Kostenrechnung - verbessern?!

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[ geschlossen ] Kostenrechnung - verbessern?!
Hallo User,
ich würde gerne eine verbesserte Kostenrechnung schaffen.
Wir haben ein ERP-System im Einsatz, bei dem Kostenstellen definiert sind und unsere Projekte (da keine Produkte vorhanden) als
Kostenträger definiert sind. Diese werden über die Buchhaltung bebucht.
Die Umlage der div. Kosten von einer Hauptkostenstelle auf Nebenkostenstellen ist recht unsystematisch.
Kalkulatorische Kosten werden (noch) nicht berücksichtigt.

Muss dann wirklich eine komplette Kostenartenrechnung erstellt werden, eine Kostenstellenrechnung und eine Kostenträgerrechnung. Eine Überleitung all der oben genannten bebuchten Stellen/Träger über den BAB, eine Ermittlung der Gemeinkostenzuschlagssätze usw. und dann eine Ermittlung der kalk. Kosten? Müsste dies wenn in Excel stattfinden?
Unser ERP System kann dies nämlich nicht leisten...

Für uns würde sich (bei ausschließlichem Projekt- und Dienstleistungsgeschäft) eine DB-Rechnung anbieten...
Auf welcher Grundlage würdet ihr eine DB-Rechnung für Projekt- und Dienstleistungsgeschäft aufbauen bzw. wie vorgehen?
Meine zentralen Steuergrößen dabei sind ZEIT & KOSTEN.

Bin für jeden Tipp i.R. meines o.g. Ausgangsfalles sehr dankbar!
Hallo,

Ist die Umlage von Gemeinkosten wirklich notwendig? Reicht nicht, wie Du ja eigentlich schon andeutest, ein direct costing?

Eine Gemeinkostenumlage wäre m.E. nur zwingend erforderlich, wenn das Unternehmen in der glücklichen Lage ist, Preise so durchzusetzen, wie sie kalkuliert werden (Energieversorger z.B.). Bei allen anderen Unternehmen sollte gut überlegt werden, inwieweit das nie richtig verursachungsgerechte Umlegen von Gemeinkosten wirklich Sinn macht.

Gruß, CP1
Hallo,

es gibt da noch eine "Hilfslösung", ermittle für das jeweilige Konto einen Verteilungsschlüssel und rechne  extern den jeweiligen Betrag für die jeweilige Kostenstelle. Hilft ist aber Arbeit.

Ich teile  die Auffassung meines Vorredners nicht das NUR Betriebe wie Energieversorger eine Vollkosten - Kalkulation machen können. Jeder der seine Vollkosten nicht erwirtschaftet buxiert sich unweigerlich an den Rand des Ruins.
Es muss der Grund für "zu hohen" Kosten gesucht, gefunden und abgestellt werden, nur niedrige Marktpreise sind keine Entschuldigung. Dafür gibt es ja das Instrument KOSTENRECHNUNG, zum Finden der "Löcher".

Gruß
Hartmut Bös
Hallo Hartmut Bös,

das ist vollkommen richtig. Nur muss ich doch um meine Kosten zu analysieren, die Gemeinkosten nicht unbedingt nach zum Teil willkürlichen Schlüsseln auf meine Kostenträger verteilen. Im direkt costing kann ich meine Kosten auf den Kostenträgern und Kostenstellen sehr gut analysieren und entsprechende Schwachstellen aufzeigen.

Das Umlegen von Gemeinkosten auf Kostenträger ist nicht nur sehr zeitaufwendig - es birgt zudem vor allem die Gefahr von Fehlanalysen, aufgrund fehlerhafter Schlüssel.

Ich habe auf keinen Fall vorgeschlagen auf eine Kostenrechnung voll zu verzichten. Bitte richtig lesen!

Gruß, CP1
Hallo CP

bevor ich willkürliche Schlüssel einsetze  lass ich's lieber, das ich richtig.

Ich beziehe mich in meiner Antwort auf : "... in der Glücklichen Lage ist Preise durchzusetzen, wie Sie kalkuliert sind . ..."
Irgendwo hin müssen die GKs ja bzw irgendwo und irgendwie müssen diese Zugeschlagen werden. Ich für meinen Teil verwende für jedes Buchhaltungskonto einen eigenen verursachungsgerechten Schlüssel.

