ich bin ganz frisch in diesem Bereich und soll nun 2 Photovoltaikanlagen, die bereits vorhanden sind, bez. ihrer Wirtschaftlichkeit betrachten.
Nun zu meinen Fragen - muss ich, neben den Aufwendungen, die ich aus der Buchhaltung ziehen kann, noch weitere kalkulatorische Kosten ansetzen?
Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage ist z.B. durch eine Zuwendung komplett ausgeglichen, d.h. die Abschreibungen gleichen sich mit der ertragswirksamen Auflösung des Sonderpostens aus. Die andere Photovoltaikanlage haben wir selber finanziert - muss ich dann bei dieser auch kalk. Zinsen ansetzen (weil das Geld mehr oder weniger Zinsbringend auf dem Konto liegen könnte?)?
Berücksichtige auch die Kosten, die wir innerhalb der Kommune umlegen - z.B. Verwaltungskosten, usw.?
Irgendwie tappe ich noch etwas im Dunklen.
Vielleicht könnt ihr mir ja helfen und mir eure Vorgehensweise aufzeigen.
Vielen lieben Dank
Schnitty
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