Arbeitnehmer müssen einen geldwerten Vorteil nicht zwingend lohnversteuern

Zeigt sich der Arbeitgeber gegenüber seiner Belegschaft spendabel, hält auch der Fiskus die Hand auf. Sachzuwendungen müssen von wenigen Ausnahmen abgesehen als geldwerter Vorteil mit dem üblichen Verkaufspreis über die Lohnsteuerkarte erfasst werden. Das erhöht gleichzeitig auch noch die Progression auf das übrige Gehalt. Das muss nicht mehr sein. Seit 2007 kann der Chef die Steuer auf Sachzuwendungen generell selbst übernehmen und pauschal versteuern, worauf die Kanzlei Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner aus Stuttgart hinweist.

Nach einer neuen Vorschrift deckt die Zahlung des Arbeitgebers die steuerliche Erfassung beim Empfänger ab. Damit können Mitarbeiter die Zuwendungen abgabenfrei und somit brutto genießen. In ihrer Steuererklärung tauchen diese Zuschüsse nicht auf. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium den Anwendungserlass zu dieser Neuregelung für den Alltagseinsatz veröffentlicht (Az. IV B 2 - S 2297-b/07/0001). Dabei ist die Gestaltungsmöglichkeit sehr großzügig ausgestattet, denn diese Pauschallösung ist auf Sachzuwendungen bis zu 10.000 Euro pro Empfänger und Jahr erlaubt. Erst wenn diese Schwelle bei äußerst großzügigen Betrieben überschritten wird, fällt wieder Lohnsteuer bei der Belegschaft an. Macht die Firma etwa dreimal im Jahr üppige Sachgeschenke von jeweils 5.000 Euro, darf der Chef die Pauschalsteuer für die ersten beiden aus eigener Tasche zahlen und der Fiskus hält erst anschließend wieder beim Arbeitnehmer die Hand auf.

"Allerdings kann der Betrieb nicht nach Lust und Laune auf die Pauschalregelung zurück greifen", erläutert Steuerberater Volker Schmidt von Ebner, Stolz & Partner. Das Wahlrecht ist einheitlich für alle im Jahr gewährten Zuwendungen auszuüben und kann anschließend nicht zurückgenommen werden, wenn dem Chef beispielsweise die Steuerübernahme zu teuer wird. Die Pauschalsteuer ist z.B. denkbar bei teuren Geschenken zu Weihnachten, Geburtstag oder anlässlich eines Jubiläums. Auch besondere betriebliche Anlässe wie etwas ein vom Arbeitgeber finanzierter, mehrtägiger Betriebsausflug lassen sich pauschal versteuern, die Teilnehmer können die Einladung ohne Blick aufs Finanzamt genießen.

Gleiches gilt für die Einladung in den VIP-Bereich bei Sport- oder Kulturveranstaltungen. "Die Arbeitnehmer können alle diese Vorteile ohne Reue in Anspruch nehmen und müssen anschließend kein böses Erwachen über die Lohnsteuerkarte befürchten", kommentiert der Experte. Nahezu sämtliche Zuwendungen, die nicht in Bar erfolgen, können über die neue Pauschalierungsmöglichkeit abgedeckt werden.

Wird die Freigrenze von 44 Euro monatlich für Sachbezüge nicht überschritten, liegt kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil vor. Bei der Prüfung dieser Freigrenze bleiben die vom Arbeitgeber pauschal versteuerten Beträge außer Ansatz. Gleiches gilt bei der Freigrenze für Aufmerksamkeiten in Höhe von 40 Euro. Der Chef kann also beispielsweise steuerfrei einen Benzingutschein über 20 Liter Super sowie Blumen für 15 Euro zuwenden und gleichzeitig die Steuer pauschal auf sonstige üppige Geschenke an die Belegschaft übernehmen.

