Änderung Mietvertrag: Wann kann man ihn nachträglich ändern?

Ulf Matzen
Bei Mietverträgen gibt es oft Bedarf an nachträglichen Änderungen – etwa bei Trennungen oder dem Wunsch nach Einzug eines neuen Lebenspartners, Kinder werden geboren, die Betriebskosten steigen. In einigen Fällen sieht das Gesetz Änderungen bestehender Verträge vor, in anderen funktioniert dies nur mit dem Einverständnis beider Seiten.

Normalerweise gilt im deutschen Recht der Grundsatz "Verträge sind zu halten". An einem geschlossenen Vertrag gibt es daher meist nichts mehr zu rütteln. Bei Mietverträgen entsteht jedoch oft Änderungsbedarf: Neue Beziehungen entstehen, alte enden, Kinder werden geboren, die Betriebskosten steigen.

Besteht ein Anspruch auf eine Vertragsänderung?

Normalerweise können beide Seiten eine Vertragsänderung nur einvernehmlich durchführen. Oft bietet sich eine einvernehmliche Änderung an. Beispiele:
  • Nutzung zusätzlicher Räume / Keller / Dachboden,
  • Aufstellung privater Waschmaschinen im Gemeinschaftskeller,
  • Erteilung einer Erlaubnis zur Untervermietung,
  • Erlaubnis zur teilgewerblichen Nutzung


In anderen Fällen ist gesetzlich geregelt, wann eine Vertragsänderung erfolgen kann. Dann kann eine Seite einen Anspruch darauf haben. Beispiele:

Beziehung: Wie funktioniert die Aufnahme eines neuen Bewohners?

Will ein neuer Partner oder eine Partnerin mit einziehen, kann der Vermieter wenig dagegen sagen. Bei einem Ehepartner muss ihm dies nur mitgeteilt werden, bei einem unverheirateten Partner muss er zwar gefragt werden, darf aber nicht ablehnen - es sei denn, die Wohnung wird überbelegt, es gibt an der einziehenden Person etwas auszusetzen (etwa vorherige Störungen des Hausfriedens) oder es gibt sonst einen wichtigen Grund.

Maßgebliche Regelungen sind § 540, 553 BGB. Dabei geht es aber nur um das Mit-Wohnen. Um Mieter mit allen Rechten und Pflichten zu sein, muss der neue Bewohner im Mietvertrag genannt werden und diesen mit unterschreiben. Zustimmung und Unterschrift des Vermieters sind erforderlich.

Technisch bietet sich hier ein Zusatz zum Mietvertrag an. Aufwendiger ist ein neuer Vertrag. Achtung: Bei diesem richtet sich die Dauer der vermieterseitigen Kündigungsfristen nach dem Abschlussdatum des neuen Vertrages. Für den Vermieter stellt die Aufnahme eines neuen Mieters eine zusätzliche Sicherheit dar: Nun haftet eine weitere Person für die Miete.

Auszug, Trennung und Scheidung

Wenn ein Paar sich trennt und ein Partner aus der Wohnung auszieht, ändert dies nichts am Mietvertrag. Hat der Betreffende den Vertrag als Mieter unterschrieben, muss er trotzdem weiter Miete zahlen. Haben beide den Vertrag unterschrieben, sind sie Gesamtschuldner und der Vermieter kann sich aussuchen, an wen er sich hält.

Das Mietverhältnis endet erst mit einer Kündigung. Haben beide unterschrieben, müssen auch beide kündigen. Sinnvoll ist oft eine Vereinbarung zwischen allen Parteien, nach der der Vermieter mit dem einen Mietvertrag eingeht, der in der Wohnung bleibt.

Für Trennung und Scheidung eines Ehepaares gelten unterschiedliche Regeln. Zwar kann ein Ehepartner vom anderen bei einer Trennung unter gewissen Umständen verlangen, dass dieser ihm / ihr die Wohnung überlässt (§ 1361b BGB). Dies ändert jedoch nichts am Mietvertrag.

