Hallo Zusammen,
wenn die kalk. AfA geringer als die bilanzielle Afa ist, dann (vereinfacht gesagt) würde sich unter sonst gleichen Bedingungen der Verkaufspreis eines Produktes geringer darstellen lassen. Dies führte in einer Periode zu ebenso geringeren Umsatzerlösen. Jetzt kommt die GuV ins Spiel, in der grundsätzlich Abschreibungsaufwand steht. Hier würde ich aufgrund geringerer kalk. Afa-Werte geringere Umsatzerlöse ergeben, und im schlimmsten Fall ein negatives Betriebsergebnis. Langfristig sinkt jeder doch der bilanzielle Kapitalstock, weshalb die kalk. Afa dann wiederum zum "Finanzierungsmittel" wird. Wo habe ich meinen Denkfehler?
Wenn die kalk. größer als die Bilanz. ist, dann ist es kein Problem.
Beste Grüße
wenn die kalk. AfA geringer als die bilanzielle Afa ist, dann (vereinfacht gesagt) würde sich unter sonst gleichen Bedingungen der Verkaufspreis eines Produktes geringer darstellen lassen. Dies führte in einer Periode zu ebenso geringeren Umsatzerlösen. Jetzt kommt die GuV ins Spiel, in der grundsätzlich Abschreibungsaufwand steht. Hier würde ich aufgrund geringerer kalk. Afa-Werte geringere Umsatzerlöse ergeben, und im schlimmsten Fall ein negatives Betriebsergebnis. Langfristig sinkt jeder doch der bilanzielle Kapitalstock, weshalb die kalk. Afa dann wiederum zum "Finanzierungsmittel" wird. Wo habe ich meinen Denkfehler?
Wenn die kalk. größer als die Bilanz. ist, dann ist es kein Problem.
Beste Grüße