Jow aufwendig ist es - aber meistens muss ich diese Arbeit nur einmal beim ersten Erstellen der KLR machen.
Das jeder Schlüssel diskutiert werden kann, unter Fachleuten ist auch klar, bei meinen Kunden bin ich ja die Fachkraft  :D

Die Gemeinkosten als Ganzes mit irgendeinem Schlüssel umlegen zu wollen, da gebe ich Recht, scheitert.

Meine Reaktion begründet sich darauf dass ich in meiner täglichen Praxis immer wieder mit Betrieben zu tun habe, die eben nicht alle Kosten berücksichtigen - also keine vollkostenbasierte Kalkulation machen. Das führt dann dazu das sie am Rande des Ruins stehen.

Gruß
Hartmut Bös
Hallo,

die Gemeinkostenschlüsselung kann de facto nur immer falsch sein; Beispiel Reinigungskraft für Büro: wie will man die verursachungsgerecht auf die Kostenstellen umlegen? Nach qm?? Und wenn in der Buchhaltung drei Leute hocken mit entsprechend großem Raum, die aber so pingelig sind, dass sie ihren Arbeitsplatz selbst putzen?

Jede Umlegerei ist immer ein Selbstbetrug, jedenfalls solange man dies für Entscheidungen nutzt. Und wer in der glücklichen Lage ist, seine Preise selbst festzulegen, für den ist eine Kalkulation eigentlich nur Makulatur.

Ich würd dir eine Deckungsbeitrag empfehlen - projektbezogen. Variable Kosten dürften sich selbst erklären, sind halt die, die ohne Projekt nicht entstehen würden. Die Summe der Gemeinkosten ist auch klar. Ausnahme sind Personalkosten: hier würde ich einen Zwischenweg wählen. Befristete Anstellungen für Projekte sind variabel, Rest ist fix. Aus diesem Fixkostenblock "entnimmst" du nun den produktiven Anteil für den Deckungsbeitrag. Beispiel: Angestellter arbeitet 173 h im Monat, ist dabei aber 20 h für Projekt 1 beschäftigt und 30 h für Projekt 2, dann sind diese bewertet mit dem Stundenlohn zzgl. Sozialversicherung eben variabel.

Grössere Kosten, die nur ein paar mal im Jahr anfallen (meinetwegen Versicherungen, sofern sie eine gewisse Größenordnung erreichen) grenzt du monatlich ab. Über Excel geht das ganz gut. Kalkulatorische Kosten solltest du berücksichtigen.

Langer Rede kurzer Sinn: du hast dann sämtlich anfallenden Kosten; dagegen stellst du die Sollarbeitszeit der Mitarbeiter in Stunden und kommst so auf Gesamtkosten pro Stunde. Multipliziert mit gesamtem Zeitaufwand für das Projekt (geschätzt) sind demnach Gesamtkosten pro Projekt (BEP)

Somit hast du sämtliche Kosten einbezogen, ohne irgendeine Umlügerei von Gemeinkosten machen zu müssen, kannst die Deckungsbeiträge (I bis was du willst) berechnen und hast dennoch kaum einen großen Aufwand. Kostenstellen bei Projektunternehmen sind meist sowieso nicht sooo wirklich aussagekräftig. Trennung in fixe und variable Kosten ist allerdings Pflicht, auch bei Kosten, bei denen du es zunächst nicht vermutest. IHK hat beispielsweise einen Grundbeitrag, der fix ist und einen variablen Anteil in Promille des Vorjahresgewinns.

Hartmut Bös hat schon Recht: werden Kosten vergessen, kann das Erwachen böse sein. Aber eine Kostenkontrolle ist nicht gleichbedeutend mit Gemeinkostenschlüsselung. Ich wage sogar zu behaupten, dass die Aussage, er hätte für jedes Buchhaltungskonto einen eigenen verursachungsgerechten Schlüssel, etwas übertrieben ist. Gäbe es für sämtliche Kosten tatsächliche verursachungsgerechte Schlüsselungen, so wäre die ganze Diskussion darüber ad absurdum geführt. Wie legt man verursachungsgerecht Steuerberatungskosten auf einzelne Produkte um? ;)
Hallo in bin der Threadstarter!
Zitat
Yorin quote:
Hallo,

die Gemeinkostenschlüsselung kann de facto nur immer falsch sein; Beispiel Reinigungskraft für Büro: wie will man die verursachungsgerecht auf die Kostenstellen umlegen? Nach qm?? Und wenn in der Buchhaltung drei Leute hocken mit entsprechend großem Raum, die aber so pingelig sind, dass sie ihren Arbeitsplatz selbst putzen?

