Der Gewinn wird auf einem Kapitalkonto geführt von dem ich aber nichts habe, eben nur Buchgeld.
Wie beurteilen Sie diese Geldanlageform?
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03.09.2012 17:14:26
Ist diese Geldanlageform steuerlich auch interessant? Ich bekomme zwar 6 % Kapitalverzinsung die als Kapitalentnahme verbucht werden. Wenn ich dann den Gewinn in meiner Einkommensteuererklärung angebe, wird die Verzinsung aber wieder fast aufgefressen?
Der Gewinn wird auf einem Kapitalkonto geführt von dem ich aber nichts habe, eben nur Buchgeld. Wie beurteilen Sie diese Geldanlageform?
Bearbeitet:
RJS - 03.09.2012 17:24:31
(Schreibfehler)
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04.09.2012 06:48:41
Hallo,
Handelt es sich um eine typische stille Gesellschaft, sind die Gewinnanteile des typisch stillen Gesellschafters als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern ( Handelt es sich um eine atypische stille Gesellschaft, erzielt der stille Gesellschafter aus seiner atypisch stillen Beteiligung Einkünfte aus Gewerbebetrieb und trägt auch das unternehmerische Risiko mit. Der atypisch stille Gesellschafter ist nicht nur am Gewinn, sondern so auch am Verlust des jeweiligen Unternehmens beteiligt. Ein Ausgleich mit positiven sonst. Einkünften oder ein Verlustausgleich nach 10d EStG ist darüber hinaus nicht möglich. Schau mal unter dem folgenden Link nach: |
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05.09.2012 10:13:42
Vom Steuerberater der gesellschaft erhalte ich den jährlichen Abschluss. Den Gewinn trage ich in meine EKSt Erklärung als Einnahmen vom Gerwerbebetrieb ein. Dies war bisher kein Problem und hat immer geklappt. Ich wollte die Möglichkeit einer Gesamtbetrachtung dieser Analgeform haben. Ich zahle ja Steuetn für den mit per Buchgeld zugeflossenen Gewinn. Jetzt habe ich sogar eine größer Nachzahlung gehabt, weill in früheren Jahren Beerrtungsfehler gemacht wurden. Die Frage lautet: Was habe ich vom Buchgewinn ausser dass ich Steuern zahle? |
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05.09.2012 11:22:25
Hallo,
Bei der Steuererklärung wird das Gesamteinkommen angesetzt, demnach hast du dann im Verhältnis zu deinen Einnahmen zu wenig Steuer gezahlt. Zu atypische stille Beteiligung Atypische stille Beteiligung ist mit hohem Risiko verbunden. Gerät die Gesellschaft in die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, verliert der Anleger seine bis dahin einbezahlten Einlagen und muss eventuell sogar weiter seine Einlagen bis zur Höhe der Zeichnungssumme in die Konkursmasse einzahlen. Siehe auch Link oben. Aufgrund dieser wird seit Jahren in der Finanzpresse vor atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligungen gewarnt. Meiner Meinung nach gibt es konzeptionell bessere Anlageformen, so z.B. Immobilien, offene Investmentfonds usw. |
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16.09.2012 19:05:59
Nach dem Gesellschaftervertrag handelt es sich um eine Atypische Stille Beteiligung, da ich am Gewinn und Verlust in der Höhe meiner Einlage beteiligt bin. Im Übrigen gibt es 3 Kapialkonten. EInlage, ZInsen, Gewinn/Verlust. Ich gehe davon aus, dass ich bei Kündigung meiner Einlage, diese Einlage um die Verluste gekürzt erhalte. Bis jetzt habe ich den Gewinn immert versteuern müssen, obwohl ich von dem Gewinn nichts hatte? Besten dank im voraus! RJS |
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16.09.2012 19:20:26
Jetzt habe ich noch eine Frage:
Gibt es da irgendwo einen Investionsrechner mit dem ich prüfen kann, ob diese Investion nach Steuern noch sinnvoll ist. Denn wie gesagt ich erhalte zwar pa 6% in Geld und 2% als Sachleistung. Muss aber den Gewinn nach Kaitalkonto 3 versteuern und da bleibt dann nicht mehr viel übrig. |
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16.09.2012 19:24:14
Immofonds sind aber auch nicht der Renner?
Bearbeitet:
RJS - 16.09.2012 19:27:23
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17.09.2012 18:26:47
Ich wollte Erfahrungsaustausch, wie sich das Invest mit der Versteuerung des Gewinnes rendiert? |
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12.10.2012 17:59:41
Bei Ausscheiden eines Teilhabers wird der Abfindungswert nach dem Stuttgarter Verfahren berechnet. Ist dies ein üblicher Weg?
Etwas verstehe ich ja immer noch nicht. Ich habe den Geschäftsbericht immer genau gelesen und niemals einen Verlust festgestellt, aber trotzdem ist das Kapitalkonto III mit so hohen Verlustanteilen belastet, dass von der Einlage im Kapitalkonto I nichts übrig bleibt. |
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