteht das Mietverhältnis noch keine fünf Jahre, ist die gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate. Bis zu acht Jahre verdoppelt sich die Frist auf sechs Monate und sogar neun Monate beträgt sie, wenn der Mietvertrag seit mehr als acht Jahren läuft.

Eine Erleichterung bei Kündigungen gibt es in einem Zweifamilienhaus, bei dem die eine Wohnung vom Vermieter selbst bewohnt wird und die andere vermietete gekündigt wird. Hier braucht sich der Vermieter nicht auf Eigenbedarf zu berufen. Allerdings muss er dem Mieter für den Auszug drei Monate mehr Zeit lassen. Dies schreibt § 573a Abs. 1 BGB vor. Folglich beträgt die Kündigungsfrist dann zwischen sechs und zwölf Monaten.

Ein weiterer Sonderfall liegt dann vor, wenn ein Mietshaus in Eigentumswohnungen umgewandelt wird. Bezüglich der zuvor vermieteten Wohnung muss der Vermieter für eine Eigenbedarfskündigung eine Sperrfrist beachten. Diese beträgt mindestens drei Jahre nach dem Kaufdatum, in manchen Kommunen sogar zehn Jahre. Letzteres gilt beispielsweise in Berlin. Geregelt ist dies in lokalen Kündigungssperrfristverordnungen.

Geeignetheit der Wohnung

Damit eine Eigenbedarfskündigung rechtmäßig ist, muss diese gut begründet sein. Die anstehende Trennung vom Partner, ein Jobwechsel oder ein anderer nachvollziehbarer Grund muss im Kündigungsschreiben dargelegt werden. Es muss nachweisbar sein, dass die Wohnung tatsächlich benötigt wird und weiterhin zum Wohnen genutzt wird. Es genügt nicht, dass sich der Eigentümer mit der Kündigung mögliche Optionen offen hält, diese vielleicht selbst oder durch einen Familienangehörigen zu nutzen.

Ein konkreter Anlass läge beispielsweise vor, wenn der Vermieter aus München seine Wohnung in Berlin nun seiner Tochter überlassen möchte, die ab dem Wintersemester für die nächsten Jahre in Berlin studieren möchte. Selbst wenn das Studium nur auf zwei Jahre angelegt wäre, wäre dies ein konkreter, nachvollziehbarer Anlass. Handelt es sich jedoch um eine 120 Quadratmeter große Wohnung, in der zuvor eine vierköpfige Familie wohnte, könnte die Familie einwenden, dass diese Wohnung viel zu groß für die Single-Tochter sei und daher unzweckmäßig sei.

Widerspruch des Mieters

Die Mieter könnten Widerspruch einlegen. Dafür haben sie bis zu zwei Monate vor dem im Kündigungsschreiben gesetzten Auszugstermin Zeit. Der Vermieter sollte in seinem Kündigungsschreiben aufnehmen, dass der Mieter bis spätestens zwei Monate vor dem gesetzten Kündigungstermin den Widerspruch schriftlich erklären kann.

Für einen Einspruch muss der Mieter darlegen, dass der Auszug eine besondere Härte darstellen würde. Das kann dann der Fall sein, wenn beispielsweise der Mieter schon sehr lange in der Wohnung ist, gehbehindert ist und befürchten muss, von seiner kleinen Rente keine bezahlbare Wohnung in der Metropole zu finden.

Weitere Härtefälle könnten sein:
  • Körperbehinderung,
  • schwere Krankheit,
  • Schwangerschaft,
  • Mieter steht unmittelbar vor einer wichtigen Prüfung.

In den beiden letzten Fällen bietet sich ein Lösungsweg darin an, die Kündigungsfrist auf einen für den Mieter zumutbaren Termin zu verschieben. Ein weiterer möglicher Grund für einen Einspruch wäre, falls der Mieter Kenntnis darüber hätte, dass dem Vermieter eine zweckmäßige Alternativwohnung zur Verfügung stünde, die stattdessen für ihn oder seine Angehörigen nutzbar wäre. Mit einem berechtigten Widerspruch kann der Mieter erreichen, dass das Mietverhältnis zunächst fortgesetzt werden muss.