Im Falle der Gemeinkostenschlüsselung stimme ich Dir zu! Nach GF-Absprache schlüssele ich in diesem Bereich nur z.B. WP-Kosten, IHK-Beiträge etc.

Jede Umlegerei ist immer ein Selbstbetrug, jedenfalls solange man dies für Entscheidungen nutzt. Und wer in der glücklichen Lage ist, seine Preise selbst festzulegen, für den ist eine Kalkulation eigentlich nur Makulatur.

Ich würd dir eine Deckungsbeitrag empfehlen - projektbezogen. Variable Kosten dürften sich selbst erklären, sind halt die, die ohne Projekt nicht entstehen würden. Die Summe der Gemeinkosten ist auch klar.

Was meinst Du in diesem Zusammenhang mit - ist auch klar!?

Ausnahme sind Personalkosten: hier würde ich einen Zwischenweg wählen. Befristete Anstellungen für Projekte sind variabel, Rest ist fix. Aus diesem Fixkostenblock "entnimmst" du nun den produktiven Anteil für den Deckungsbeitrag. Beispiel: Angestellter arbeitet 173 h im Monat, ist dabei aber 20 h für Projekt 1 beschäftigt und 30 h für Projekt 2, dann sind diese bewertet mit dem Stundenlohn zzgl. Sozialversicherung eben variabel.

D.h. die Stunden der befristet eingestellten MA´s und die Produktivstunden der festen MA´s sind die variabel!?Sozialversicherung wird dann ebenfalls je Stunde gerechnet und auf den normalen Stundensatz addiert?

Grössere Kosten, die nur ein paar mal im Jahr anfallen (meinetwegen Versicherungen, sofern sie eine gewisse Größenordnung erreichen) grenzt du monatlich ab. Über Excel geht das ganz gut. Kalkulatorische Kosten solltest du berücksichtigen.

Wie und wohin grenze ich diese Kosten denn ab? Die kalk. Kosten haben ja aber in einer DB-Rechnung nichts zu suchen? Wo bringe ich die denn unter? Kannst du für die monatliche Abgrenzungen und die kalk. Kosten vielleicht ein Beispiel und eine praktische Handhanbung schildern?

Langer Rede kurzer Sinn: du hast dann sämtlich anfallenden Kosten; dagegen stellst du die Sollarbeitszeit der Mitarbeiter in Stunden und kommst so auf Gesamtkosten pro Stunde. Multipliziert mit gesamtem Zeitaufwand für das Projekt (geschätzt) sind demnach Gesamtkosten pro Projekt (BEP)

Kannst Du bitte noch einmal auf das Thema Verbleib Fixkosten, Umgang mit Gemeinkosten, variable & kalk. Kosten im Bezug auf die DB-Rechnung eingehen

Somit hast du sämtliche Kosten einbezogen, ohne irgendeine Umlügerei von Gemeinkosten machen zu müssen, kannst die Deckungsbeiträge (I bis was du willst) berechnen und hast dennoch kaum einen großen Aufwand. Kostenstellen bei Projektunternehmen sind meist sowieso nicht sooo wirklich aussagekräftig. Trennung in fixe und variable Kosten ist allerdings Pflicht, auch bei Kosten, bei denen du es zunächst nicht vermutest. IHK hat beispielsweise einen Grundbeitrag, der fix ist und einen variablen Anteil in Promille des Vorjahresgewinns.

Den Umgang in diesem Zusammenhang mit den Gemeinkosten und kalk. Kosten habe ich nicht so ganz verstanden? Wo und wie gehen diese dann in die Berechnung mit ein?

Hartmut Bös hat schon Recht: werden Kosten vergessen, kann das Erwachen böse sein. Aber eine Kostenkontrolle ist nicht gleichbedeutend mit Gemeinkostenschlüsselung. Ich wage sogar zu behaupten, dass die Aussage, er hätte für jedes Buchhaltungskonto einen eigenen verursachungsgerechten Schlüssel, etwas übertrieben ist. Gäbe es für sämtliche Kosten tatsächliche verursachungsgerechte Schlüsselungen, so wäre die ganze Diskussion darüber ad absurdum geführt. Wie legt man verursachungsgerecht Steuerberatungskosten auf einzelne Produkte um? ;)

Vielen Dank vorab!

