Jahresüberschuss vor Steuern

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[ geschlossen ] Jahresüberschuss vor Steuern
Hallo ...

Ich habe eine Frage und würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte ...

Ich habe folgende Aufstellung ...

...
Betriebserfolg (EBIT) 106.000,00
+ Finanzergebnis 10.000,00
= Ergebnis gew. Geschäftstätigkeiten (EGT) 116.000,00
+ außerord. Erträge 10.000,00
- außerord. Aufwendungen 3.000
- Steuern vom Einkommen / Ertrag 34% ...?
= JÜ nach Steuern
+ Auflösung von Rücklagen 5.000,00
- Bildung von Rücklagen 4.000,00
= Bilanzgewinn

Nun würde ich gerne wissen, von welchem Betrag ich Steuern berechnen muss???
Ich habe mir folgendes gedacht ...
EGT 116.000,00
+ außerord. Erträge 10.000,00
- außerord. Aufwendungen 3.000,00
+ Auflösung von Rücklagen 5.000,00
- Bildung von Rücklagen 4.000,00
= 124.000 und davon dann die 34%??? Ich bin mir aber nicht sicher, ob das außerordentliche Ergebnis sowie die Auflösung / Bildung von langfr. Rücklagen bei der Steuer-Berechnung miteinbezogen werdne.

Desweiteren würde ich gerne wissen, was ist eigentlich der JÜ "vor" Steuern? Das EGT , das EGT + außerord. Ergebnis oder der Betriebserfolg (EBIT) oder muss ich auch hier die Rücklagen schon berücksichtigen???

DANKE
Hi Mansonfreak.

Interessanter Nick ;)

Die Steuern berechnen sich aus dem EGT +/- Finanzergebnis +/- Außerordentliches Ergebnis. Rücklagen werden ja aus versteuerten Gewinnen aus vergangenen Perioden gebildet und sind demnach NICHT in die Steuerberechnung einzubeziehen.

Ansparrücklage gilt nicht, sie ist genau genommen keine Rücklage, sondern ein Sonderposten mit Rücklageanteil, also sozusagen eine Mischform aus Rückstellung und Rücklage. Inzwischen ist die Ansparrücklage ja sowieso ausserhalb der Bilanz zu berücksichtigen.

Für deine Frage: Nimm den Jahresüberschuss nach Steuern, schlage die Ertragssteuern drauf und du hast den JÜ vor Steuern. Davon 34% macht die Ertragssteuern - davon ab die Vorauszahlungen und du hast den noch zu zahlenden Steuerbetrag.

LG
Hi! ... Danke! Das hat mir schon mal sehr weitergeholfen ...

Ich hab nämlich gerade ein Prüfungsbeispiel vor mir liegen und kann es nicht ganz nachvollziehen ...

Vielleicht bist du ja so nett, und kannst es dir auch mal durchlesen ...

geg:

Aufwände der Periode einer AG:
- Personalaufwand (davon 10.000 für Abfertigungsrückstellungen) ... 480.000,00
- Materialaufwand ... 314.000,00
- sonst. betr. Aufwendungen = AO Aufwendungen ... 3.000,00
- Zinsenaufwand ... 10.000,00
- Bildung von unverst. RL ... 4.000,00
- Abschreibungen ... 100.000,00

Erträge der Periode einer AG:
- Umsatzerlöse ... 1.000.000,00
- Zinsertrag ... 20.000,00
- Auflösung der Gewinnrücklage ... 5.000,00
- sonst. betr. Erträge = AO Erträge ... 10.000,00

Körperschaftssteuersatz: 34%

Ich hab jetzt folgende Lösung vom Professor:

Umsatzerlöse 1.000.000,00
+/- Besandsveränderungen
+ akt. EL
+ sonst. betr. Erträge
= Betriebsleistung 1.000.000,00
- Material 314.000,00
- Personal 480.000,00
- Abschreibungen 100.000,00
- sonst. betr. Aufwendungen
= Betriebsergebnis / Betriebserfolg (EBIT) 106.000,00
+ Zinserträge 20.000,00
- Zinsaufwendungen 10.000,00
= Ergebnis gew. Geschäftstätigkeiten (EGT) 116.000,00
+ außerord. Erträge 10.000,00
- außerord. Aufwendungen 3.000 --> also bis hierher ist mir alles klar ...
= JÜ vor Steuern 123.000,00
- Steuern vom Einkommen / Ertrag 34% = 39.440,00 --> Berechnung siehe weiter unten ...
= JÜ nach Steuern 83.560,00
+ Auflösung von unverst. Rücklagen [color=#FF0000]4[/color]
- Bildung von unverst. Rücklagen 4.000,00
= Bilanzgewinn 79.560,00