Vorgetäuschter Eigenbedarf

Sollte der gekündigte Mieter stichhaltige Anhaltspunkte haben, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht war, kann er der Kündigung widersprechen und zunächst in der Wohnung bleiben. Sogar nach einem Auszug kann eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung teuer kommen.

So kann der Mieter eventuell Schadensersatz für höhere Mietkosten, Umzugsaufwendungen, Makler- und Renovierungskosten verlangen (beispielhaft: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. Mai 2016, Az. VIII ZR 214/15). Spätestens wenn der Mieter Widerspruch erhebt, sollten sich Vermieter Rat holen. Hilfreich kann der Vermieterverband Haus und Grund ( www.hausundgrund.de) sein oder ein Rechtsanwalt, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat.

CHECKLISTE
  1. Formale Voraussetzungen der Eigenbedarfskündigung:
    • schriftlich,
    • von allen Vermietern unterschrieben,
    • sichere Übergabe: am besten per Einschreiben oder persönlich,
    • Begründung,
    • konkrete Benennung, für wen Eigenbedarf angemeldet wird,
    • korrekte Fristsetzung.

  2. Konkrete Benennung:
    • Wohnung für Vermieter selbst,
    • für Familienangehörigen oder
    • für nahestehende Person = Angehörige des Haushalts.

  3. Begründung:
    • Person, für die Eigenbedarf angemeldet wird, benötigt Wohnung;
    • zu diesem Zeitpunkt;
    • Wohnung wird weiterhin bewohnt und
    • ist hierfür zweckmäßig (ist zum Beispiel nicht überdimensioniert);
    • es gibt keine Alternativwohnung des Vermieters.

  4. Kündigungsfristen:
    • abhängig von Wohndauer 3, 6 oder 9 Monate;
    • bei einem Zweifamilienhaus keine Eigenbedarfskündigung, dafür aber verlängern sich gesetzliche Kündigungsfristen um 3 Monate;
    • bei Umwandlung von Mietshaus in Eigentumswohnungen Sperrfrist beachten: 3 bis 10 Jahre.

  5. Widerspruch des Mieters:
    • Frist für Mieter: bis 2 Monate vor gesetztem Auszugstermin;
    • Begründung: unzumutbare Härte, Alternativwohnung, vorgetäuschter Eigenbedarf;
    • möglicher Handlungsbereich des Vermieters: späterer Auszug, Alternativwohnung anbieten, Unterstützung beim Umzug und/oder der Wohnungssuche, gütliche Einigung, Klage vor Gericht.




letzte Änderung W.V.R. am 28.11.2024
Autor(en):  Udo Reuß
Bild:  panthermedia.net / Nils Melzer

Webtipps

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 391886 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Fach- und Arbeitsmarkt-Trends für Controller und neu eingegangene Fachbeiträge, informieren wir Sie über interessante Veranstaltungen und stellen Ihnen einzelne Controlling-Tools im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Jobs und Tools informiert! 
Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (über 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.800 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft für nur 39,- EUR einmalig bei unbegrenzter Laufzeit! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Anzeige

Bestens auf den Jahresabschluss vorbereitet – mit kostenloser Checkliste

Media-FIN_Bild_Vorarbeiten_290x 150 px.png
Befinden Sie sich in den Jahresabschlussarbeiten? Diese kostenlose Checkliste hilft Ihnen, alle Vorarbeiten im Blick zu behalten, Abläufe zu beschleunigen und Aufgaben einfach im Team zu delegieren.   

Jetzt kostenlos downloaden!

