mein aktuelles Problem liegt in der Form vor, dass ich nicht genau weiß, ob meine Gedankengänge richtig sind. Auch wenn es sich um ein sehr einfaches Thema handelt, musste ich schon feststellen, dass gerade einfache Sachen in der Tiefe sehr komplex sein können. Es wäre lieb, wenn jemand meine unten stehende Überlegung überprüfen und kritisieren könnte.
Eine Unternehmung kauft eine Maschine im Wert von 150.000€.
Frage: Sind die 150.000€ Kosten?
1. Sie sind bewertbar in €
2. Sie sind sachzielbezogen, da die Maschine zur Leistungserstellung benötigt wird
3. Es liegt aber kein Güterverzehr vor, da das Geld nicht verzehrt wird sondern lediglich in Form eines Aktivtausches die Bilanzposition ändert (TAM an Bank)
Schlussfolgerung: Es liegen keine Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Maschine vor. Die Kosten können somit nur durch Abschreibung und / oder eines späteren Verkaufs mit Buchverlust der Maschine entstehen.
Kosten durch Abschreibung: Die Kosten sind in € bewertbar, sachzielbezogen und es liegt ein Güterverzehr vor. Es handelt sich somit um Kosten.
Kosten durch Verkauf: Die Kosten sind bewertbar und es entsteht ein Güterverzehr. Allerdings sind diese nicht leistungsbezogen. Somit gehen diese Kosten nicht in die Kostenrechnung mit ein. Demnach handelt es sich hier um neutrale Aufwendungen.
Stimmt die einfache Überlegung so oder muss ich mich mit dem Thema nochmal tiefer auseinander setzten?
Liebe Grüße
Sebastian W.