Stefanie
Hi Stefanie,

wer sagt denn, dass kalkulatorische Kosten nichts in einer DB-Rechnung zu suchen hätten? Die DB-Rechnung ermittelt letztlich doch auch das Gesamtergebnis; lediglich die Schlüsselung der Gemeinkosten entfällt. Anlagevermögen z.B. muss auch bei der DB-Rechnung wiederbeschafft werden und daher ist die kalkulatorische AfA durchaus angebracht. Es arbeiten heute viele ganz ohne kalkulatorische Kosten, je nach Zielsetzung. Für verschiedene Berechnungen und um sicherzustellen, dass notwendige Anschaffungen auch getätigt werden können, wird man um kalkulatorische Kosten nicht herumkommen.

Was ist denn der Unterschied zwischen der Vollkostenrechnung und der Teilkostenrechnung? Wahrscheinlich werde ich jetzt gelyncht, wenn ich es so stark vereinfache, aber wozu Komplexität bei einfachen Dingen? Bei der Vollkostenrechnung werden sämtliche Kosten auf das Produkt umgelegt, um den Verkaufspreis des Produktes festzusetzen. Bei der Teilkostenrechnung unterstellt man marktgerechte Preise (was ja auch realitätsnah ist) und kommt (pointiert) zu dem Ergebnis, wieviel Stück / Stunden / was auch immer abgesetzt werden müssen, um die gesamten Kosten zu decken. Das Ziel, Gewinne zu erwirtschaften, ist natürlich bei beiden Systemen gleich. Selbst eine Prozeßkostenrechnung hat letztlich das Ziel, Gewinne zu erwirtschaften.

Zudem: wo steht geschrieben, was in einer Kostenrechnung gemacht werden darf und was nicht? Sie ist eben nicht gesetzlich geregelt, auch wenn manche Experten das Gegenteil behaupten. Gewisse Regelungen der Bewertung kommen aus dem Handels- und oder Steuerrecht und betreffen den Jahresabschluss. Die Kostenrechnung ist lediglich das geeignetste Mittel, um diese Informationen zu beschaffen; weshalb die Aussage, sie sei gesetzlichen Regelungen unterworfen, noch immer nicht richtig ist ;) Es gibt wohl einige Branchen, wo es Vorgaben und Regelungen gibt (Kliniken ...), grundsätzlich sollte die Kostenrechnung aber zweckdienlich sein und sonst nichts.

Deine Frage nach den Gemeinkosten: wie immer - alle Kosten, die keine Einzelkosten sind. Hat man die Einzelkosten und die Gesamtkosten, braucht man die Gemeinkosten nicht mehr aufzuspüren - ist ganz schlicht die Differenz der anderen beiden Posten.

Die Löhne ... nun ja, sie sind natürlich nicht wirklich variabel. Es gibt unterschiedliche Betrachtungsweisen, bevorzugt werden Löhne/Gehälter aufgrund der Kündigungsfristen etc. heute nicht mehr als variabel angesehen, sondern als fix. Ein Teil dieser Löhne/Gehälter werden aber als variable Kosten behandelt. Nämlich die produktiven Stunden, bewertet mit Stundenlohn und Sozialversicherung. Das ist z.B. in der Automobilbranche ein übliches Vorgehen.

Man nimmt aus dem gesamten (fixen) Kostenblock eben die den Produkten oder Dienstleistungen zurechenbaren Stunden heraus und behandelt diese als variabel. Gleiches natürlich mit wirklichen variablen Anteilen wie z.B. produktbezogene Überstunden oder Provisionsvereinbarungen etc. pp.

Bei den Gemeinkosten verbleibt dann der unproduktive Teil der Löhne/Gehälter sowie freiwillige Zulagen (Weihnachtsgeld). Ist das Weihnachtsgeld tariflich festgelegt und demnach auch keine freiwillige Leistung des Arbeitnehmers, dann müsste man dies analog aufteilen.

