2 Firmen 1 Bankkonto

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2 Firmen 1 Bankkonto, Wie wird das richtig gebucht? Eine Firma USt. andere ist USt.befreit
Hallo  :wink1:  zusammen,

ich habe seit längeren mal wieder etwas komplexe Fragen:

Es sind zwei Firmen ( A + B ) und die Erlöse und Aufwendungen der beiden Firmen werden auf einem Bankkonto gebucht.
Die Firma A muss Umsatzsteuer abgeben - und die Firma B ist nach §19 umsatzsteuerbefreit. Beide Firmen haben jeweils eine eigene Gewerbeanmeldung.

Um die Umsatzsteuer für die Firma A zu errechnen, muss ja Firma B aus den Kontoauszügen (also der Bank) "rausgefiltert" werden.

was macht hier Sinn? Oder hat das jmd. schon mal in der Art gebucht? Habt ihr hier einen guten Ansatz/Tipp/Erfahrung, wie man an die Sache rangehen kann?

Meine Überlegung war, dass ich die Firma B (ich muss erstmals das ganze Jahr 2025 nachbuchen, dass ich hier eine Umsatzsteuer für Firma A abgeben kann) auf ein Verrechnungskonto (1792 - SKR03) buche.
Im Finanzbuchhaltungsprogramm eine separate Firma (B) eröffne und synchron die Buchungen von 1792 "auflöse" und auf die jeweiligen Aufwands- und Erlöskonten buche.

Beide Firmen sind Einzelunternehmen.
Und wenn ich mich nicht täusche ist die Firma B "nur" Einnahmen-Überschuss... (berichtigt mich bitte, wenn ich hier falsch liege)

Besten Dank für eure Erfahrungen
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo Anni,

hatte tatsächlich auch schon mal eine ähnliche  Buchhaltung mit sogar drei verschiedenen steuerlich anders gelagerten Firmen, wo alles von einem Konto war und man alles auseinander klauben musste.

Auf jeden Fall im Programm zwei verschiedene Firmen anlegen.

Grundsätzlich muss man nur eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, auch wenn man mehrere Firmen hätte, die umsatzsteuerpflichtig wären.
Bei der Umsatzsteuer wird alles zusammengefasst.
Das ist aber in deinem Fall nicht so, weil ja die andere Firma B nicht umsatzsteuerpflichtig zu scheint seint.

Dein Ansatz alles was die Firma B betrifft auf ein Verrechnungskonto zu buchen und dann gegen Aufwand-und Erlöskonten zu buchen ist denke ich korrekt.

Du machst das schon richtig. :klatschen:
Hallo Anni,

ich hätte zuerst einmal eine Rückfrage:

Zitat
anni2012 schreibt:
Beide Firmen sind Einzelunternehmen.

Wer sind denn Inhaber dieser beiden Einzelunternehmen? Handelt es sich vielleicht um ein und dieselbe Person?

Hugh!
Zitat
Sitting_Bull schreibt:
Hallo Anni,

ich hätte zuerst einmal eine Rückfrage:

Zitat
anni2012 schreibt:
Beide Firmen sind Einzelunternehmen.
Wer sind denn Inhaber dieser beiden Einzelunternehmen? Handelt es sich vielleicht um ein und dieselbe Person?

Hugh!

Danke für deine Nachfrage

Ja, es handelt sich um die selbe Person, die allerdings zwei verschiedene Firmen mit zwei separat getrennten Gewerbesteuer Anmeldungen führt.

Aber es handelt sich um die ein und die selbe Inhaberin exakt

Aber das macht sich doch dann erst wieder später bei der Steuererklärung bemerkbar, dass sie mehrere Unternehmen hat und betrifft doch jetzt nicht aktuell die Buchhaltung der Firma A und Firma B?
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Hallo Anni,

das „Herausfiltern“ der Geschäftsvorfälle der Firma B über ein Verrechnungskonto und das Erstellen der Buchführung der Firma B aus diesem Verrechnungskonto, das macht Sinn und ist auch durchaus üblich in solchen Fällen.

Steuerlich rate ich aber, noch einmal über den Sachverhalt nachzudenken.

Man macht das Ganze nicht wegen der Umsatzsteuer, sondern wegen der Gewerbesteuer, weil es sich um zwei Gewerbebetriebe handelt, wie Du schreibst. Ohne die getrennten Buchführungen käme man auch nicht in den Genuss des „doppelten“ Freibetrags nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 GewStG.

