Hilfe zur Berechnung der kalkulatorischen Zinsen

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Hilfe zur Berechnung der kalkulatorischen Zinsen, Kalkulatorischen Zinsen
Hallo zusammen,
ich bin Student und brauche Hilfe zu einer Aufgabe zu den Kalkulatorischen Zinsen.

Zu der Aufgabe:

Es sind zwei Bilanzen gegeben. Außerdem folgende Informationen:
-durchschnittlicher Zins
-PKW, der bilanziell bereits voll abgeschrieben wurde, für Auslieferungszwecke verwendet
(kalk. Restwert 5T€)
-Ende 2014 Wiederbeschaffungswert der bilanziell erfassten Anlagevermögens
-Wiederbeschaffungswert Wohnhaus
-kumulierten kalkulatorischen Abschreibungen des Wohnhauses
- betriebsnotwendigen AV zu kalk. Restbuchwerten Anfang 2014 sei 395T

Nun meine Fragen:
1.Wie wird der PKW berücksichtigt?
2.Was hat der Wiederbeschaffungswert mit den kalk. Zinsen zu tun?
3. Zu den Punkten mit dem Wohnhaus, ich weiß, dass dieses nicht berücksichtigt wird, da es nicht Betriebsnotwendig ist aber angenommen es wäre Betriebsnotwendig was soll man mit dem Wiederbeschaffungswert und den kumilierten kalk. Abschreibungen machen?
4." betriebsnotwendigen AV zu kalk. Restbuchwerten Anfang 2014 sei 395T" was bedeutet das?

Zu meiner Vorgehensweise:
Ich würde Wert von Bilanz 1 + Wert von Bilanz 2 rechnen und durch 2 teilen(Anlage und Umlaufvermögen)
Dann den Betrag minus das Abzugskapital rechnen und mal dem Zinssatz.
In wie weit beeinflussen die Fragen meine Vorgehensweise?

Vielen Dank schonmal im Vorraus
Hallo EcFlipz,

ad 1.: Mit 5.000 €. Das gebundene Kapital verursacht Opportunitätskosten, also berechnest Du darauf im Zweifel kalkulatorische Zinsen, zumal der Pkw betrieblich genutzt wird.

ad 2.: Nichts.

ad 3. und 4.: Letztendlich gilt 2. Was ich mir vorstellen könnte wäre, dass hier ein Restwertverfahren angewendet werden soll, das als Basis für die Berechnung der kalk. Zinsen dienen soll.

Zitat
Zu meiner Vorgehensweise:
Ich würde Wert von Bilanz 1 + Wert von Bilanz 2 rechnen und durch 2 teilen(Anlage und Umlaufvermögen)
Dann den Betrag minus das Abzugskapital rechnen und mal dem Zinssatz.

Was willst Du denn herausfinden? Gibt es zu der Aufgabe eine Aufgabenstellung?

LG
-Nausicaa
Bearbeitet: Nausicaa Phaeacian - 07.02.2018 22:08:59
Vielen Dank erstmal für die Antwort,

Ich möchte die Kalk. Zinsen herausfinden und die Restwertmethode wäre auch meine Wahl gewesen, nur haben mich die anderen Informationen ein wenig irritiert.

Zur Aufgabenstellung:
Zum einen ist eine Bilanz zum 31.12.2013 gegeben und eine zum 31.12.2014 ( was mich auch auf die Restwertmethode gebracht hat und meinen Vorgehensansatz)
Zusätzlich ist folgender Text gegeben:

Der durchschnittliche Zins beträgt in diesem Zeitraum 10%. Im Geschäftsbetrieb wird noch immer ein PKW, der bilanziell bereits voll abgeschrieben wurde, für Auslieferungszwecke verwendet (kalk. Restwert 31.12.2014: 5T€). Ende 2014 beträgt der Wiederbeschaffungswert des bilanziell erfassten Anlagevermögens 700T€ und die kumulierten kalkulatorischen Abschreibungen 200T€.Der Wiederbeschaffungswert des Wohnhauses beträgt 200T€, die entsprechenden kumulierten kalk. Abschreibungen 100T€. Der Wert des betriebsnotwendigen AV zu kalk. Restbuchwerten Anfang 2014 sei 395T€. In welcher Höhe werden für das Jahre 2014 kalkulatorische Zinsen erfasst?


Da sich dank deiner Antwort der erste Teil für mich geklärt hat bleibt der vorletzte Satz, in welchem das betriebnotwendige AV angegeben wird.
Wofür wird hier nochmal auf das AV aufmerksam gemacht? Kann ich dies vernachlässigen da es auf Anfang 2014 bezogen ist, die Bilanz sich aber auf den 31.12 bezieht?
Hallo EcFlipz,

die 395.000 € sind der Anfangsbestand 2014, die 700.000 der Endbestand. Diese Angaben verwendest Du bei der Restwertmethode mit durchschnittlichen Restwerten:

https://www.controllingportal.de/Fachinfo/Kostenrechnung/Kalkulatorische-Zinsen.html

Viele Grüße!
-Nausicaa
Bei den 700.000 muss ich aber trotzdem noch das nicht betriebstnotwenige Anlagevermögen abziehen oder?
Und was mache ich mit den kumulierten kalkulatorischen Abschreibungen?
Bearbeitet: EcFlipz - 08.02.2018 13:39:51
Hallo EcFlipz,

"Bei den 700.000 muss ich aber trotzdem noch das nicht betriebstnotwenige Anlagevermögen abziehen oder? "

ja, da die Bilanz auch das nicht-betriebsnotwendige Vermögen erfasst.

"Und was mache ich mit den kumulierten kalkulatorischen Abschreibungen?"

Schön wäre, wenn die Aufgabe klarer formuliert wäre. "Ende 2014 beträgt der Wiederbeschaffungswert des bilanziell erfassten Anlagevermögens 700T€ und die kumulierten kalkulatorischen Abschreibungen 200T€".

Wenn das der Wiederbeschaffungswert zum 31.12.2014 ist, dann sind die kkA irrelevant, da in dem Wert von 700.000 € berücksichtigt. 900.000 € wäre dann der WBW zum Zeitpunkt der Anschaffung.

LG
-Nausicaa
Ahh ok, jetzt hab ich es auch verstanden :klatschen:
Vielen Dank nochmal!
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