Eine gesetzliche Ausnahme zum Gebot der Vertragstreue stellt § 1568a BGB dar: Anlässlich einer Scheidung kann ein Ehepartner verlangen, dass der andere ihm die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung überlässt. Voraussetzung: Derjenige ist auf die Nutzung der Wohnung – auch unter Berücksichtigung des Wohls in der Wohnung lebender Kinder – stärker angewiesen, als der andere, oder es gibt andere gute Gründe.

Hier findet per Gesetz eine Änderung des Mietvertrages statt: Hat der Ehegatte allein den Vertrag unterschrieben, der die Wohnung verlässt, tritt der andere als neuer Mieter in den Mietvertrag ein. Hatten beide den Mietvertrag unterschrieben, wird nun einer von beiden alleiniger Mieter.

Stichtag für die Vertragsänderung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung beider Ehegatten an den Vermieter über die Überlassung oder der Zeitpunkt der Rechtskraft eines Gerichtsurteils.

Was ist der Fortsetzungsanspruch bei befristetem Mietvertrag?

Befristete Mietverträge (Zeitmietverträge) sind für Wohnraum nur bei Vorliegen bestimmter Befristungsgründe möglich. Normalerweise enden sie zum vereinbarten Endtermin. Unter Umständen kann der Mieter aber einen Anspruch auf Fortsetzung haben – aus einer Verlängerungsklausel oder aus dem Gesetz.

Nach § 575 BGB kann der Mieter vier Wochen vor Ende des Mietverhältnisses Auskunft darüber verlangen, ob der ursprüngliche Grund für die Befristung noch vorliegt. Ist dieser entfallen, kann der Mieter eine Fortsetzung auf unbestimmte Zeit verlangen.
Beispiel: Der Vermieter benötigt die Wohnung nicht mehr für seine Tochter, weil diese nun in einer anderen Stadt studiert.

Für die Auskunft hat der Vermieter einen Monat Zeit. Antwortet er verspätet, kann der Mieter eine Verlängerung um den Zeitraum der Verspätung verlangen. Wenn der Grund für die Befristung erst mit Verspätung eintritt, kann der Mieter eine Verlängerung verlangen, bis dieser eingetreten ist. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes oder die Dauer der Verzögerung liegt beim Mieter.

Mieterwechsel bei Todesfall

Beim Tod des Mieters kommt es nach § 563 BGB unter Umständen zu einer Änderung des Vertragspartners. So treten automatisch in den Mietvertrag ein:
  • Ehegatte / eingetragener Lebenspartner, der mit Mieter zusammen lebt,
  • wenn nicht vorhanden: im Haushalt lebende Kinder und ggf.
  • im Haushalt lebende Familienangehörige und ggf.
  • Personen, mit denen der Mieter gemeinsamen Haushalt geführt hat.

Sie alle können innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Todesfall dem Vermieter gegenüber erklären, das sie keine Mieter werden möchten. Bei mehreren Leuten kann dies jeder für sich erklären. Der Vermieter kann den Mietvertrag mit den neuen Mietern innerhalb eines Monats, nachdem er von deren endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis erfahren hat, außerordentlich mit gesetzlicher Frist (drei Monate) kündigen. Voraussetzung ist, dass in der Person des Betreffenden ein wichtiger Grund vorliegt.
Beispiel: Der neue Mieter hat wiederholt den Hausfrieden gestört.

Haben ursprünglich mehrere Personen den Mietvertrag als Mieter unterschrieben, wird der Vertrag beim Tod eines Mieters mit den übrigen fortgesetzt (§ 563a BGB). Die überlebenden Mieter können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme vom Tod ihres Mitmieters außerordentlich mit dreimonatiger Frist kündigen.

Findet all dies nicht statt, wird das Mietverhältnis mit den Erben fortgesetzt. Erben und Vermieter können außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen, aber nur innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Ableben des Mieters und dem nicht erfolgten Eintritt anderer Personen erfahren haben (§ 564 BGB).

