Zitat |
---|
npo controller schreibt: Hallo!
Die Bilanz soll dem interessierten Leser Informationen über das Unternehmen liefern. Eine wichtige Information könnte zum Beispiel sein, bei wem das Unternehmen Schulden hat. Das wäre z. B. wichtig, wenn Du dieses Unternehmen kaufen möchtest. Dann willst Du sicherlich wissen, wem Du als neuer Eigentümer Geld zurückzahlen musst.
Nun ist eine Rückstellung keine Verbindlichkeit Aber nehmen wir folgendes Beispiel:
Ein Mitarbeiter hat am Jahresende noch 20 Tage Resturlaub. Auf diese hat er gesetzlichen/tariflichen Anspruch, der ihm nicht genommen werden kann. Am 01.01. des Folgejahres kündigt der Mitarbeiter fristlos zum nächsten Tag. Den Urlaub kann er nicht nehmen. Aber er hat einen Anspruch darauf. Denn: Im letzten Jahr hat er dem Arbeitgeber 20 Tage mehr zur Verfügung stand, weil er den Urlaub nicht genommen hat. Daher bekommt er nun diese Urlaubstage ausgezahlt.
Um dieses Risiko aufzuzeigen bildet man Rückstellungen. Du weisst als neuer Eigentümer, dass Du ggf. 20 Tage Resturlaub auszahlen müsstest.
Und nun zu der Auflösung der Rückstellungen.
Theoretisch könntest Du für jeden einzelnen Mitarbeiter die Rückstellung auflösen, sobald er den Resturlaub genommen hat. Das macht aber kein Mensch! Denn die Rückstellung bildet man auch als Summe und nicht für jeden einzelnen Mitarbeiter.
Ich kenne zwei Verfahren in Unternehmen:
1. Die Rückstellungen werden in einer Summe erst am nächsten Jahresende aufgelöst. Quasi zeitgleich mit der Bildung der neuen Rückstellungen.
2. Die Rückstellungen werden in einer Summe aufgelöst - und zwar an dem Tag bis zu dem die Resturlaubstage genommen werden müssen (also z.B. muss der Resturlaub spätestens bis zum 31.03. genommen werden)
Hilfreich? |
Super hilfreich- danke!
Dieselbe Logik dann bezüglich der Gleitzeit. Verstanden DANKE DANKE