Allerdings bietet der Fiskus diese Großzügigkeit nicht umsonst. Der Steuersatz ist mit 30 Prozent nicht gerade moderat bemessen. Hinzu kommen noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Allerdings muss die Steuer gar nicht so hoch ausfallen. Bemessungsgrundlage hierfür sind grundsätzlich die tatsächlich angefallenen Kosten. Die Besteuerung eines geldwerten Vorteils an Arbeitnehmer enthält hingegen noch den Gewinnaufschlag. Bei der Pauschalierung werden die 30 Prozent hingegen von einer deutlich geringeren Basis aus berechnet. Dafür wird die Arbeitnehmerschaft bei Laune gehalten und solche Extras bekommen sie günstiger als die nächste voll steuerpflichtige Gehaltserhöhung.

Unternehmer können diese neue Pauschallösung auch für Zuwendungen an Kunden und Geschäftspartner nutzen. Soll beispielsweise ein Großabnehmer über einen Besuch in der VIP-Lounge bei Laune gehalten werden, musste der diese Einladung zuvor als Betriebseinnahme erfassen. Jetzt kann er hiervon freigestellt werden. "Der Zuwendende übernimmt die Steuer, informiert den Begünstigten hierüber und fördert dadurch das Geschäftsklima", resümiert Schmidt.

(Stand: 2009)




Quelle: Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner
letzte Änderung am 11.04.2023
Bild:  © PantherMedia / Ralph Goldmann

Excel-Tools

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 11401 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Fach- und Arbeitsmarkt-Trends für Controller und neu eingegangene Fachbeiträge, informieren wir Sie über interessante Veranstaltungen und stellen Ihnen einzelne Controlling-Tools im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Jobs und Tools informiert! 
Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (über 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.800 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>

Excel. Aber in schnell

CP-Webinar-roosi-3.jpg
Beschleunigen Sie Ihr Reporting: Wie Sie Excel weiterhin nutzen – aber mit AnaplanXL effizienter, konsistenter und ohne manuelle Schleifen.

Jetzt anmelden, es gibt noch freie Plätze!

Stellenanzeigen

Leitung (w/m/d) Controlling
Wir sind die Medizinischen Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz. Rund 4.000 Expert:innen aus 60 Nationen arbeiten in unseren Kliniken, Pflege­heimen, Pflege­schulen oder unserem Bildungs­institut. Wir sind spezialisiert auf die Fachgebiete Psychiatrie und Psycho­therapie, Kinder- und Jugend­psychi... Mehr Infos >>

(Junior) Accountant / Kreditorenbuchhalter (all genders)
Als Accountant (m/w/d) im Bereich Kreditorenbuchhaltung (befristet auf 1 Jahr) stellst Du sicher, dass unsere finanziellen Prozesse präzise, transparent und regelkonform ablaufen. Mit Deiner strukturierten Arbeitsweise trägst Du dazu bei, dass ARMEDANGELS auf einer stabilen finanz... Mehr Infos >>

Teamleitung Rechnungswesen (m/w/d)
Im Auftrag unseres Kunden suchen wir eine Teamleitung Rechnungswesen (m/w/d) für ein mittelständisches IT-Beratungsunternehmen. Das Beratungsunternehmen umfasst sechs Geschäftsbereiche und beschäftigt insgesamt rund 145 Mitarbeitende. Der Hauptsitz liegt in Sachsen, ergänzt durch weitere ... Mehr Infos >>

Prüferin / Prüfer im Stabsbereich Innenrevision & Governance (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Teamleitung Betriebskosten (m/w/d)
Seit 1930 steht die Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH für bezahlbares Wohnen in Ulm. In den mehr als 95 Jahren haben wir uns zum größten lokalen Mietwohnungsanbieter entwickelt – mit über 7.500 Wohnungen geben wir zahlreichen Ulmerinnen und Ulmern aus unterschiedlichen Gesellschaftss... Mehr Infos >>

