Gewinnrücklagen GmbH

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Gewinnrücklagen GmbH, Gewinnrücklagen deutlich größer als Stammkapital
Hallo zusammen,

nach Insolvenzgerüchten zu einen Lieferanten habe ich mir die Bilanzen aus den letzten Jahren mal genauer angesehen.
Das Unternehmen erwirtschaftet seit Jahren Gewinne und bildet immer fleißig Gewinnrücklagen. Diese sind mittlerweile auf einen Betrag von rund 601000 € angewachsen demgegenüber steht allerdings nur ein Stammkapital von 25000 Euro.

Ich frage mich jetzt nur warum das Stammkapital nicht erhöht wird sondern lediglich die Gewinnrücklagen seit Jahren erhöht werden.
Somit wären ca 50 % des Jahresüberschusses immer in die Gewinnrücklagen eingestellt die andere Hälfte ausgeschüttet.

Welche Vorteile ergeben sich aus dieser Methode der eigenkapitalerhöhung? Können die Gewinnrücklagen komplett ausgeschüttet werden?

Vielen Dank schonmal .
Liebe Grüße Sanne
Hallo Sanne,

man muss grundlegend unterscheiden.

Stammkapital ist der eigentliche Anteil der Gesellschafter am Unternehmen und verbrieft quasi das Mitspracherecht.

Die Kapitalrücklage (Aufgeld, Gewinnrücklagen, usw.) ist Kapital welches dem Unternehmen zusätzlich als Eigenkapital zur Verfügung steht,
aber keinerlei Einfluss auf die Mitspracherechte der Gesellschafter hat.

Der Unterschied ist weiter, dass man Stammkapital nicht an die Gesellschafter ausschütten kann. Das ist gesetzlich verboten. Kapitalrücklagen kann man aber in der Regel ausschütten, wenn die notwendigen Voraussetzungen vorliegen.

Wenn jedes Jahr 50% des Gewinns in die KR eingestellt werden geschieht dies entweder durch Beschluss der Gesellschafter oder aufgrund von Regelungen in der Satzung. Manchmal auch aufgrund von rechtlichen Vorgaben. Das Geld steht dem Unternehmen sowohl für Investitionen, als auch als Sicherheitspolster für schlechte Zeiten zur Verfügung. Als Vorteil kann hierbei noch erwähnt werden, dass es bei dieser Thesaurierung (Gewinnreinvestition) einen steuerlichen Vorteil gibt, im Vergleich zur Ausschüttung.

Aus Sicht der Gesellschafter steigt der Wert der Stammkapitalanteile durch die Einlage in die KR weiter an, insofern das Geld entweder Bar vorhanden ist oder in werthaltige Vermögensgegenstände investiert wird.


Viele Grüße
Nubi
Hallo Nubi,

vielen Dank für deine Antwort.

Ich frage mich jetzt nur noch welche Voraussetzungen vorliegen müssen damit die Gewinnrücklagen ausgeschüttet werden.

Bei dem Lieferanten geht es um beträchtliche Summen im Gewährleistungsfall und es wurde Bedenken geäußert, dass die Gewinnrücklagen jederzeit ausgeschüttet werden können.  

Liebe Grüße
Sanne
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