Was halten Sie von der Geldanlageform "Stille Beteiligung in einer Firma"

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Was halten Sie von der Geldanlageform "Stille Beteiligung in einer Firma"
Ist diese Geldanlageform steuerlich auch interessant? Ich bekomme zwar 6 % Kapitalverzinsung die als Kapitalentnahme verbucht werden. Wenn ich dann den Gewinn in meiner Einkommensteuererklärung angebe, wird die Verzinsung aber wieder fast aufgefressen?
Der Gewinn wird auf einem Kapitalkonto geführt von dem ich aber nichts habe, eben nur Buchgeld.
Wie beurteilen Sie diese Geldanlageform?  :D
Bearbeitet: RJS - 03.09.2012 17:24:31 (Schreibfehler)
Hallo,

Handelt es sich um eine typische stille Gesellschaft, sind die Gewinnanteile des typisch stillen Gesellschafters als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern (§ 20 EStG). Die Gewinnanteile sind mit Gutschrift auf dem Beteiligungskonto zugeflossen. Diese Gutschrift wird im Rahmen der persönlichen Steuerveranlagung mit der individuellen Steuerschuld des stillen Beteiligter verrechnet.

Handelt es sich  um eine atypische stille Gesellschaft, erzielt  der stille Gesellschafter aus seiner atypisch stillen Beteiligung Einkünfte aus Gewerbebetrieb  und trägt auch das unternehmerische Risiko mit. Der atypisch stille Gesellschafter ist nicht nur am Gewinn, sondern so auch am Verlust des jeweiligen Unternehmens beteiligt.  Ein Ausgleich mit positiven sonst. Einkünften oder ein Verlustausgleich nach 10d EStG ist darüber hinaus nicht möglich.

Schau mal unter dem folgenden Link nach:
Die stille Beteiligung als Kapitalanlage
Zitat
Anna83 schreibt:
Hallo,

Handelt es sich um eine typische stille Gesellschaft, sind die Gewinnanteile des typisch stillen Gesellschafters als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern (§ 20 EStG). Die Gewinnanteile sind mit Gutschrift auf dem Beteiligungskonto zugeflossen. Diese Gutschrift wird im Rahmen der persönlichen Steuerveranlagung mit der individuellen Steuerschuld des stillen Beteiligter verrechnet.

Handelt es sich um eine atypische stille Gesellschaft, erzielt der stille Gesellschafter aus seiner atypisch stillen Beteiligung Einkünfte aus Gewerbebetrieb und trägt auch das unternehmerische Risiko mit. Der atypisch stille Gesellschafter ist nicht nur am Gewinn, sondern so auch am Verlust des jeweiligen Unternehmens beteiligt. Ein Ausgleich mit positiven sonst. Einkünften oder ein Verlustausgleich nach 10d EStG ist darüber hinaus nicht möglich.

Schau mal unter dem folgenden Link nach:
Die stille Beteiligung als Kapitalanlage
Vielen Dank für die Info.
Vom Steuerberater der gesellschaft erhalte ich den jährlichen Abschluss. Den Gewinn trage ich in meine EKSt Erklärung als Einnahmen vom Gerwerbebetrieb ein.

Dies war bisher kein Problem und hat immer geklappt.
Ich wollte die Möglichkeit einer Gesamtbetrachtung dieser Analgeform haben.
Ich zahle ja Steuetn für den mit per Buchgeld zugeflossenen Gewinn.
Jetzt habe ich sogar eine größer Nachzahlung gehabt, weill in früheren Jahren Beerrtungsfehler gemacht wurden.
Die Frage lautet: Was habe ich vom Buchgewinn ausser dass ich Steuern zahle?
Hallo,

Bei der Steuererklärung wird das Gesamteinkommen angesetzt, demnach hast du dann im Verhältnis zu deinen Einnahmen zu wenig Steuer gezahlt.

Zu atypische stille Beteiligung  

Atypische stille Beteiligung  ist mit hohem Risiko verbunden. Gerät die Gesellschaft in die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, verliert der Anleger seine bis dahin einbezahlten Einlagen und muss eventuell sogar weiter seine Einlagen bis zur Höhe der Zeichnungssumme in die Konkursmasse einzahlen. Siehe  auch  Link oben. Aufgrund dieser wird seit Jahren in der Finanzpresse vor atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligungen gewarnt. Meiner Meinung nach gibt es  konzeptionell bessere Anlageformen, so z.B. Immobilien, offene Investmentfonds usw.
Zitat
Anna83 schreibt:
Hallo,

Bei der Steuererklärung wird das Gesamteinkommen angesetzt, demnach hast du dann im Verhältnis zu deinen Einnahmen zu wenig Steuer gezahlt.

