ich habe eine Frage. Ich habe gerade die Buchhaltung eines Vereins übernommen. Da wird gerade eine Veranstaltung mit Bierwagen und Grillstand für die Besucher geplant. Da ich auf einem Bierwagen nur eine offene Ladenkasse habe und keine elektronische, gibt es auch keine Belege. Wie kann ich die Einnahen GoB-konform verbuchen, obwohl ich keinen Einnahmebeleg habe? Erstelle ich einen Eigenbeleg oder ergibt sich das aus dem Kassenbericht?
Grundsätzlich: ja, ich habe eine Software für die Buchhaltung mit integriertem kasenbuch.
Da aber auf dem Bierwagen eine offenen Ladenkasse ist, muss ich diese ja Zälen und einen Kassenbericht erstellen. Einzelnen benennen kann man die Gäste ja nicht, da es schlichtweg zu viele sind.
Wenn ich dich richtig verstehe, reicht der Kassenbericht aus als Nachweis für die einnahme aus?
vielleicht meinen wir hier etwas Unterschiedliches.
Einen Kassenbericht Muster habe ich im Internet auf gefunden.
Ich denke auf dem Bierwagen reicht das aus.
Das ersetzt meiner Meinung aber nicht das Kassenbuch in deiner Software. Das müsstest du trotzdem führen. Denn deine Buchhaltungssoftware muss GoBD konform sein. Also in diesem Kassenbuch würde ich die Summe der Tageseinnahmen eintragen bzw. buchen.
also, kassenbuch in der Software verwende ich, darin verbuche ich alle Bareinnahmen und Barausgaben um es eben GoBD-konform zu machen.
Meine Frage zielte nur dahin ab, dass ich ja auf dem Bierwagen keinen Einnahmebeleg habe, und ob dafür der Kassenbericht reicht als Nachweis der Einnahme.
Sorry wenn ich mich etwas missverständlich ausgedrückt habe.
in dem Fall ist das Zählprotokoll doch der Einnahmebeleg. Das setzt natürlich voraus, das für den Bierwagen eine separate Kasse mit einem separaten Bestand geführt wird.
Du darfst nur keine vermischten Einnahmen haben oder gar aus dieser Kasse Ausgaben tätigen (etwa den Grillmeister bezahlen). Dann platzt das System der offenen Ladenkasse.
Aber unter Berücksichtigung der heutigen Vorschriften sollte man sich - insbesondere als Bilanzierer - überlegen, ob man sich überhaupt noch eine Kasse ans Bein binden will. Die sind Prüfers Liebling und wer ein Kassenkonto in seiner Bilanz stehen hat, läuft viel häufiger Gefahr, als Kandidat für eine Betriebsprüfung ausgewählt zu werden. Die Alternative wäre eine ERP-Software mit Debitoren und Kreditoren, wobei man hier auf Mitarbeiter lautende und auch Kreditoren (für Privatvorlagen wie Postwertzeichen etc.) anlegt. Es tut aber auch eine einfache Software wie Rechnungsdruckerei. Namhafte Steuerberater raten mittlerweile dazu, Kassen abzuschaffen und damit als bargeldloser Betrieb zu gelten.
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