NATURWERK Windenergie GmbH
Herten
| Dokumente | Empfohlener Zeitraum | Begründung |
| Rechnungen, Kaufverträge, Quittungen | 2 Jahre | Für die meisten höherwertigen Produkte, wie Elektrogeräte oder Möbel, gilt eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. |
| Kontoauszüge und Bankunterlagen | 3 Jahre | So lange sollten Zahlungen zu laufenden Verträgen oder die Bezahlung von Rechnungen nachgewiesen werden können. |
| Mietverträge | 3 Jahre | Nach 3 Jahren verjähren eventuelle Mietrückstände, wenn der Vermieter sie nicht gerichtlich eingefordert hat. Gleiches gilt auch für die Geltendmachung von Mietminderungsansprüchen durch den Mieter. |
| Unterlagen zum Eigenheim | 5 Jahre | Wegen Reklamationsfristen und Mängelansprüchen sollten alle relevanten Unterlagen und Rechnungen 5 Jahre aufbewahrt werden. |
| Steuerbescheide und -unterlagen | 5 Jahre | Unter Umständen können sich Änderungen von Steuergesetzen rückwirkend auf die zu zahlende Steuer auswirken. |
| Urteile, Mahnbescheide, Prozessakten | 30 Jahre | Die Schriftstücke haben üblicherweise eine Gültigkeit von 30 Jahren, wenn in der Zwischenzeit kein anderes Urteil ergeht. |
| Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungsunterlagen | bis zur Rentenberechnung | Für die Berechnung der Rente können verschiedene Unterlagen im Zusammenhang mit Lohn- und Gehaltszahlungen relevant sein. |
| Geburtsurkunden, Taufscheine, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden von Familienangehörigen, Abschluss- und Arbeitszeugnisse, ärztliche Gutachten | bis zum Lebensende |
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letzte Änderung S.P. am 10.12.2024 Autor(en): Stefan Parsch |
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Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg. |
| weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge | |
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