Die Umsatzbesteuerung der Firmenfahrzeugüberlassung habe ich im Konzept verstanden:
Der Arbeitnehmer erbringt gegenüber seinem Arbeitgeber eine (Arbeits-)Leistung und erhält im Gegenzug das Nutzungsrecht des Firmenfahrzeuges.
Unbestritten ein Leistungsaustausch. Die sonstige Leistung ist die Arbeitskraft und das Entgelt ist die Fahrzeugnutzung.
Worüber ich jetzt stolpere:
Der Arbeitnehmer ist kein Unternehmer iSd. UStG, da er nicht selbständig arbeitet. Die übrige Arbeitsleistung unterliegt ja auch nicht der Umsatzsteuer.
Ein weiteres fehlendes Indiz für die fehlende Unternehmereigenschaft ist die unmögliche Vorsteuerabzugsfähigkeit für den Arbeitgeber.
Müsste nicht die Arbeitsleistung (als Gegenwert der Fahrzeugnutzung) ebenfalls nicht steuerbar sein?
Wie / wo wird die Steuerbarkeit der Arbeitsleistung (als Gegenwert der Fahrzeugnutzung) argumentiert?