Kapitalbindung ØLagerbestand

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Kapitalbindung ØLagerbestand, Kapitalbindung von AHK oder Wiederbeschaffungswert?
Hallo zusammen,

ich habe irgendwie einen Knoten bei meinen Überlegungen und hoffe Ihr könnt diesen entwirren.

Beispiel Fuhrpark. Hier kenne ich die AHK und die Wiederbeschaffungskosten.
Bei meiner Rechnung würde ich die gebundenen Kapitalkosten von den Wiederbeschaffungskosten nehmen.

Nun zu dem durchschnittlichen Lagerbestand. Hier bin ich mir nicht ganz sicher.
Beim Ø LB der Vorräte, also Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffe in diesem Fall würde ich schon mal grundsätzlich nicht aufzinsen, da man ja eigentlich davon ausgehen kann, dass die Produkte innerhalb eines Jahres wieder weg sind und somit keine Preissteigerung stattfindet (Nicht wie bei einem Auto von z.B. Nutzungsdauer 6 Jahre).
Und beim Restverkaufserlös tu ich mich auch schwer bei dem Ø LB. Bei einem Auto sagt einem ja der vernünftige Menschenverstand, dass das Auto in 6 Jahren nicht mehr zu den AHK verkauft werden kann (Abschreibung mal weglassen). Wie sieht es da beim Lagerbestand aus?


Um die Frage auf den Punkt zu bringen:
Setze ich die Kapitalkosten beim Ø Lagerbestand von den AHK oder dem Wiederbeschaffungswert an?


Liebes Grüßle



Tobi
Hallo Tobi,
"Bei meiner Rechnung würde ich die gebundenen Kapitalkosten von den Wiederbeschaffungskosten nehmen."
sieht man die kalk. Zinsen als Opportunitätskosten der Kapitalverwendung an, würde es eher einen Sinn ergeben, die AK zu nehmen.

"Setze ich die Kapitalkosten beim Ø Lagerbestand von den AHK oder dem Wiederbeschaffungswert an?"
Siehe oben. Und: Einen Restverkaufserlös anzusetzen halte ich nicht für sinnvoll, da Du den Endbestand bei der Berechnung des DLB bereits berücksichtigt hast.

LG
-Nausicaa
Hey Nausicaa,

danke für die gute Erklärung.

1. Fall Auto: Wenn Du aber die AK als Grundlage für die Berechnung nimmst dann wird ja der Restverkaufserlös nicht berücksichtigt? Gerade beim Auto sind das ja doch einige Euros. Und ja rein logisch betrachtet sind z.B. 50k AK über die Nutzungsdauer voll gebunden, dennoch habe ich das Gefühl, dass ich hier den Restverkaufserlöse irgendwie nicht richtig berücksichtige?
Und nicht dass ich hier jetzt voll raus bin nochmal zur Sicherheit. Aber die Abschreibung nimmst dann schon von dem Wiederbeschaffungswert?

Zum Problemfall: Ja das leuchtet ein Danke!

Grüßle


Tobi
Hallo Tobi,

"Wenn Du aber die AK als Grundlage für die Berechnung nimmst dann wird ja der Restverkaufserlös nicht berücksichtigt? Gerade beim Auto sind das ja doch einige Euros. Und ja rein logisch betrachtet sind z.B. 50k AK über die Nutzungsdauer voll gebunden, dennoch habe ich das Gefühl, dass ich hier den Restverkaufserlöse irgendwie nicht richtig berücksichtige?"

bei einem Auto würde ich rechnen:

kalk. Abschreibung = (Wiederbeschaffungskosten - Restwert) / betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

kalk. Zinsen = ((Anschaffungskosten + Restwert)/2)) * kalk. Zinssatz

Viele Grüße!
-Nausicaa
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