Ermittlung der Körperschaftsteuer einer Aktiengesellschaft

Anna Werner
Eine Aktiengesellschaft mit dem Sitz oder Geschäftsleitung im Inland unterliegt nach § 1 KStG der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Somit findet eine Besteuerung der Aktiengesellschaft statt.

Bei der Ermittlung von Körperschaftsteuer sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten:

  • das Einkommensteuergesetz als Grundlage für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
  • das Körperschaftsteuergesetz
  • die Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung
  • die Körperschaftsteuer-Richtlinien als Verwaltungsanweisungen

Gemäß § 7 Abs. 1 KStG bemisst sich die Körperschaftsteuer nach dem zu versteuernden Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen einer AG als juristische Person basiert auf dem Einkommen, welches sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes unter Beachtung körperschaftlicher Vorschriften ermitteln lässt (§ 7 Abs. 2 und § 8 Abs. 1 KStG, R 32 Abs. 1 KStR).


Die Einkommensermittlung richtet sich nach dem Wirtschaftsjahr (§ 7 Abs. 4 KStG). Das Wirtschaftsjahr umfasst regelmäßig einen Zeitraum von zwölf Monaten. Es kann aber vom Kalenderjahr abweichen. Bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr gilt gemäß § 7 Abs. 4 KStG der körperschaftsteuerliche Gewinn als in dem Jahr bezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet.

Zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ist von dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auszugehen. Dabei sind nach § 60 EStDV entsprechende innerbilanzielle Korrekturen nach einkommensteuerlichen Vorschriften zu berücksichtigen (z. B. nicht abziehbare Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG). Wird eine sogenannte Einheitsbilanz erstellt, die sowohl handels- als auch steuerrechtlichen Vorschriften entspricht, ist das Ergebnis dieser Bilanz ohne Korrekturen zu übernehmen. Weitere Informationen zum Thema Korrekturen nach körperschaftsteuerlichen Vorschriften für eine Kapitalgesellschaft >>

Das folgende Schema zeigt, wie das zu versteuernde Einkommen vereinfacht aus dem Handelsbilanzergebnis abzuleiten ist:

Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag laut Handelsbilanz
+ / –
Korrekturen nach einkommensteuerlichen Vorschriften(§ 60 EStDV)
= Steuerbilanzgewinn / Steuerbilanzverlust
+ / –
Korrekturen nach körperschaftsteuerlichen Vorschriften
+ verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 8 Abs. 3 KStG, R 36 KStR)
+ nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5 EStG)
+ sämtliche Spenden (§ 9 Abs. 2 KStG)
+ nichtabziehbare Aufwendungen (§ 10 EStG)
steuerfreie Einnahmen(§ 8 EStG):

Investitionszulage (§ 13 InvZulG)

Erträge und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen (§ 8b KStG)
verdeckte Einlagen (R 40 KStG)
= Summe der Einkünfte
abziehbare Spenden (§ 9 Abs. 1 KStG)
= Gesamtbetrag der Einkünfte
Verlustabzug (§ 10d EStG)
= zu versteuerndes Einkommen


Der Körperschaftsteuersatz beträgt aktuell einheitlich 15 Prozent (§ 23 KStG). Der Körperschaftsteuersatz fällt unabhängig davon an, ob Gewinne ausgeschüttet oder thesauriert werden. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent.

Beispiel zur Ermittlung der Körperschaftsteuer

Ausgangsdaten

zu versteuerndes Einkommen 2009

400.000 €
Körperschaftsteuervorauszahlung
28.570 €
Vorauszahlung für Solidaritätszuschlag
2.285 €
Kapitalertragsteuer
8.762 €
Solidaritätszuschlag auf Kapitalertragsteuer
448 €


Die Körperschaftsteuer wird wie folgt berechnet:

zu versteuerndes Einkommen 400.000 €
Körperschaftsteuer 15% 60.000 €
Vorauszahlungen 30.855 €
Anrechenbare Kapitalertragsteuer 8.762 €
Solidaritätszuschlag auf Kapitalertragssteuer 448 €
=  KSt-Nachzahlung (KSt-Rückstellung) 24.953 €


In diesem Beispiel wurde eine anrechenbare Kapitalertragsteuer berücksichtigt, die seit 2009 durch eine Abgeltungsteuer in Höhe von 25% ersetzt wurde. Es ist darauf zu achten, dass in der Steuerbilanz eine KSt- Rückstellung gebildet und die Vorauszahlungen als laufender Aufwand gebucht werden.


 

Quellen:

- Ditges, J./ Arendt, U.: Bilanzen, 10. Aufl., Ludwigshafen, 2002
- Verspay, H.-P./Sattler, A. : Die kleine AG, 6. Aufl., Renningen, 2009
- Braun, S/ Dennerlein B./ Wünsche, M. : Steuerrecht und Betriebliche Steuerlehre,  1. Aufl., Köln  2010



letzte Änderung S.D. am 27.07.2024
Autor(en):  Anna Werner

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