Pricing Manager (m/w/d)
LITEF-Produkte sind weltweit in einer Vielzahl von Anwendungen im Einsatz. Unsere Lösungen und Erfahrungen bieten wir Kunden, die dynamische Vorgänge (Beschleunigungen und Drehungen) messen und regeln wollen, Lage und Kurs von Fahrzeugen ermitteln oder navigieren wollen – auf dem Land, in... Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit 1930 steht die Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH für bezahlbares Wohnen in Ulm. In den mehr als 95 Jahren haben wir uns zum größten lokalen Mietwohnungsanbieter entwickelt – mit über 7.500 Wohnungen geben wir zahlreichen Ulmerinnen und Ulmern aus unterschiedlichen Gesellschaftss... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung externes Rechnungswesen (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

PC-Seminar:
Power Query - Daten nach Excel und Power BI extrahieren und transformieren

20250604-01991_290x100px.jpg
Das in Excel und Power BI integrierte Tool Power Query ermöglicht den Import und die Bereinigung externer Daten aus zahlreichen unterschiedlichen Quellen. Power Query ist vollständig menügesteuert nutzbar, einfach zu bedienen und ist das ETL-Tool (Extract, Transform, Load) in Excel und Power BI. Im Seminar erprobst du an Praxisbeispielen die grundlegenden Funktionen zum Verbinden mit externen Quellen, zur Transformation von Daten und zur automatisierten Datenaktualisierung von selbst erstellten Abfragen für neue Berichtsversionen.   

Erfahre mehr zum PC-Seminar >>  

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Controller finden Sie in der Controlling-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

Lucanet_logo.jpg
LucaNet.Financial Consolidation ist die Software für eine prüfungssichere Konsolidierung, die alle Funktionen für die Erstellung eines legalen Konzernabschlusses nach unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards bietet.
Mehr Informationen >>

jedox-logo-250px.jpg
Jedox wird für Planung, Budgetierung, Analyse und Management-Reporting eingesetzt. Dank Excel-naher Benutzeroberfläche und ausgefeilter Dashboard- und Reporting-Funktionen genießt die Lösung eine hohe Akzeptanz im gesamten Unternehmen. Mehr Informationen >>

Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Kreditrechner - 50 Darlehen in Excel verwalten

Kreditrechner_Excel.jpg
Mit diesem Kreditrechner für Excel hast du deine gesamte Schuldenlage im Griff – einfach, übersichtlich und effektiv. Spare bares Geld durch bessere Planung. Dieser Planer wurde speziell dafür entwickelt, auch bei komplexen Kreditstrukturen Übersicht und Kontrolle zu behalten. Bis zu 50 Kredite gleichzeitig verwalten und Laufzeiten bis zu 50 Jahre abbilden

Jetzt hier für 17,90 EUR downloaden!

Premium-Inhalte

Als Premium-Mitglied erhalten Sie Zugriff auf ausgewählte sonst kostenpflichtige Fachbeiträge und Video-Kurse für Premium-Mitglieder inklusive (über 400 Beiträge allein auf Controlling-Portal.de + Premiuminhalte auf Rechnungswesen-Portal.de).

Beispiele:

- Serie zum Berichtswesen in Unternehmen
- Kundenwertanalyse – Wie profitabel ist ein Kunde?
- Potenzialanalyse mit Excel
- Unsere amüsante Glosse: Neulich im Golfclub
- Kostenmanagement in der Logistik
- Dashboards im Kostenmanagement
- Von Total Cost of Ownership (TCO) zu TCOplus
- KLR - Aus der Praxis für die Praxis

Die Gesamtliste an Premium-Fachbeiträgen können Sie hier einsehen >>

Begriffsverwirrung vermeiden - Eine Serie von Prof. Ursula Binder 

PantherMedia_Wavebreakmedia_ltd_400x289.jpg
Im Laufe der Zeit haben sich Fachbegriffe entwickelt, die exakt definiert sind. Jedoch sind einige Begriffe mehrdeutig, was zu vielen Missverständnissen und Fehlern führt. In dieser Serien werden einige Begriffe vorgestellt um Verwirrungen zu vermeiden.
Zur kompletten Serie >>
Weitere interessante Serien finden Sie hier >> 

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>