ich benötige hier einen Rat. Ein Bescheid über ein Bußgeldverfahren wegen Verletzung der statistischen Auskunftspflicht ist bei mir auf den Tisch gelandet.
In meinem Unternehmen sind die Controller dafür zuständig. In den letzten Monate war diese Stelle in der entsprechenden Zweigstelle nicht besetzt, bzw. nur kurz..... die Begründung für den Umstand ist die (nachweisbare) Fluktuation im Controlling Team, fehlender Controller im entsprechenden Unternehmen und Unterbesetzung im gesamten Team.
Nun habe ich die Möglichkeit mich zu diesen Vorwurf zu äußern. Wer hat Erfahrungen mit diesem Thema? Ich möchte hier Schadensbegrenzung betreiben.
Ich bedanke mich im Voraus.
Gruß,
Anke







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