ich will für eine Fräsmaschine den Maschinenstundensatz berechnen. Wenn ich die Kosten für die Abschreibung ermitteln will, dann rechne ich ja (Wiederbeschaffungswert - Restwert)/Nutzungsdauer (in Jahren). Jetzt ist es allerdings schwer den Restwert der Maschine zu ermitteln und daher war meine Überlegung die Maschine über 15 Jahre abzuschreiben (Nutzungsdauer Fräsmaschine laut Afa Tabelle) und von einem Restwet von Null auszugehen. Im Unternehmen wird die Maschine auf 8 Jahre abgeschrieben, wobei die Maschine nach dieser Zeit noch ein gewissen Restwert haben sollte. Was haltet ihr davon? Ist diese Vorgehensweise grundsätzlich richtig ?
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