Umsatzsteuerlich – deshalb auch meine Nachfrage – gibt es jedoch in Deinem Fall nur die eine Unternehmerin. Sie kann nicht gleichzeitig regelbesteuerte Umsätze und nach § 19 UStG steuerbefreite Umsätze haben. Du kannst als natürliche Person zehn Gewerbe angemeldet haben, trotzdem hast Du nur ein einziges Unternehmen.

Für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Umsatzsteuererklärung muss man beide Firmen deshalb wieder konsolidieren.

Also: Aufpassen an dieser Stelle!

Zu beachten ist noch für die Jahresabschlüsse, dass das Verrechnungskonto bei beiden Einzelfirmen ein Privatkonto ist, und dass es deshalb über das Kapitalkonto abgeschlossen werden muss. Es darf nicht als Forderung oder Verbindlichkeit in der Bilanz erscheinen.

Hugh!
Hallo  :wink1:  zusammen,

zudem habe ich noch paar Fragen:

Firma A ist IST-Versteuerung, d.h. die Umsatzsteuer wird ja erst dann fällig, wenn sie bezahlt worden ist. Jetzt wurde die Rechnung z.b. am 30.07. geschrieben und Kunde zahlt am 02.08., dann ist die Umsatzst. im August fällig zu bezahlen.
Wie verhält es sich bei der Vorsteuer? Ist das im Kehrschluss genauso? Also kann ich erst ziehen, die Vst. wenn sie bezahlt worden ist?

Danke für eure Antwort.

Herzliche Grüße - Anni
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Hallo Sitting_Bull,  :wink1:

danke für deine ausführliche Antwort.

Zitat
Sitting_Bull schreibt:
Verrechnungskonto bei beiden Einzelfirmen ein Privatkonto ist,

Wir arbeiten mit dem SKR03  und nehmen das Konto 1792 Sonstiges Verrechnungskonto. Dies ist mit dem steuerlichen Berater der Firma bereits abgesprochen.

Zitat
Sitting_Bull schreibt:
Es darf nicht als Forderung oder Verbindlichkeit in der Bilanz erscheinen.

Nach dem ein Steuerberater den Jahresabschluss macht, werde ich hoffen, dass dieser darüber auch Bescheid weiß ;o) Werde es aber im Hinterkopf behalten und ggf. nochmals darauf aufmerksam machen. Macht auch definitiv Sinn.

Zitat
Sitting_Bull schreibt:
Umsatzsteuerlich – deshalb auch meine Nachfrage – gibt es jedoch in Deinem Fall nur die eine Unternehmerin. Sie kann nicht gleichzeitig regelbesteuerte Umsätze und nach § 19 UStG steuerbefreite Umsätze haben. Du kannst als natürliche Person zehn Gewerbe angemeldet haben, trotzdem hast Du nur ein einziges Unternehmen.

Jetzt im Ernst? Sie hat doch zwei verschiedene Unternehmen. Diese sind doch von einander getrennt? Zwei verschiedene Firmennamen dgl.
Das irritiert mich jetzt tatsächlich, da ich das auch mit dem Steuerberater durchgegangen bin, und dieser meinte, es sollte definitiv eine Abgrenzung vorgenommen werden. Problematisch wird es, wenn im Rahmen einer Betriebsprüfung beide Einheiten als ein einheitlicher Betrieb gewertet werden. In diesem Fall verringert sich der anteilig abzugsfähige Vorsteuerbetrag, da ein größerer Anteil der Umsätze als umsatzsteuerfrei einzustufen ist.
Daher auch dringend die Abgrenzung.

Jetzt kommende Woche wird auch ein neues, separates Bankkonto eröffnet, dass hier auch die klare Abgrenzung vorhanden ist.

Die eine Firma A ist aufgrund des Todes vom Firmeninhaber auf die Unternehmerin (Witwe) übergegangen. Diese hatte vorher selbst schon ihren (umst.-fr.) Betrieb laufen. Vllt lässt es sich daher etwas anders erklären/beurteilen?

Zitat
Sitting_Bull schreibt:
Man macht das Ganze nicht wegen der Umsatzsteuer, sondern wegen der Gewerbesteuer, weil es sich um zwei Gewerbebetriebe handelt, wie Du schreibst. Ohne die getrennten Buchführungen käme man auch nicht in den Genuss des „doppelten“ Freibetrags nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 GewStG.

Ja, jetzt verstehe ich auch bisschen besser den Hintergrund. Danke für diesen Gedankenansatz.

VG,
Anni  :wink1:
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