ich habe mir auch nochmal angesehen was die "Schulliteratur" dazu so sagt. So wie ich das sehe wird bei der Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen im Zuge einer Kostenvergleichsrechnung das NUV in der Regel nicht berücksichtigt. Lediglich bei einer anschließenden Rentabilitätsvergleichsrechnung wird das NUV ggf. dem durchschnittlichen Kapitalkosteneinsatz zugerechnet.
Schau mal ob vielleicht im weiteren Verlauf deiner Aufgabenstellung eine Rentabilitätsvergleichsrechnung gefordert wird.
Ansonsten würde ich mich speziell im schulischen Kontext nach der "reinen Lehre" richten, auch wenn es in der Praxis oft diverse Abwandlungen gibt. Wenn du die Möglichkeit hast am besten auch einmal Rücksprache mit deinem Kursleiter halten.
Ergänzende Anmerkung zum NUV... bei einer dynamischen Betrachtung mittels Cashflows würde man in der Tat deiner Idee folgend Am Ende der Nutzungsdauer das in das NUV investierte Kapital wieder vollständig verflüssigen.
F: Muss ich die Kosten der Halle bei der Erweiterungsinvestitionsrechnung (vierte Maschine) irgendwie berücksichtigen - oder sind die evtl bereits in den fixen Betriebskosten enthalten? - oder spielen sie keine Rolle mehr, da bereits investiert? A: natürlich würde die zusätzliche Fläche in die Betriebskosten mit einfließen. Da zur Fläche keine separate Angabe gemacht wurde musst du davon ausgehen, dass diese bereits in den Betriebskosten berücksichtigt wurden. Hier würde ich es so halten, dass du nur das einrechnest, was konkret ausgewiesen wurde.
F: Wieso muss ich den NUV bei den Abschreibungen nicht berücksichtigen? Das ist ja auch ein Warenvorrat drin enthalten... A: Die Abschreibung ist im NUV bereits enthalten, da die Aufwendungen hierfür ja bei der Ermittlung der Herstellungskosten des Vorrats berücksichtigt werden. Für die Kostenvergleichsrechnung weist man die Abschreibung separat aus. Das NUV braucht man nur zur Ermittlung der Kapitalbindung und entsprechender Zinsen auf das gebundene Kapital.
F: Und gibt es nicht irgendwie noch einen (Teil-)Rückfluss des NUVs am Ende der Nutzungsdauer? - dann würde (I+NUV-L)/2 nicht stimmen für das durchschnittliche Kapital... A: ausgehend von einem Anfangswert geht die Ermittlung des durchschnittlich gebundenen Kapitals (Division durch 2) davon aus, dass der Endwert bei 0 liegt. Insofern gibt es da am Ende nichts mehr was einen zusätzlichen Rückfluss generieren könnte.
eine (nicht abschließende) Übersicht über die bekannten Investitionsrechnungsmethoden findest du z.B. hier:
Interessant könnten z.B. die Amortisationsrechnung oder die Annuitätenmethode sein.
In welche Richtung man hier noch gehen kann erschließt sich möglicherweise bei der Prüfung der im Segment anzutreffenden Anbieter. Es gab bis vor einiger Zeit auf den Webseiten entsprechende Berechnungen, die man sich als Interessent anschauen konnte. Leider wurden diese mittlerweile entfernt.
Ich kann dir aber sagen, dass man dort auf die typischen für den Endverbraucher interessanten Kennzahlen wie Amortisationsdauer und Zinsfuß eingegangen ist. Natürlich unter Offenlegung aller getroffenen Annahmen.
Allgemein zur Methodik bei einer wissenschaftlichen Arbeit empfiehlt sich vor der eigentlichen praktischen Ausarbeitung auf theoretischer Basis den wissenschaftlichen Stand der Dinge in deinem Fall z.B. im Bereich der Investitionsrechnung darzulegen und aufzuarbeiten. Natürlich unter Berücksichtigung der entsprechenden Fachliteratur. Du könntest auch eine Erhebung einbauen und einige der im Segment anzutreffenden Unternehmen befragen.
Es gibt übrigens sicherlich auch Fachliteratur über die Wirtschaftlichkeitsberechnung von PV-Anlagen. Das Thema ist ja im Grunde nicht neu. Nur die Speichertechnik hat sich weiter entwickelt.