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>

Stellenanzeigen

Mitarbeiter im Controlling/Financial Analyst (m/w/d)
Die WIRTGEN GROUP ist ein international führender Unternehmensverbund der Baumaschinenindustrie mit rund 9.000 Beschäftigten weltweit. Als starker Teil von John Deere und mit unseren spezialisierten Marken WIRTGEN, VÖGELE, HAMM, KLEEMANN, BENNINGHOVEN, CIBER sowie Werken in Deutschland, Brasilien... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung externes Rechnungswesen (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Senior Bilanzbuchhalter / Konzernbuchhalter (m/w/d)
PlanET Biogastechnik GmbH plant, entwickelt und konstruiert Biogasanlagen für Landwirtschaft sowie Industrie im nationalen wie auch internationalen Markt. Auf unserem erfolgreichen Weg brauchen wir dich als Verstärkung. Bringe deine Ideen bei uns ein und verwirkliche dich bei uns. In unserem fami... Mehr Infos >>

Teamleitung Rechnungswesen (m/w/d)
Im Auftrag unseres Kunden suchen wir eine Teamleitung Rechnungswesen (m/w/d) für ein mittelständisches IT-Beratungsunternehmen. Das Beratungsunternehmen umfasst sechs Geschäftsbereiche und beschäftigt insgesamt rund 145 Mitarbeitende. Der Hauptsitz liegt in Sachsen, ergänzt durch weitere ... Mehr Infos >>

Junior Site Controller (m/w/d)
In dieser Position unterstützen Sie aktiv die finanzielle Steuerung und Transparenz unseres Werks, leisten einen wichtigen Beitrag zu fundierten Managemententscheidungen und tragen zur wirtschaftlichen Weiterentwicklung des Standorts bei – mit attraktiven Möglichkeiten zur fachlichen und persönli... Mehr Infos >>

Leitung (w/m/d) Controlling
Wir sind die Medizinischen Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz. Rund 4.000 Expert:innen aus 60 Nationen arbeiten in unseren Kliniken, Pflege­heimen, Pflege­schulen oder unserem Bildungs­institut. Wir sind spezialisiert auf die Fachgebiete Psychiatrie und Psycho­therapie, Kinder- und Jugend­psychi... Mehr Infos >>

Controller mit Schwerpunkt Produkt-Kalkulation (m/w/d) in Vollzeit
Wir, die Gubor-Gruppe, gehören als erfolgreiches, familiengeführtes Unternehmen mit rund 1.500 Mitarbeitern europaweit zu den Marktführern von Süßwarenartikeln. Unsere Produkte fertigen wir an fünf Standorten in Deutschland sowie einem Standort in Polen. Dabei setzen wir sowohl in der Beschaffung... Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit 1930 steht die Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH für bezahlbares Wohnen in Ulm. In den mehr als 95 Jahren haben wir uns zum größten lokalen Mietwohnungsanbieter entwickelt – mit über 7.500 Wohnungen geben wir zahlreichen Ulmerinnen und Ulmern aus unterschiedlichen Gesellschaftss... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen! 
Mehr wissen zu Controlling & Finance, KI, Data Management, Reporting, Digitalisierung …
Für alle, die mit Power im Job stehen.  
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Controller finden Sie in der Controlling-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

jabatix_logo_290px.jpg
Jabatix NC ist eine Rechenmaschine, als add-on für Excel, für Controller in kleinen und mittleren Unternehmen. Sie führt komplexe Berechnungen durch und stellt die Ergebnisse in EXCEL bereit – ohne lange Einarbeitung. Mehr Informationen >>

Diamant.PNG
Diamant/3 bietet Ihnen ein Rechnungswesen mit integriertem Controlling für Bilanz- / Finanz- und Kosten- / Erfolgs- Controlling sowie Forderungsmanagement und Personalcontrolling. Erweiterbar bis hin zum unternehmensweiten Controlling. Mehr Informationen >>


Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Kreditrechner - 50 Darlehen in Excel verwalten

Kreditrechner_Excel.jpg
Mit diesem Kreditrechner für Excel hast du deine gesamte Schuldenlage im Griff – einfach, übersichtlich und effektiv. Spare bares Geld durch bessere Planung. Dieser Planer wurde speziell dafür entwickelt, auch bei komplexen Kreditstrukturen Übersicht und Kontrolle zu behalten. Bis zu 50 Kredite gleichzeitig verwalten und Laufzeiten bis zu 50 Jahre abbilden

Jetzt hier für 17,90 EUR downloaden!

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>