Rückstellungen für Gleitzeit und Urlaub

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Rückstellungen für Gleitzeit und Urlaub, Prinzip bzw. Begründung zur Aufstellungen nicht klar
Guten Tag Zusammen,

ich habe eine Frage zu Rückstellungen. Irgendwie scheine ich das Prinzip nicht verstanden zu haben.

1. Warum muss man für Urlaub und Gleitzeit Rückstellungen aufbauen und natürlich entsprechend dann irgendwann wieder auflösen?

2. Wann genau wird aufgebaut und aufgelöst? Urlaubsrückstellungen löst man wohl dann auf wenn Urlaub genommen wurde? Ist doch schwierig ein Monitoring der Urlaubstage aller Mitarbeiter zu führen? …..

Was ich nicht verstehe ist. Die Kosten sind doch sowieso da. Ich habe einen fixen Bestand an Personal und dafür fallen Gehälter und Löhne an. Egal ob Urlaub genommen wurde oder ob Überstunden gesammelt werden … .Die Auszahlungen sind dieselben. Also wozu das Ganze? In Bezug auf Urlaub könnte ich da an das Urlaubsgeld denken… das ist in der Tat ein Grund eine Rückstellung zu bilden. Denn diese Zahlungen sind ja in der Tat sowas wie Verbindlichkeiten die mit Inanspruchnahme des Urlaubs gezahlt werden müssten. Aber die Rückstellungshöhe (Bemessungsgrundlage) geht ja darüber hinaus wie ich folgenden Link entnehmen konnte:  http://www.wkdis.de/aktuelles/adp-content/256350/urlaubsrueckstellungen-berechnen-aber-wie
Ihr seht anscheinend habe ich da was grundsätzlich nicht verstanden.

Ich bedanke mich herzlich im Voraus.

Gruß  :wink1:

Anke
Hallo!

Die Bilanz soll dem interessierten Leser Informationen über das Unternehmen liefern. Eine wichtige Information könnte zum Beispiel sein, bei wem das Unternehmen Schulden hat. Das wäre z. B. wichtig, wenn Du dieses Unternehmen kaufen möchtest. Dann willst Du sicherlich wissen, wem Du als neuer Eigentümer Geld zurückzahlen musst.
Nun ist eine Rückstellung keine Verbindlichkeit :-) Aber nehmen wir folgendes Beispiel:
Ein Mitarbeiter hat am Jahresende noch 20 Tage Resturlaub. Auf diese hat er gesetzlichen/tariflichen Anspruch, der ihm nicht genommen werden kann. Am 01.01. des Folgejahres kündigt der Mitarbeiter fristlos zum nächsten Tag. Den Urlaub kann er nicht nehmen. Aber er hat einen Anspruch darauf. Denn: Im letzten Jahr hat er dem Arbeitgeber 20 Tage mehr zur Verfügung stand, weil er den Urlaub nicht genommen hat. Daher bekommt er nun diese Urlaubstage ausgezahlt.
Um dieses Risiko aufzuzeigen bildet man Rückstellungen. Du weisst als neuer Eigentümer, dass Du ggf. 20 Tage Resturlaub auszahlen müsstest.

Und nun zu der Auflösung der Rückstellungen.
Theoretisch könntest Du für jeden einzelnen Mitarbeiter die Rückstellung auflösen, sobald er den Resturlaub genommen hat. Das macht aber kein Mensch! Denn die Rückstellung bildet man auch als Summe und nicht für jeden einzelnen Mitarbeiter.
Ich kenne zwei Verfahren in Unternehmen:
1. Die Rückstellungen werden in einer Summe erst am nächsten Jahresende aufgelöst. Quasi zeitgleich mit der Bildung der neuen Rückstellungen.
2. Die Rückstellungen werden in einer Summe aufgelöst - und zwar an dem Tag bis zu dem die Resturlaubstage genommen werden müssen (also z.B. muss der Resturlaub spätestens bis zum 31.03. genommen werden)

Hilfreich?
Zitat
npo controller schreibt:
Hallo!



Die Bilanz soll dem interessierten Leser Informationen über das Unternehmen liefern. Eine wichtige Information könnte zum Beispiel sein, bei wem das Unternehmen Schulden hat. Das wäre z. B. wichtig, wenn Du dieses Unternehmen kaufen möchtest. Dann willst Du sicherlich wissen, wem Du als neuer Eigentümer Geld zurückzahlen musst.

Nun ist eine Rückstellung keine Verbindlichkeit   Aber nehmen wir folgendes Beispiel:

Ein Mitarbeiter hat am Jahresende noch 20 Tage Resturlaub. Auf diese hat er gesetzlichen/tariflichen Anspruch, der ihm nicht genommen werden kann. Am 01.01. des Folgejahres kündigt der Mitarbeiter fristlos zum nächsten Tag. Den Urlaub kann er nicht nehmen. Aber er hat einen Anspruch darauf. Denn: Im letzten Jahr hat er dem Arbeitgeber 20 Tage mehr zur Verfügung stand, weil er den Urlaub nicht genommen hat. Daher bekommt er nun diese Urlaubstage ausgezahlt.

