Rückstellungen in der Kostenrechnung

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[ geschlossen ] Rückstellungen in der Kostenrechnung
Halllo liebe Controller-Gemeinde,

bin neu hier und auch ziemlich "jungfräulich" auf dem Gebiet des Controlling/der kostenrechnung und beabsichtigm diese Forum in dre nächsten zeit mit fragen zu bombardieren, auf die ich - auch nach längere Suche im Intenet - keine Antwortrn gefunden habe und erhoffe mir Rat von Leuten, die fundierte Praxiserfahrung auf diesem Gebiet haben.

Mich quält zur Zeit die Frage nach einer Einordnung/Behandlung von Rückstellungen (z.B. RSt für GewSt, RSt für Beiträge zur Berufsgenossenschaft etc) in der Kostenrechnung. Ich bekomme die Buchungsdaten aus der Datev und übernehme derzeit in mein Kostenrechnungstool NICHT die auf den unterschiedlichen Konten gebuchten Rückstellungen nur die tatsächlichen Zahlungen. - Nun stellt sich mir die entscheidene Frage: Ist diese Vorgehensweise denn überhaupt richtig?

Vielen Dank schon mal für die Auskunft
Gruß Hias
Hallo, Hias,

späte Antwort, aber hoffentlich nicht zu spät.

Rückstellungen in der Buchhaltung dienen dazu die Aufwendungen in das richtige Jahr, in das alte Jahr einzustellen, die beim Erstellen des Jahresabschlusses noch nicht in ihrer Höhe ganz sicher sind. Die tatsächlichen Werte aus der Fibu würden in der Kore einiges verfälschen.

Beiträge zur Berufsgenossenschaft:
Erst mit dem Bescheid steht die tatsächliche Höhe fest (vor allem wegen der Unfallzahlen), die eigentlich im vergangenen Jahr hätten berücksichtigt werden müssen. Welchen Wert stellt man in dem laufenden Jahr an? Sinnvollerweise einen Planwert aus der Personalkostenentwicklung des laufenden Jahres bezogen auf den Vorjahreswert. Die Abweichung zum tatsächlichen Betrag zum Planwert Vorjahr würde ich dann im laufenden Jahr nachholen oder berichtigen. Für die Monatsrechnung alles gleichmäßig auf die Monate verteilen oder die rollierende Plankostenrechnung entsprechend anpassen.

Gewerbesteuer:
Bei sehr stark schwankenden Gewinnen würde das Nachholen von Differenzen die Kostenrechnung des laufenden Jahres verfälschen. Statt dessen wäre eine monatliche Eigenberechnung aus den errecneten Monatsergebnis vor Steuern mit den "Steuersatz" des Vorjahres sinnvoller. Differenzen zum Vorjahr würde ich dann vernachlässigen.

Ich hoffe dies hat als Einstieg geholfen.

Gruß
Wilfried
Hallo Wilfried,

ein verspätetes Dankechön für Deine Antwort.

Ich hatte in der Zeischenzeit auch eine Schuliung, in der ich einige meiner Fragen platzieren konnte.

Der Prof., der diese Schulung gehatlten hat, hat mir die Auskunft gegeben, dass die Rückstellugen nichts in der Kostenrechnung zu suchen haben. Lediglich die tastäschlich geleisteten Zahlungen. Sollten diese nicht monatlich anfallen, so hat er meine Anfarge, ob man diese Kosten in der Kostenrechnung au feinzelne Monate aufteilein soll, mit nein beantwortet. Natürlich kömme man das tun, aber er hält es für überflüssig.

Grüße

Matthias
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