Kalkulatorische Abschreibungen vs. Handelsrechtliche Abschreibungen

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Kalkulatorische Abschreibungen vs. Handelsrechtliche Abschreibungen, Quintessenz
Hallo zusammen,

ich habe ein Verständnisproblem zu o. g. Thema.

In der Literatur findet man überall gleichsam die Aussage, dass die kalkulatorische Abschreibung gegenüber der handelsrechtlichen Abschreibung den tatsächlichen Werteverzehr abbildet.

Faktisch ist es aber so:

Handelsrechtlich
Anschaffung 10 TEUR
Abschreibung linear über 5 Jahre (handelsrechtliche Nutzungsdauer)
Abschreibung p. a.: 2 TEUR

Kalkulatorisch
Anschaffung 10 TEUR
Abschreibung linear über 10 Jahre (tatsächliche Nutzungsdauer)
Abschreibung p. a.: 1 TEUR

In beiden Fällen ist am Ende der Abschreibungsdauer exakt der gleiche Wert über die Umsatzerlöse an das Unternehmen zurückgeflossen. Einmal halt nach 5 Jahren und einmal nach 10 Jahren. Die Ersatzinvestition ist also in jedem Fall wieder drin. Ceteris Paribus ist das kumulierte Betriebsergebnis das gleiche.

Es ist doch unerheblich wie lange der Zeitraum ist, solange das Geld wieder reinkommt? Der Werteverzehr, ausgenommen des Faktors Zeit ist in beiden Fällen gleich.

Wo ist der Unterschied? Und warum macht man ihn überhaupt. Ob ich jetzt nach 5 Jahren das Geld wieder drin habe, es auf´s Sparbuch lege und nach weiteren 5 Jahren (in Summe 10) ein neues Auto kaufe oder nach 10 Jahren direkt ein neues Auto kaufe ist doch egal. Im ersten Fall bekomme ich sogar noch 5 Jahre Zinsen und hab länger etwas vom Umsatzrückfluss?

Wie seht ihr das? Danke schomal für mögliche Erklärungen.
Bearbeitet: CoChris - 07.09.2018 14:55:08
Ist dir der Einsatzort der kalkulatorischen Abschreibung bewusst?
Hallo Hans,

vielen Dank für deine Antwort!

Ja, der Einsatzort ist die Ergebnisrechung bzw. die Ermittlung des operativen Betriebsergebnisses aus der GuV.

Wenn ich diese nach dem Gesamtkostenverfahren durchführe, nehme ich in einer Periode (1 Jahr) die kalkulatorischen Abschreibungen an, nicht die handelsrechtlichen. D. h. mein Abschreibungsbetrag ist aufgrund der längeren Laufzeit der kalkulatorischen Abschreibungen (tatsächliche Nutzung länger als handelsrechtlich angesetzt) geringer als wenn ich die handelsrechtliche mit einer geringeren Laufzeit ansetze und somit in der betrachteten Periode (1 Jahr) aufgrund der höheren absoluten Abschreibungshöhe zu einem geringeren Betriebsergebnis komme.

Und genau das ist mein Punkt.

Ich behaupte, betrachtet man das Betriebsergebnis kumulativ am Ende der Gesamtlaufzeit (sagen wir nach 10 Jahren wenn die handelsrechtliche Abschreibung 5 Jahre und die kalkulatorische 10 Jahre ist) dann ist das Ergebnis - also die absolute Höhe der Summe aller Abschreibungsbeträge - die gleiche.

Und meine Konklusion ist, im einen Fall (handelsrechtlich) wird mein Betriebsergebnis für 5 Jahre höher beeinflusst im anderen Fall (kalkulatorisch) wird es für 10 Jahre geringer beeinflusst. Unter dem Strich ist aber nach 10 Jahren die Reinvestitionssumme die gleiche. Nur die Verteilung ist tatsächlich dann gerecht aufgeteilt.

Ich hoffe du verstehst meinen Punkt!?

VG
Bearbeitet: CoChris - 10.09.2018 16:00:14
Schlussendlich: Ja. Im Endeffekt ist der Aufwand so hoch wie die AHK. Je kürzer die ND, desto stärker wird das Ergebnis pro Periode  belastet. Egal wie, das Anlagegut ist am Ende der Nutzungsdauer abgeschrieben. Aber bei "kalkulatorischem" bin ich frei von Gesetzen und Normen und kann ggf. so kalkulieren, wie ich es möchte und brauche. Es kann aber sehr wohl erheblich sein -  bspw. teure Anlagen kaufst und diese bei den Stück-Selbstkosten auflaufen. Diese werden höher. Wenn das Ziel ist, die Maschine in zwei Jahren zu finanzieren, kann dies kalkulatorisch vorgenommen werden. Handelsrechtlich wird dies durch Vorschriften verboten.
Bearbeitet: hans123 - 10.09.2018 17:00:18
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