Flossbach von Storch
Köln
| Die beiden Bewertungverfahren Einzelwertberichtigung (EWB) und Pauschalwertberichtigung (PWB) können in einen Unternehmen kombiniert eingesetzt werden, dafür werden in dieser Gruppe die wesentlichen Buchungssätze gebildet. | |||||||||||
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Erhöhung der EWB und PWB: |
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| Beispiel : |
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Der Forderungsbestand des Unternehmens beträgt zum Jahresabschluss 190.000,- €. Kurz vor dem Jahresabschluss wird bekannt, dass ein Kunde Insolvenz angemeldet hat. Der Forderungsbetrag ist 29.750,- €. Dem Unternehmer wird mitgeteilt, dass 75 % der Forderung uneinbringbar sind. Das Unterehmen hat im Allgemeinen einen Ausfall von 10 %. Die Anfangsbestände sind 3.500,- € EWB und 12.000,- € PWB. | |||||||||
| Buchungssatz : |
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zweifelhafte Ford. |
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29.750,- € |
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an |
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Ford. a. LuL |
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29.750,- € |
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Einst. in EWB |
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15.250,- € |
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an |
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EWB v. Ford. |
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15.250,- € |
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Einst. in PWB |
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1.466,39,- € |
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an |
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PWB v. Ford. |
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1.466,39,- € |
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| Anmerkungen : |
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Der Forderungsbestand wird um die zweifehalfte Forderung reduziert. Die Einstellung der EWB erfolgt über den prozentualen Nettowert der zweifelhaften Forderung. Da der Anfangsbestand der EWB 3.500,- € beträgt, muss eine zusätzliche Einstellung in die EWB von 15.250,- € erfolgen. Die restlichen einwandfreien Forderungen werden dann auf den Nettowert hinunter gerechnet, um anschließend den neuen Pauschalwert zu ermittteln. Da der Anfangsbestand der PWB 12.000,- € beträg, muss eine Erhöhung um die Differenz von 1.466,39 € vorgenommen werden. zweifelhafte Ford. = zweifelhafte Forderungen Ford. a. LuL = Forderungen aus Lieferungen und Leistungen EWB v. Ford. = Einzelwertberichtigungen von Forderungen PWB v. Ford. = Pauschalwertberichtigungen von Forderungen Einst. in EWB = Einstellungen in Einzelwertberichtigungen Einst. in PWB = Einstellungen in Pauschalwertberichtigungen |
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Erhöhung der EWB und Senkung der PWB: |
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| Beispiel: |
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Der Forderungsbestand des Unternehmens beträgt zum Jahresabschluss 130.000,- €. Kurz vor dem Jahresabschluss wird bekannt, dass ein Kunde Insolvenz angemeldet hat. Der Forderungsbetrag ist 29.750,- €. Dem Unternehmer wird mitgeteilt, dass 75 % der Forderung uneinbringbar sind. Das Unterehmen hat im Allgemeinen einen Ausfall von 10 %. Die Anfangsbestände sind 3.500,- € EWB und 12.000,- € PWB. |
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| Buchungssatz: |
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zweifelhafte Ford. |
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29.750,- € |
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an |
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Ford. a. LuL |
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29.750,- € |
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Einst. in EWB |
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15.250,- € |
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an |
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EWB v. Ford. |
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15.250,- € |
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PWB v. Ford. |
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3.575,63 € |
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an |
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a.o. betr. Erträge |
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3.575,63 € |
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| Anmerkungen: |
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Der Forderungsbestand wird um die zweifehalfte Forderung reduziert. Die Einstellung der EWB erfolgt über den prozentualen Nettowert der zweifelhaften Forderung. Da der Anfangsbestand der EWB 3.500,- € beträgt, muss eine zusätzliche Einstellung in die EWB von 15.250,- € erfolgen. Die restlichen einwandfreien Forderungen werden dann auf den Nettowert hinunter gerechnet, um anschließend den neuen Pauschalwert zu ermittteln. Da der Anfangsbestand der PWB 12.000,- € beträgt, muss eine Reduzierung um die Differenz von 3.575,63 € vorgenommen werden. a.o. betr. Erträge = außerordentliche betriebliche Erträge |
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Senkung der EWB und Erhöhung der PWB: |
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| Beispiel: |
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Der Forderungsbestand des Unternehmens beträgt zum Jahresabschluss 190.000,- €. Kurz vor dem Jahresabschluss wird bekannt, dass ein Kunde Insolvenz angemeldet hat. Der Forderungsbetrag ist 4.760,- €. Dem Unternehmer wird mitgeteilt, dass 75 % der Forderung uneinbringbar sind. Das Unterehmen hat im Allgemeinen einen Ausfall von 10 %. Die Anfangsbestände sind 3.500,- € EWB und 12.000,- € PWB. |
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| Buchungssatz: |
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zweifelhafte Ford. |
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4.760,- € |
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an |
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Ford. a. LuL |
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4.760,- € |
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EWB v. Ford. |
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500,- € |
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an |
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a.o. betr. Erträge |
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500,- € |
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Einst. in PWB |
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3.566,39 € |
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an |
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PWB v. Ford. |
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3.566,39 € |
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| Anmerkungen: |
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Der Forderungsbestand wird um die zweifehalfte Forderung reduziert. Die Einstellung der EWB erfolgt über den prozentualen Nettowert der zweifelhaften Forderung. Da der Anfangsbestand der EWB 3.500,- € beträgt, muss eine Reduzierung der EWB von 500,- € erfolgen. Die restlichen einwandfreien Forderungen werden dann auf den Nettowert hinunter gerechnet, um anschließend den neuen Pauschalwert zu ermittteln. Da der Anfangsbestand der PWB 12.000,- € beträgt, muss eine Erhöhung um die Differenz von 3.566,39 € vorgenommen werden. |
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Senkung der EWB und PWB: |
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| Beispiel: |
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Der Forderungsbestand des Unternehmens beträgt zum Jahresabschluss 130.000,- €. Kurz vor dem Jahresabschluss wird bekannt, dass ein Kunde Insolvenz angemeldet hat. Der Forderungsbetrag ist 4.760,- €. Dem Unternehmer wird mitgeteilt, dass 75 % der Forderung uneinbringbar sind. Das Unterehmen hat im Allgemeinen einen Ausfall von 10 %. Die Anfangsbestände sind 3.500,- € EWB und 12.000,- € PWB. |
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| Buchungssatz: |
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zweifelhafte Ford. |
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4.760,- € |
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an |
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Ford. a. LuL |
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4.760,- € |
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EWB v. Ford. |
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500,- € |
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an |
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a.o. betr. Erträge |
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500,- € |
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PWB v. Ford. |
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1.475,63 € |
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an |
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a.o. betr. Erträge |
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1.475,63 € |
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| Anmerkungen: |
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Der Forderungsbestand wird um die zweifehalfte Forderung reduziert. Die Einstellung der EWB erfolgt über den prozentualen Nettowert der zweifelhaften Forderung. Da der Anfangsbestand der EWB 3.500,- € beträgt, muss eine Reduzierung der EWB von 500,- € erfolgen. Die restlichen einwandfreien Forderungen werden dann auf den Nettowert hinunter gerechnet, um anschließend den neuen Pauschalwert zu ermittteln. Da der Anfangsbestand der PWB 12.000,- € beträgt, muss eine Reduzierung um die Differenz von 1.475,63 € vorgenommen werden. |
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letzte Änderung Redaktion RWP am 11.01.2025 |
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