Zu atypische stille Beteiligung

Atypische stille Beteiligung ist mit hohem Risiko verbunden. Gerät die Gesellschaft in die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, verliert der Anleger seine bis dahin einbezahlten Einlagen und muss eventuell sogar weiter seine Einlagen bis zur Höhe der Zeichnungssumme in die Konkursmasse einzahlen. Siehe auch Link oben. Aufgrund dieser wird seit Jahren in der Finanzpresse vor atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligungen gewarnt. Meiner Meinung nach gibt es konzeptionell bessere Anlageformen, so z.B. Immobilien, offene Investmentfonds usw.
Danke für die Info.
Nach dem Gesellschaftervertrag handelt es sich um eine Atypische Stille Beteiligung, da ich am Gewinn und Verlust in der Höhe meiner Einlage beteiligt bin.
Im Übrigen gibt es 3 Kapialkonten. EInlage, ZInsen, Gewinn/Verlust.
Ich gehe davon aus, dass ich bei Kündigung meiner Einlage, diese Einlage um die Verluste gekürzt erhalte.
Bis jetzt habe ich den Gewinn immert versteuern müssen, obwohl ich von dem Gewinn nichts hatte?

Besten dank im voraus!
RJS
Jetzt habe ich noch eine Frage:
Gibt es da irgendwo einen Investionsrechner mit dem ich prüfen kann, ob diese Investion nach Steuern noch sinnvoll ist.
Denn wie gesagt ich erhalte zwar pa 6% in Geld und 2% als Sachleistung. Muss aber den Gewinn nach Kaitalkonto 3 versteuern und da bleibt dann nicht mehr viel übrig.  :read:
Zitat
Anna83 schreibt:
Hallo,

Bei der Steuererklärung wird das Gesamteinkommen angesetzt, demnach hast du dann im Verhältnis zu deinen Einnahmen zu wenig Steuer gezahlt.

Zu atypische stille Beteiligung

Atypische stille Beteiligung ist mit hohem Risiko verbunden. Gerät die Gesellschaft in die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, verliert der Anleger seine bis dahin einbezahlten Einlagen und muss eventuell sogar weiter seine Einlagen bis zur Höhe der Zeichnungssumme in die Konkursmasse einzahlen. Siehe auch Link oben. Aufgrund dieser wird seit Jahren in der Finanzpresse vor atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligungen gewarnt. Meiner Meinung nach gibt es konzeptionell bessere Anlageformen, so z.B. Immobilien, offene Investmentfonds usw.
Ich werde mich von diesem Invest baldmöglichst trennen.
Immofonds sind aber auch nicht der Renner?
Bearbeitet: RJS - 16.09.2012 19:27:23
Zitat
Anna83 schreibt:
Hallo,

Handelt es sich um eine typische stille Gesellschaft, sind die Gewinnanteile des typisch stillen Gesellschafters als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern (§ 20 EStG). Die Gewinnanteile sind mit Gutschrift auf dem Beteiligungskonto zugeflossen. Diese Gutschrift wird im Rahmen der persönlichen Steuerveranlagung mit der individuellen Steuerschuld des stillen Beteiligter verrechnet.

Handelt es sich um eine atypische stille Gesellschaft, erzielt der stille Gesellschafter aus seiner atypisch stillen Beteiligung Einkünfte aus Gewerbebetrieb und trägt auch das unternehmerische Risiko mit. Der atypisch stille Gesellschafter ist nicht nur am Gewinn, sondern so auch am Verlust des jeweiligen Unternehmens beteiligt. Ein Ausgleich mit positiven sonst. Einkünften oder ein Verlustausgleich nach 10d EStG ist darüber hinaus nicht möglich.

Schau mal unter dem folgenden Link nach:
Die stille Beteiligung als Kapitalanlage
Besten Dank, ich habe diese Empfehlung gelesen, ist aber auch nur 0815 Text den ich als studierter Betriebswirt schon kenne.
Ich wollte Erfahrungsaustausch, wie sich das Invest mit der Versteuerung des Gewinnes rendiert? :read:  :wink1:
Bei Ausscheiden eines Teilhabers wird der Abfindungswert nach dem Stuttgarter Verfahren berechnet. Ist dies ein üblicher Weg?  :read:

Etwas verstehe ich ja immer noch nicht. Ich habe den Geschäftsbericht immer genau gelesen und niemals einen Verlust festgestellt, aber trotzdem ist das Kapitalkonto III mit so hohen Verlustanteilen belastet, dass von der Einlage im Kapitalkonto I  nichts übrig bleibt.  :denk:
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