Erhöhungen von Miete und Betriebskosten

Gesetzlich erlaubte Vertragsänderungen sind auch Mieterhöhungen und Erhöhungen der Betriebskosten. Im Einzelnen sind dies:
  • Mieterhöhung nach Modernisierung: § 559 BGB,
  • Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete: 558 BGB,
  • Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung durch beide Seiten: § 560 Abs.4 BGB.

Was ist ein vertraglicher Änderungsvorbehalt?

Die Parteien eines Mietvertrages können sich mit einer solchen Klausel eine Änderung des Vertrages vorbehalten. Dann kann eine Partei einseitig den Vertrag in einem bestimmten Punkt ändern. Beispiele dafür sind bei gewerblichen Mietverträgen die Preisanpassungsklausel oder die Verlängerungsoption.

Aber auch eine Nachmieterklausel im Wohnungsmietvertrag ist eine Art Änderungsvorbehalt: Dem Mieter wird das Recht eingeräumt, bei Stellung eines Nachmieters aus dem Vertrag entlassen zu werden.

Was versteht man unter einer konkludenten Vertragsänderung?

Zu einer Vertragsänderung kann es auch stillschweigend kommen, indem eine Seite über längere Zeit ein bestimmtes Verhalten der anderen duldet.
Beispiel: Ein Mieter nutzt über Jahre mit Wissen des Vermieters einen Keller, obwohl dieser nicht im Mietvertrag aufgeführt ist. Hier ist die Rechtsprechung nicht einheitlich und die Gerichte haben in einigen Fällen eine Vertragsänderung abgelehnt.




letzte Änderung U.M. am 01.12.2024
Autor(en):  Ulf Matzen


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 829959 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Fach- und Arbeitsmarkt-Trends für Controller und neu eingegangene Fachbeiträge, informieren wir Sie über interessante Veranstaltungen und stellen Ihnen einzelne Controlling-Tools im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Jobs und Tools informiert! 
Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (über 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
RS Controlling System

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.800 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft für nur 39,- EUR einmalig bei unbegrenzter Laufzeit! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Anzeige

Gemeinsam durch den Jahresabschluss: Mit einem Lächeln

Media-FIN Bildermaße 200x 150 px_CoPilot.gif
Egal, ob Sie noch in der Vorbereitung, schon mittendrin oder bereits in der Prüfung sind – der Jahresabschluss ist eine anspruchsvolle Zeit. Mit Haufe Finance Office Premium inkl. KI-Assistent CoPilot Finance sind Sie bestens vorbereitet.   

Mehr erfahren!

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Produktionscontroller (m/w/d)
GOLDBECK realisiert zukunftsweisende Immobilien in Europa. Wir verstehen Gebäude als Produkte und bieten alle Leistungen aus einer Hand: vom Design über den Bau bis zu Services im Betrieb. Aktuell beschäftigt unser Familienunternehmen mehr als 13.000 Mitarbeitende an über 100 Standorten bei einer... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter*in / Buchhalter*in (Schwerpunkt Anlagevermögen)
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geist... Mehr Infos >>

Senior Bilanzbuchhalter / Konzernbuchhalter (m/w/d)
PlanET Biogastechnik GmbH plant, entwickelt und konstruiert Biogasanlagen für Landwirtschaft sowie Industrie im nationalen wie auch internationalen Markt. Auf unserem erfolgreichen Weg brauchen wir dich als Verstärkung. Bringe deine Ideen bei uns ein und verwirkliche dich bei uns. In unserem fami... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter / Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Wir sind eine seit über 20 Jahren etablierte Full-Service-Marketing-Agentur mit klarer unternehmerischer Ausrichtung. Wir wachsen, entwickeln uns weiter und arbeiten leistungsorientiert. Bei uns zählt Einsatz. Verantwortung. Ergebnisorientierung. Wir suchen keine „Verwaltung“, sondern jemanden, d... Mehr Infos >>

