Rückstellung / Steuernachzahlungen

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Rückstellung / Steuernachzahlungen
Guten Tag,

folgender Fall:

Ende des Jahres 2018 hat unsere Firma Produkte "verkauft" (Rechnungen gestellt in Absprache mit dem Kunden) für Produkte welche noch nicht produziert wurde.
Der Materialeinkauf für diese Produkte konnte aufgrund technischer Entwicklungen von Komponenten, erst Anfang des Jahres 2020 erfolgen.

Daher bildeten wir Rückstellungen in Höhe des zu erwarteten Materialeinkaufs für die "verkauften" Produkte.

Durch das bilden der Rückstellungen in Millionenhöhe, haben wir natürlich unseren Gewinn verringert und somit die anfallende Versteuerung des Gewinns reduziert.

Die Rückstellungen wurden demententsprechend Anfang des Jahres 2020 mit den Materialeinkäufen aufgelöst.

Soweit, so gut.

Nun teilte uns unser Steuerberater mit, wir müssen die kompletten Rückstellungen nachträglich versteuern, auf das Jahr 2019.

Ist dies so korrekt? Komm ich also nicht darum herum, den steuerlichen Vorteil den ich durch die Rückstellungen im Jahr 2018 hatte, zu belassen?

Viele Grüße
Jonas
Zitat
weissio schreibt:

Daher bildeten wir Rückstellungen in Höhe des zu erwarteten Materialeinkaufs für die "verkauften" Produkte.

Durch das bilden der Rückstellungen in Millionenhöhe, haben wir natürlich unseren Gewinn verringert und somit die anfallende Versteuerung des Gewinns reduziert.

Viele Grüße
Jonas

Ich habe mal in einem Unternehmen des Anlagenbaus gearbeitet. Da wurden auch Materialrückstellungen für im Jahr abgerechnete Aufträge gebildet - es fehlten schlicht die Rechnungen für Bestellungen. Das war vollkommen korrekt, weil man sonst einen zu hohen Gewinn ausgewiesen hätte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eure Vorgehensweise falsch ist. Ich denke nicht, dass da etwas versteuert werden muss. Bin aber kein Steuerberater...

VG
Frank
kfm. Services & Controlling www.FrankMach.com
Für mich ist das hier eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten. Also der Zeitpunkt ist ungewiss.

Handelsrechtlich passiviert ist das steuerrechtlich ebenfalls zu tun.
kfm. Services & Controlling www.FrankMach.com
https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Rueckstellungen/Rueckstellungen.html
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