GEwerk.business GmbH
Bielefeld
Für Selbstständige und Freiberufler liegt es nahe, ein Smartphone als berufliches Gerät zu kaufen. Den Anschaffungspreis können sie in dem Umfang als betriebliche Ausgaben abziehen, in dem eine berufliche Nutzung des Geräts vorgesehen ist, also z. B. zu 75 % (das Minimum sind 10 %). Bei einer beruflichen Nutzung von 90 % oder mehr können die Kosten zu 100 % steuerlich geltend gemacht werden.
Achtung: Der Vorsteuerabzug gilt nur, wenn auch Umsatzsteuerpflicht besteht. Macht ein Selbständiger oder Freiberufler von der Kleinunternehmerregel gemäß § 19 UStG Gebrauch, verzichtet er damit auf den Vorsteuerabzug - natürlich auch in diesem Fall.
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