Abgrenzung der Kosten: Nochmals - die Zwecke der Voll- und Teilkostenrechnung sind letztlich deckungsgleich; Ziel ist immer, Gewinne zu erwirtschaften. Dass die Teilkostenrechnung so nette Spielchen wie Preisuntergrenzen bei kurzfristiger Auftragsfertigung und vieles mehr leisten kann, ändert nichts daran, dass letztlich ein Gewinn im Unternehmen verbleiben muss und soll. Die ganzen Möglichkeiten der Teilkostenrechnung mal beseite gelassen, muss sie mir periodisch die Deckungsbeiträge, die Gemeinkosten (von mir aus auch produktbezogen - die DB´s kann man bis zum Exzess führen) und letztlich das Betriebsergbnis aufzeigen.

Einmal jährlich macht sicher am wenigsten Arbeit - ich behaupte aber, dass man sich diese dann gleich ganz schenken kann. Sinnvoll ist da auf jeden Fall eine quartalsweise, wenn nicht gleich monatliche Erstellung. Nun hast du aber Kosten, die nicht monatlich anfallen und dennoch eine beträchtliche Höhe aufweisen können. Beispiel sind hier betriebliche Versicherungen, bei denen oft eine jährliche oder halbjährliche Zahlungsweise vereinbart ist, die aber einen satten Prozentsatz der Gesamtkosten ausmachen können.  Diese sollten abgegrenzt werden. Beispiel:

Versicherungsaufwand p.a. 12.000, Zahlung im Januar des Jahres

Buchung im Januar:  Versicherungsaufwand 1.000,00
                              unterjährige Abgrenzung 11.000 an Bank 12.000

Buchung Februar - Dezember:
                             Versicherungsaufwand 1.000 an unterjährige Abgrenzung 1.000

Kreditorische Verbuchung lass ich mal aussen vor - spielt auch überhaupt keine Rolle für das Beispiel. Das Konto "unterjährige Abgrenzung" wird sinnvoll als Unterkonto der Aktiven Rechnungsabgrenzung gewählt und muss am Jahresende natürlich Null sein.

Sofern du die Buchhaltung nicht selbst machst, soll entweder eben die damit Beauftragte das so machen oder bei Widerstand du machst irgendwo eine Nebenrechnung (Excel bietet sich an). Ergebnis laut Buchhaltung: 100.000 + abzugrenzender Versicherungsaufwand 11.000 .. so in der Art. 11.000 deshalb, weil 1.000 ja tatsächlicher Aufwand des Monats sind, diese also nicht abgegrenzt werden müssen.

Jetzt noch einmal zur Berechnung: die Summe der Gemeinkosten (inkl. der kalkulatorischen Kosten ;) ) ist ja nun bekannt - alle Kosten, die keine Einzelkosten sind. Der Stück-Deckungsbeitrag ermittelt sich aus Umsatz pro Stück und variable Kosten pro Stück. Sind die beiden Größen bekannt, kannst du doch einfach den Break Even ermitteln. Wieviel Stück meines Produktes (oder Stunden meiner Dienstleistung etc.) muss ich verkaufen, um die Gemeinkosten zu decken? Die Gemeinkosten gehen also voll in die Berechnung ein.

Noch ein Unterschied zur Vollkostenrechnung - und wieder werde ich sicher gelyncht: wiederum arg pointiert auf den Nenner gebracht, ermittelt die Deckungsbeitragsrechnung den Stück-DB anhand des Umsatzes pro Stück und der variablen Kosten und setzt dann die Gemeinkosten ab, um zum Betriebsergebnis zu kommen. Die Vollkostenrechnung macht aus den Gemeinkosten variable Einzelkosten und kommt dadurch zu einem "Stück-DB", der auch die Gemeinkosten umfasst.

Sollte so besser nicht zitiert werden ;) Ist nicht lehrbuchreif - aber eine Tatsache. Wir Controller neigen immer dazu, alles zu verkomplizieren. Dabei ist das alles recht einfach und überschaubar.

Bloß weil die DB-Rechnung Entscheidungshilfen bietet, die eine Vollkostenrechnung nicht leisten kann, heißt das nicht, dass sie unterschiedliche Ziele haben. Die Vorgehensweise ist unterschiedlich, sonst nichts. Die DB-Rechnung kann mir nicht die Frage beantworten, was ein T-Shirt (als Beispiel) an Gewinn bringt. Sie kann nur beantworten, wieviele T-Shirts ich verkaufen muss, um überhaupt Gewinn zu machen.