Controller Planung und Prognose (m/w/d)
Als dynamisch wachsendes Pharma­unter­nehmen setzen wir uns für das wert­vollste Gut der Menschen ein – die Gesundheit. Weltweit arbeiten wir mit mehr als 2.000 Mit­arbeitenden für das vereinte Ziel, die Lebens­qualität von Patienten (m/w/d) zu ver­bessern. Wir sind spezialisiert auf die ... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Deine Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock ist der weltweit wegweisende Anbieter von papier­basierten Ver­pack­ungs­lösungen. Mit mehr als 100.000 Mitarbeitenden, 500 Ver­arbei­tungs­betrieben und 63 Fabriken in 40 Ländern bieten wir unseren Kunden eine breite Palette an un­verwechsel­bar... Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit 1930 steht die Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH für bezahlbares Wohnen in Ulm. In den mehr als 95 Jahren haben wir uns zum größten lokalen Mietwohnungsanbieter entwickelt – mit über 7.500 Wohnungen geben wir zahlreichen Ulmerinnen und Ulmern aus unterschiedlichen Gesellschaftss... Mehr Infos >>

(Junior) Accountant / Kreditorenbuchhalter (all genders)
Als Accountant (m/w/d) im Bereich Kreditorenbuchhaltung (befristet auf 1 Jahr) stellst Du sicher, dass unsere finanziellen Prozesse präzise, transparent und regelkonform ablaufen. Mit Deiner strukturierten Arbeitsweise trägst Du dazu bei, dass ARMEDANGELS auf einer stabilen finanz... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Veranstaltungs-Tipp

Confex_Online-Banner_290px.jpg
Lernen Sie von unseren Experten alle Tricks zum Thema Power BI.
  • Erfahrene Trainer mit fundiertem Power BI Wissen
  • Praxisnahe Beispiele und Übungen für sofortige Anwendung
  • Kleine Gruppen für maximale Interaktion
Melden Sie sich jetzt an, es gibt noch freie Plätze.

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Controller finden Sie in der Controlling-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>

Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

jabatix_logo_Businessplan_290px.png
Jabatix NC ist eine Rechenmaschine, als add-on für Excel, für Controller in kleinen und mittleren Unternehmen. Sie führt komplexe Berechnungen durch und stellt die Ergebnisse in EXCEL bereit – ohne lange Einarbeitung. Mehr Informationen >>

Diamant.PNG
Diamant/3 bietet Ihnen ein Rechnungswesen mit integriertem Controlling für Bilanz- / Finanz- und Kosten- / Erfolgs- Controlling sowie Forderungsmanagement und Personalcontrolling. Erweiterbar bis hin zum unternehmensweiten Controlling. Mehr Informationen >>


Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Projektmanagement-Paket

09_Projektmanagement-Paket.png
Dieses Excel-Vorlagen Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen und können vom Nutzer beliebig angepasst werden.
Mehr Informationen >>


Dokumentenverfolgung mit Excel

In verschiedenen Projekten muss oft eine große Anzahl von Dokumenten termingemäß erstellt und geliefert werden. Dieses Excel-Tool enthält die dazu erforderlichen Tabellenvorlagen sowie die notwendigen Berechnungsmodelle, deren Ergebnisse in einem integrierten Dashboard präsentiert werden. 
Mehr Informationen >>

Bilanzanalyse mit Excel

Das umfangreiche Excel- Tool berechnet die wichtigsten branchenunabhängigen Kennzahlen aus Bilanz und GuV. Neben den Kennzahlen, die mit Erläuterungen versehen sind, werden die G+V und Bilanz in 5 Jahres-Übersicht dargestellt und automatisch eine Kapitalflussrechnung erstellt.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Titel mit Banner Ebook Controlling-Instrumente_Kristoffer-Ditz.jpg

E-Book Controlling-Instrumente

Der erfahrene Controller und Excel-Coach Kristoffer Ditz stellt in seinem E-Book "Controlling-Instrumente" mit ebenso einfachen wie hilfreichen Tools für alle Controller-Lebenslagen vor. Preis 8,90 EUR hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>