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Winfried Eitel schreibt: Überstunden erhöhen den Anspruch auf die Jahressonderzahlung. Wo bleibt dieser Effekt? |
Antwort: Es kommt auf die Bemessungsgrundlage der Sonderzahlung an. Üblich ist das normale Monatsgehalt ohne Überstunden.
[OUOTE]Winfried Eitel schreibt:
Wegen Überstunden nicht genommener Jahresurlaub muss ggf. ausbezahlt werden.[/QUOTE]
Antwort: Das wäre ja gut für den Arbeitgeber, weil damit der Nenner bei der Ermittlung der Personalkosten schneller wächst als der Zähler.
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Winfried Eitel schreibt: Wer samstags arbeitet erhält kein begünstigtes Mittagessen, Fahrtkosten, Spesen....? |
Antwort: Basis der Argumentation sind zusätzliche Stunden an Tagen, an denen sowieso gearbeitet wird. Aber es ist ein guter Punkt, dies zu erwähnen für die Arbeit an sonst freien Tagen, auch wenn das nur sehr wenig ausmacht.
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Winfried Eitel schreibt: Fallen Überstunden wegen vorheriger Krankheit an, sieht die Gesamt-Betrachtung wieder anders aus. |
Antwort: Das stimmt, ist aber nicht das Problem der Überstunden. Insbes. Krankheit nach Überstunden kann teurer werden (siehe Beispiel oben).
Mit besten Grüßen
Die Redaktion