Die Vollkostenrechnung tut so, als wäre die Schlüsselung der Gemeinkosten gottgegeben und kann mir somit sagen, was ein einzelnes T-Shirt an Gewinn bringt. Dass das natürlich immer falsch sein wird (muss), steht auf einem anderen Blatt.

So, das soll es erst einmal gewesen sein ... ich kann dir das mal als Excel-Sheet schicken, wenn du magst. Übrigens, der Witz an der Geschichte ist: selbst falls du mir zustimmen solltest, kannst du es letztlich ganz anders machen. Keine Kostenrechnung gleicht der anderen und für alles lässt sich mindestens ein logisches Argument finden. Ich EMPFEHLE (mehr wäre vermessen) die Verwendung von kalkulatorischen Kosten, da diese ganz einfach der Refinanzierung dienen. Viele arbeiten statt dessen mit den Zahlen aus der FiBu (Abschreibungen, Zinsen .... ). Solange man finanziell  auf trockenen Tüchern steht, ist das völlig ausreichend. Bei Engpässen sollte man aber eben schon genauer hinschauen. Egal - ist meine Meinung, die muss nicht zwingend stimmen.

Auch die Aufteilung der Personalkosten in fixe und variable Bestandteile ist sicher nicht überall sinnvoll. Ich persönlich kenne es aus der Autobranche, wo das ein Standard ist - woanders macht man das nicht. Ich selbst finde diese Vorgehensweise aber recht hilfreich.

Was ich damit sagen will: du wirst keinen finden, der dir genau sagen kann, wie man etwas machen MUSS in der Kostenrechnung. Jeder, der so etwas behauptet, hat ein grundlegendes Prinzip nicht verstanden.

Wir können nur Tipps geben, wie wir es machen und in meinem Falle zur Komplexitätsreduzierung aufrufen. Es gibt hier keine Dogmen wie bei der Finanzbuchhaltung. Gerade in deinem Falle des Projektgeschäfts würde sich eine Vorgehensweise wie oben anbieten  - du kommst aber sicher auch auf anderen Wegen zum Ziel.

Lieben Gruß
@Yorin: Super Beitrag! Besser kann man es kaum erklären.

Gruß, CP1
Ich geh jetzt noch kurz auf deinen speziellen Fall ein:

Du sagtest, dein Betrieb mache reines Projektgeschäft. Kann also nur ein Dienstleister sein, der im Grunde nichts weiter als seine Arbeitskraft verkauft. Ist ein Projekt mit einem Kunden vereinbart, sind wohl auch die zentralen Größen dafür klar: nämlich was der Kunde dafür bezahlt und bis wann das Projekt abgeschlossen sein muss - implizit also die verfügbare Arbeitszeit.

Umsatz für das Projekt ist also klar - geht ja aus dem Vertrag hervor (ich fress nen Besen, wenn ihr keine Verträge dafür habt ;) ). Da bei einem Dienstleister so gut wie kein Materialeinsatz vorhanden ist (vielleicht irgendwas nachrangiges im RHB- oder Energiebereich), bleibt für die Ermittlung eines DB ja nur, die geleistete Arbeitszeit der Mitarbeiter zu bewerten - ohne Einzelkosten wäre der DB I ja immer 100%. Erfreulich, aber trotzdem falsch. Wenn ich meine Arbeitszeit verkaufe, dann habe ich dafür eben auch Kosten - das sind dann meine Einzelkosten für dieses Projekt.

Vielleicht fallen in deinem Betrieb auch Kosten an, die klar mehreren Projekten zuzurechnen sind, dann kannst du Projektgruppen bilden und einen DB II, III usw. errechnen.

Bleibt dann noch der gesamte Gemeinkostenblock - mit wenigen wirklich tragenden Positionen. Nicht produktiver Anteil der Gehälter, Abschreibungen, vielleicht noch Raumkosten sowie Kosten für Messen, evtl. noch Versicherungen u. Beiträge ... und das wars. Der ganze Rest ist vermutlich prozentual nur von verschwindender Bedeutung (ich kann mich natürlich irren, aber ich vermute, dass ich richtig liege).