Man könnte die in deinem Buch aufgeführte Kalkulation so verstehen, dass nur der produktspezifische Deckungsbeitrag ermittelt werden sollte. Das heißt der Ertrag, der sich nach aller dem Produkt direkt zurechenbaren Kosten (einschließlich Vertrieb in dem Fall -> kann aber z.B. auch Versand dazugehören!), für das einzelne Produkt ergibt. Danach würden dann noch von allen Deckungsbeiträgen aller Produkte die Verwaltungskosten und die Steuern vom Ertrag abgehen. Siehe hierzu https://www.controllingportal.de/Fachinfo/Grundlagen/Deckungsbeitragsrechnung.html.
Dein Verständnis für die Gemeinkostenverteilung ist vollkommen richtig. Auf jedes Produkt sollten Gemeinkosten verrechnet werden. Daher nennt man die Produkte auch "Kostenträger". Solange ein Produkt vor Umlage einen positiven Deckungsbeitrag erwirtschaftet ist dies auf den ersten Blick lohnenswert zu einzustufen.
Frage Handyvertrag: hier wären genau genommen die monatlichen Grundgebühren die Fixkosten und der variable Anteil, wie z.B. Verbindungsgebühren wären die variablen Kosten. Ob das Jemand in der Praxis derart genau aufdröselt wage ich aber zu bezweifeln. Wahrscheinlich wäre eine Position Mobilfunk allgemein den Fixkosten zugerechnet. Hängt aber schlussendlich vom Controlling des jeweiligen Unternehmens ab. Wenn man sowas aufdröseln will muss man entsprechend erfassen und z.B. bei der Kontierung der Rechnung mehrere Kostenarten erfassen. Der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt. Es stellt sich die Aufwand-Nutzen-Frage.
Frage Gehalt/Lohn: Ein "echter" Lohn berechnet sich ausschließlich auf die erzielte Arbeitsleistung (z.B. Stunden, Stückzahl, etc.). Ein Gehalt gibt es immer pauschal, unabhängig von der tatsächlichen Leistung. Eine Kurzzusammenfassung findest du z.B. hier: https://www.nettolohn.de/magazin/gehalt/lohn-oder-gehalt-der-unterschied-liegt-im-detail.html Auch ein Gehalt kann jedoch variable Bestandteile wie z.B. Urlaubsgeld oder Überstundenzuschläge enthalten. In deinem Beispiel würde man von Gehalt sprechen. Im internen Controlling lassen sich jedoch auch hier die variablen Bestandteile über die Kostenarten (z.B. Überstunden) wiederum abgrenzen.
auf die Hilfskostenstelle Gebäude könnten z.B. der Hausmeister oder Facility-Manager gebucht werden, wodurch dann dort Aufwendungen für Gehälter entstehen. Wenn nachher von der Hilftskostenstellen Flächenkosten auf andere Bereiche umgelegt werden sollen gehören diese Gehälter natürlich mit in die Umlage.
die Argumentation auf der von dir genannten Internetseite leuchtet zwar durchaus ein (Gewerbesteuer als Standortfaktor), aber dennoch tue ich mich mit der Umsetzung schwer, da die Gewerbesteuer einerseits im Wesentlichen durch das Vorsteuerergebnis (zu versteuernder Gewinn) geprägt wird und andererseits von der konkreten betrieblichen Struktur abhängt (Standort(e), Holding, Niederlassungen ohne juristische Person, Rechtsform).
Da mir dies sehr speziell erscheint würde ich das Thema mal in deinem Unternehmen ansprechen und auch die konkreten Rahmenbedingungen durchleuchten.
das CINA Zertifikat befasst sich meines Erachtens nach ausschließlich mit IFRS/US-GAAP. Also Fokus auf die internationale Rechnungslegung.
Der Bilanzbuchhalter wird nach der neuen Prüfungsordnung unterschieden in zwei Abschlüsse. Einmal BiBu nach HGB und einmal BiBu international. Wobei der BiBu international eine Zusatzqualifikation darstellt und voraussetzt, dass man den HGB BiBu bereits abgelegt hat.
Jetzt kommt es einerseits darauf an wie gut deine Kenntnisse nach HGB bereits sind. Andererseits stellt sich die Frage nach welchen internationalen Regeln dein AG abschließen muss (Konzernabschluss nach IFRS? Mutter in USA?). Kenntnisse nach HGB sind in Deutschland natürlich Pflicht. Solltest du also hier noch Bedarf haben empfiehlt sich wohl eher der BiBu.
Ich denke der BiBu ist in Deutschland enorm angesehen und sehr bekannt. Die Ausbildung hierfür, solltest du einen Kurs besuchen wollen, dürfte aber auch um einiges umfangreicher sein, als beim CINA. Wenn du dir anschaust wie viele Menschen den BiBu machen und wie viele das CINA, wird schnell offenbart welcher Abschluss beliebter und weiter verbreitet ist.
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