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Die CSRD – kurz für Corporate Sustainability Reporting Directive – ist eine neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die die bisher geltende Non-Financial Reporting Directive erweitert. Das Ziel dieser Richtlinie ist es, der Nachhaltigkeitsberichterstattung das gleiche Gewicht wie der Finanzberichterstattung zu geben. Um die CSRD zu erfüllen, müssen dazu die Berichtsanforderungen aus den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) eingehalten werden. In Kraft getreten ist die CSRD im Januar 2023 und wird im Lauf des Jahres 2024 wirksam. Sie sorgt dafür, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung für einen viel größeren Kreis von Unternehmen in der Europäischen Union verpflichtend wird. Mit der Ausweitung der Berichtspflicht durch die CSRD steigt die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen Schätzungen zufolge EU-weit von rund 11.600 auf 49.000.|
Erstellt von (Name) E.R. am 10.11.2023
Geändert: 10.11.2023 08:28:12
Quelle:
DIN Presseteam
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov
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