Vollkostenrechnung in Unternehmen

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Vollkostenrechnung in Unternehmen
Hallo,

ich bin seit kurzem in einem Unternehmen als Werkstudent angestellt. Das Ziel meiner Arbeit ist es eine Vollkostenrechnung im Unternehmen durchzuführen. Mit den daraus folgenden Zuschlagssätzen sollen dann die Herstell- sowie Selbskosten der Produkte berechnet werden. ich hätte dazu zwei Fragen. Meine erste Frage wäre: Über welchen Zeitraum sollte ich die Kosten betrachten? Ist es sinnvoll die Kosten des gesamte Jahres 2018 zu betrachten und daraus dann die Zuschlagssätze zu bestimmen?Oder sollte ich die Kosten über eine kürzere Periode betrachten?
Meine zweite Frage ist: Nach welchem Verteilungsschlüssel gehört die Gewerbesteuer in der Kostenstellenrechnung umgelegt?

Viele Dank für eure Hilfe
Hallo Martin,

zu diesem Thema findest du auf dem controllingportal eine Zusammenfassung.

https://www.controllingportal.de/Fachinfo/Kostenrechnung/Selbstkostenkalkulation.html

Welche Periode betrachtet werden soll richtet sich nach den Belangen des Unternehmens. Da es vorrangig um die Ermittlung eines VK-Preises geht und dieser nicht beliebig oft angepasst werden kann macht es Sinn auf Basis eines Geschäftsjahres zu kalkulieren und die Kostenbudgets entsprechend aufzustellen.

Das man bei der Zuschlagskalkulation die Gewerbesteuer berücksichtigt wäre mir neu. Ertragssteuern müssen entsprechend im Gewinnaufschlag berücksichtigt werden. Anders hingegen verhält es sich mit betrieblichen Steuern, wie z.B. der Grundsteuer, die entsprechend in den Zuschlagssätzen berücksichtigt werden müssen. Hier muss man entsprechend beim herunterbrechen auf die einzelnen Kostenstellen Verteilschlüssel definieren. Beispielsweise anhand der genutzten Bürofläche oder ähnliches.


Viele Grüße
Nubi
Hallo Nubi,

vielen Dank für deine Hilfe.

Zu dem Thema Gewerbesteuer, habe ich ein bisschen im Internet recherchiert. Auf mehreren Seiten wurde erwähnt, dass die Gewerbesteuer in der Kostenrechnung berücksichtigt werden sollte.

Wäre es dann hier auch das gleiche Vorgehen wie bei der Grundsteuer?  

Viele Grüße
Martin
Hallo Martin,

die Argumentation auf der von dir genannten Internetseite leuchtet zwar durchaus ein (Gewerbesteuer als Standortfaktor), aber dennoch tue ich mich mit der Umsetzung schwer, da die Gewerbesteuer einerseits im Wesentlichen durch das Vorsteuerergebnis (zu versteuernder Gewinn) geprägt wird und andererseits von der konkreten betrieblichen Struktur abhängt (Standort(e), Holding, Niederlassungen ohne juristische Person, Rechtsform).

Da mir dies sehr speziell erscheint würde ich das Thema mal in deinem Unternehmen ansprechen und auch die konkreten Rahmenbedingungen durchleuchten.


Viele Grüße
Nubi
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