Da jede Kostenrechnung per se nur ein Modell sein kann, ein Abbild der Realität, ist es müssig, sich bei diesen untergeordneten Positionen viel Arbeit zu machen - was am Ende das Projekt auf Heller und Pfennig gebracht hat, kann dir sowieso kein Mensch (ehrlicherweise) sagen. Ich übernehme solche Positionen meist mit einen inflationsbedingten Ausgleich für Folgejahre aus der Buchhaltung.

Auch die kalkulatorischen Kosten sind kein Riesending - Beispiel Anlagen: kein Mensch ruft alle Hersteller mindestens einmal jährlich an und fragt nach den Wiederbeschaffungskosten. Vielleicht bei den zwei, drei wichtigsten Anlagen - der Rest wird aufinflationiert. Es muss plausibel sein, das ist wichtiger als ellenlange Berechnungen, die dann doch nicht stimmen.

Kurz: du hast also die Einzelkosten für das Projekt und den Umsatz - ergo den Stück-DB. Die Gemeinkosten kommen aus der FiBu und werden modifiziert - wie oben beschrieben. Und damit hast du doch eigentlich alles, was du brauchst. Für die Vergangenheit kannst du den DB angeben und das Betriebsergebnis und für die Zukunft kannst du ausrechnen, wieviel Manntage noch verkauft werden müssen, um in die Gewinnzone zu kommen oder wieviel Gewinn letztlich verbleibt. Du kannst es zwar nicht auf die einzelne Projektstunde ausrechnen, wie es die Vollkostenrechnung vorgaukelt, aber vermutlich interessiert das sowieso keinen.

Deine zentralen Größen Zeit und Kosten sind berücksichtigt. Du bist sogar automatisch in der Lage, der GF bei Unterbeschäftigung den Mindestumsatz für ein Projekt zu nennen. Mit einfachsten Mitteln hast du das dann erreicht ohne irgendwelche Schlüsselungen. Ich könnte jede Schlüsselung widerlegen - und gleichzeitig auch plausibel begründen. Gleichzeitig hast du aber, wie Hartmut Bös zu Recht bemerkte, ALLE Kosten des Unternehmens berücksichtigt. Wenn du kalkulatorische Kosten verwendest, hast du sogar Kosten berücksichtigt, die die FiBu gar nicht erfassen kann - meinetwegen das "Geschäftsführergehalt" bei einem Einzelunternehmen. Das Betriebsergebnis deiner Rechnung ist mithin "richtiger", sprich realitätsnaher als das Ergebnis der FiBu. Du brauchst keine (größeren) Excel-Nebenrechnungen (und das von einem fanatischen Excelfan ;) ), das sollte dein ERP-Programm alles leisten können. Vielleicht die Aufinflationierung nicht - eine ganz simple Excelrechnung.

Einzige Bedingung ist (logisch), dass die Einheiten gleich sind. Wenn sich das Projekt über mehrere Monate erstreckt, macht es natürlich keinen Sinn, die Monatskosten entgegen zu stellen. Entweder brichst du das Projekt herunter oder rechnest die Monatswerte rauf.

Noch was zu deiner Bemerkung zu den kalkulatorischen Kosten: egal, wer dir da etwas anderes erzählt hat - die Vollkosten- und die Deckungsbeitragsrechnung arbeiten mit exakt den gleichen Kosten. Nur werden sie in einem System umgelegt, im anderen nicht. Die Kostenarten sind absolut identisch - daher ist die Aussage, kalkulatorische Kosten gäbe es bei der DB-Rechnung nicht, schlicht nicht zutreffend.

Die Reihenfolge ist doch Kostenartenrechnung - Kostenstellenrechnung - Kostenträgerrechnung. Die ersten beiden Rechnungen sind doch immer gleich; die Unterscheidung findet doch nur bei der Kostenträgerrechnung statt. Und die kalkulatorischen Kosten gehören zur Kostenartenrechnung. Wie schon gesagt, arbeiten die meisten inzwischen nicht mehr mit kalkulatorischen Kosten - die haben sich wohl etwas überholt. Nichts desto trotz haben sie ihre Berechtigung und ihren Sinn.

