ich habe ein Verständnisproblem zu o. g. Thema.
In der Literatur findet man überall gleichsam die Aussage, dass die kalkulatorische Abschreibung gegenüber der handelsrechtlichen Abschreibung den tatsächlichen Werteverzehr abbildet.
Faktisch ist es aber so:
Handelsrechtlich
Anschaffung 10 TEUR
Abschreibung linear über 5 Jahre (handelsrechtliche Nutzungsdauer)
Abschreibung p. a.: 2 TEUR
Kalkulatorisch
Anschaffung 10 TEUR
Abschreibung linear über 10 Jahre (tatsächliche Nutzungsdauer)
Abschreibung p. a.: 1 TEUR
In beiden Fällen ist am Ende der Abschreibungsdauer exakt der gleiche Wert über die Umsatzerlöse an das Unternehmen zurückgeflossen. Einmal halt nach 5 Jahren und einmal nach 10 Jahren. Die Ersatzinvestition ist also in jedem Fall wieder drin. Ceteris Paribus ist das kumulierte Betriebsergebnis das gleiche.
Es ist doch unerheblich wie lange der Zeitraum ist, solange das Geld wieder reinkommt? Der Werteverzehr, ausgenommen des Faktors Zeit ist in beiden Fällen gleich.
Wo ist der Unterschied? Und warum macht man ihn überhaupt. Ob ich jetzt nach 5 Jahren das Geld wieder drin habe, es auf´s Sparbuch lege und nach weiteren 5 Jahren (in Summe 10) ein neues Auto kaufe oder nach 10 Jahren direkt ein neues Auto kaufe ist doch egal. Im ersten Fall bekomme ich sogar noch 5 Jahre Zinsen und hab länger etwas vom Umsatzrückfluss?
Wie seht ihr das? Danke schomal für mögliche Erklärungen.
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