Steuerberechnung:
EGT 113.000,00 [color=#FF0000]1[/color]
+ außerord. Erträge 10.000,00
- außerord. Aufwendungen 3.000,00
+ Auflösung unverst. Rücklagen [color=#FF0000]2[/color]
- Zuweisung unverst. Rücklagen 4.000,00
+ Gewinnvortrag
- Verlustvortrag [color=#FF0000]3[/color]
= vorläufiger Gewinn 116.000,00

davon 34% Steuern = 39.440,00

[color=#FF0000]1[/color]
Wird die Körperschaftssteuer vom vorläufigen Gewinn berechnet??? Ich hätte sie vom JÜ vor Steuern berechnet ... also von den 123.000,00! Und was wäre wenn hier steht Einkommenssteuer??? Wovon berechne ich dann die???

Warum werden hier 113.000 genommen? Und nicht die zuvor berechneten 116.000? Oder werden jetzt die EGT = 116.000 als vorläufiger Gewinn angenommen???

[color=#FF0000]2[/color]
In der Angabe steht ... Auflösung der Gewinnrücklage ... 5.000,00
Werden diese jetzt nicht berücksichtigt, weil das kleine Wörtchen "unversteuert" nicht in der Angabe steht?

[color=#FF0000]3[/color]
Warum Gewinnvortrag / Verlustvortrag??? Sind die nicht schon versteuert???

[color=#FF0000]4[/color]
Warum Auflösung / Zuweisung von "unversteuerten" Rücklagen??? ... Müsste hier nicht die Auflösung der Gewinnrücklage ... 5.000,00 auch mit einfließen???

Ich weiss! Viel zu lesen, aber ich wäre sehr dankbar, wenn ich das mal verstehen würde ...

lg
Zu deinen Fragen (muss jetzt kurz ausfallen, da ich nicht viel Zeit habe):

1. du liegst nicht so falsch, im Grunde wird die Steuer vom JÜ vor Steuern berechnet, allerdings gibt es eben da teilweise noch Hinzurechnungen oder Abrechnungen, die diesen Gewinn noch verändern - hier ist es die Zuweisung in die unversteuerten Rücklagen, die ja eben steuerfrei ist

Warum in der Berechnung plötzlich 113.000 EGT steht, entzieht sich meiner Kenntnis, kann eigentlich nur ein Tippfehler sein. Das EGT ist ja eindeutig und mit 116.000 festgelegt. Durch diesen Tippfehler stimmt auch die Berechnung nicht mehr ganz (Folgefehler)

Deine Frage mit der Einkommensteuer ist mir nicht klar - es handelt sich doch um eine AG, da ist nur Körperschaft- und Gewerbesteuer relevant; die Einkommensteuer gibt es nur auf Gesellschafterebene.

2. Die Gewinnrücklage spielt keine Rolle, da ja bereits versteuert; sie muss demnach nicht berücksichtigt werden.

3. Gewinn-/Verlustvortrag daher, weil der Verlustvortrag ja sozusagen aus den Vorjahren übrig bleibt und nicht versteuert wurde. Der muss den laufenden Gewinn mindern, da sonst  die Gesamtsteuer zu hoch wäre.

4. Unversteuerte Rücklagen, da diese eben steuerfrei sind - im Gegensatz zur Gewinnrücklage, die bereits früher versteuert wurde.

Sorry, war jetzt relativ kurz abgehakt, einfach nachfragen, wenn etwas unklar ist. Ich könnte heute abend ausführlicher antworten.
Hallo!

Vielen vielen Dank ... Du hast mir sehr weitergeholfen ...

lg
Gern :)

Sag mir doch bitte, ob es sich wirklich um einen Tippfehler handelte, sonst verzweifel ich nämlich auch ;)
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