Eine letzte Bemerkung: die meisten Kostenrechner sind wahre Rechengenies. Sie integrieren und differenzieren und was weiß ich und vergessen dabei eins: Kostenrechnung ist kein Selbstzweck. Der Sinn besteht doch vorrangig in der Überprüfung der Zahlen. Es muss gewährleistet sein, dass sich meine Zahlen relativ einfach überprüfen und anpassen lassen. Die ganze Rechnerei, Umlegerei etc. lässt sich teils so schwer nachvollziehen, dass eine Überprüfung überhaupt nicht mehr stattfindet. Konzentrier dich lieber auf ein einfaches, aussagekräftiges Management-Informations-System (MIS) mit wenigen Details, was aber Gesprächsgrundlage für jedes Quartalsmeeting sein und einfach überprüft werden kann. Eine Abweichungsanalyse bei Portokosten ist so sinnlos wie Eulen nach Athen tragen. Einfache, wenige aber relevante Dinge, die überprüft werden können und für die dann auch eine regelmäßige Analyse gemacht wird, sind viel wertvoller. Und genau das liefert dir eine einfache DB-Rechnung.

Ich muss mich übrigens selbst rügen: ich hatte wohl irgendwo darauf hingedeutet, dass sogar so Dinge wie IHK-Beiträge zu trennen seien in variable und fixe Bestandteile. Ist im Grundsatz natürlich richtig - aber wenn der IHK-Beitrag (wie zu vermuten) im Vergleich zu anderen Kosten nur verschwindend gering ist, wäre der Aufwand natürlich übertrieben. Dann Vorjahresbetrag als Fixkosten ansetzen und gut ist.

Man kann alles übertreiben. Ein amerikanischer Kunde von mir stellte einmal fest, dass ja die Monate unterschiedliche Anzahl von Arbeitstagen hätten und damit ja eine Vergleichbarkeit nicht gegeben sei. Sie wollten dann, dass eine Kostenrechnungsperiode exakt 4 Wochen umfasst, was den Abgrenzungsaufwand in der FiBu so in die Höhe trieb, dass ich selbst nicht mehr durchblickte (ich machte sowohl die FiBu als auch das Controlling). Gelernt hat aus den Zahlen kein Mensch irgend etwas - die Departements weltweit waren nämlich mit der Erstellung und Errechnung der Zahlen so sehr beschäftigt, dass eine Kontrolle nicht mehr möglich war. Nach zwei Jahren kehrte man dann zur üblichen Monatsrechnung zurück und es lief wieder viel besser.

Ok, ist wohl doch nicht kurz geworden ;)

Edit: Hat sich doch ein Fehler eingeschlichen - die Umschlüsselung würde natürlich bereits auf der Ebene der Kostenstellenrechnung erfolgen. So muss es richtig heißen: bei der Kostenartenrechnung sind alle Kostenrechnungssysteme identisch.
Bearbeitet: Yorin - 27.11.2008 11:58:45
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Sie möchten Ihre Kennzahlen im Unternehmen darstellen? Mit dem Kennzahlen-Dashboard werden die wichtigen Kennzahlen so aufbereitet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Zahlen arbeiten können. Eine spezielle Darstellungsform basiert auf dem Modell der Balanced Scorecard (BSC).
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RS-Anlagenverwaltung

Mit dieser auf Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Restbuchwerte Ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

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E-Book Controlling-Instrumente

Der erfahrene Controller und Excel-Coach Kristoffer Ditz stellt in seinem E-Book "Controlling-Instrumente" mit ebenso einfachen wie hilfreichen Tools für alle Controller-Lebenslagen vor. Preis 8,90 EUR hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

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Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
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Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>
Reifegradcockpit_Digipit.jpg

Steuerung von Digitalisierungsstatus und -entwicklung mit dem digitalen Reifegradcockpit "DigiPit": In Unternehmen werden bereits Management-Cockpits eingesetzt, die meist komplexe, finanzielle Zusammenhänge und Kennzahlen verständlich darstellen. Zur umfassenden und transparenten Steuerung der Digitalen Transformation bietet es sich an mithilfe eines Cockpits, des sogenannten DigiPits, die Aspekte und die Entwicklung im Einzelnen zu beleuchten. Daher wurde der „DigiGrad“ als Wert für die Bestimmung des Digitalen Reifegrades und das „DigiPit“ als Digitalisierungs-Steuerungscockpit entwickelt. Mehr dazu in diesem eBook >>

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

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