Um dieses Risiko aufzuzeigen bildet man Rückstellungen. Du weisst als neuer Eigentümer, dass Du ggf. 20 Tage Resturlaub auszahlen müsstest.



Und nun zu der Auflösung der Rückstellungen.

Theoretisch könntest Du für jeden einzelnen Mitarbeiter die Rückstellung auflösen, sobald er den Resturlaub genommen hat. Das macht aber kein Mensch! Denn die Rückstellung bildet man auch als Summe und nicht für jeden einzelnen Mitarbeiter.

Ich kenne zwei Verfahren in Unternehmen:

1. Die Rückstellungen werden in einer Summe erst am nächsten Jahresende aufgelöst. Quasi zeitgleich mit der Bildung der neuen Rückstellungen.

2. Die Rückstellungen werden in einer Summe aufgelöst - und zwar an dem Tag bis zu dem die Resturlaubstage genommen werden müssen (also z.B. muss der Resturlaub spätestens bis zum 31.03. genommen werden)



Hilfreich?

Super hilfreich- danke!  :green2:  :klatschen:

Dieselbe Logik dann bezüglich der Gleitzeit. Verstanden DANKE DANKE
Zitat
Um dieses Risiko aufzuzeigen bildet man Rückstellungen. Du weisst als neuer Eigentümer, dass Du ggf. 20 Tage Resturlaub auszahlen müsstest.
Es geht nicht nur darum, ein Risiko auszuweisen, es geht darum, dass der Mitarbeiter einen entsprechenden Anspruch hat. Das ist im Grunde das gleiche wie bei einer Verbindlichkeit aus L&L. Diese zeigt man auch, obwohl man noch nicht gezahlt hat. Da würde auch niemand auf die Idee kommen, die Verbindlichkeit nicht auszuweisen, weil man im nächsten Monat ja sowieso zahlen würde. Dadurch ist das ganze auch ein Thema des periodengerecheten Erfolgsausweises, denn der Personalaufwand variiert nach Anwesenheit und damit auch nach der eigenen Leistung, die in der Periode erbracht werden kann. Das ist vielleicht handelsrechtlich nicht nötig (EDIT: sofern unterjährig, im Jahresabschluss natürlich schon), als Controller sollte es einem aber ein Anliegen sein, dass das entsprechend läuft.

Zitat

Das macht aber kein Mensch!
Doch, wir berechnen für jeden Mitarbeiter jeden Monat die Rückstellung neu.
Bearbeitet: Otscho - 27.11.2013 14:41:54
Lieber Otscho,

mich würde ja mal interessieren mit welchem Hintergund ihr monatlich die Rückstellungen für jeden Mitarbeiter erfasst?
Quartalsweise kann ich das nachvollziehen wegen eventueller Quartalsbilanz.
Wenn ich das monatlich durchziehe habe ich doch bis zum Sommer ein wahrscheinlich schiefes Bild (es sei denn ich arbeite mit Abgrenzungsbuchungen) - oder wie mcht ihr das?

Danke schon mal für Deine Rückmeldung! Vielleicht können wir ja was lernen in der Sache...
Warum habe ich ein schiefes Bild?
Es wird für jeden Mitarbeiter jeden Monat ermittelt, wieviel Urlaubsanspruch er aufgebaut hat. Dann wird die Rückstellung aus dem Vormonat storniert und die neue Rückstellung eingebucht. Die Differenz aus beidem erscheint dann in der GuV als Auf- oder Abbau der Urlaubstage. Ich wüsste nicht, wo da irgendwas nicht passen sollte.
Darum hatte ich aus fachlichem Interesse ja einfach mal nachgefragt. Vielen Dank!
An dieser Stelle möchte ich gern einhaken. In meinem Unternehmen mit mehreren Proficentern werden für das monatliche Ergebnis Urlaubsrückstellungen mit einbezogen. Als Rückstellung zu Lasten des Betriebes, als Auflösung zu Gunsten des Betriebes. Durch diesen Umstand gibt es erhebliche Abweichungen bei der Errechnung der Ergebnisse (DB) und ein Controlling ist aufwendig da die Beträge monatlich nicht konstant sind. Mein Frage ist, ist diese Vorgehensweise üblich bzw. welche Alternativen gibt es um diese Rückstellungen von den Ergebnissen zu entkoppeln.
Ich bin für Hilfe sehr dankbar.
Bearbeitet: camber - 20.03.2014 07:59:43
Seiten: 1
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