Innergemeinschaftlicher Erwerb, Erwerbsschwelle, Kleinunternehmer

Neues Thema in folgender Kategorie
Innergemeinschaftlicher Erwerb, Erwerbsschwelle, Kleinunternehmer
Hi,

wir reden schon von der gleichen Sache. Ich habe aber die Anfrage so verstanden, dass du ein praktikable Lösung suchst. Mir ist durchaus klar, dass das Finanzamt hier die USt. nur nicht erhebt. Und das ist es ja, worum es geht. Du musst sie weder auf deiner Rechnung ausweisen noch abführen. Dafür kannst du auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Sowohl diese Regelung als auch die EU-Regelung findet in Dtl. statt. Daher gilt für beides das Gleiche.

Steuerlich bzw. monetär macht sich das trotzdem bemerkbar, denn du musst ja von deinen "höheren" Einnahmen nun auch höhere Ausgaben abziehen. Denn beides wurde ja nicht durch Umsatzsteuer reduziert. Und wenn deine Ausgaben geringer sind als deine Einnahmen, musst du schließlich eine höhere Einkommensteuer bezahlen. So oder so kommt das Finanzamt an die Steuer bzw. an das Geld.

Viele Grüße!
Habe ich das jetzt richtig verstanden:

Ich muss in der Umsatzsteuererklärung als Kleinunternehmer die Ebay-Gebühren-Rechnungen und Waren, die ich im EU-Ausland gekauft habe, nicht erklären, solange die von mir bezogenen Gesamtleistungen aus EU-Ländern unter der Erwerbsschwelle liegen?
Hallo,

die Beiträge über dieses Thema sind sehr informativ.Ich stecke auch grad in diesem Thema fest.
Habe mich letzten Juni als Kleinunternehmer selbstständig gemacht und im Oktober und November zweimal bei einem Hersteller in Polen Waren eingekauft (unter 12500,-). In der Rechnung wird auch keine MwST. ausgewiesen.
Nun scheint es mir ja so, als müsste ich die 19% an das FA abführen.
Ich frage mich nur, wie genau das zu geschehen hat.
Reicht es, dies mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung zu tun?
Oder gibt es da eine Frist, die ich zu beachten habe?

Oder hat das FA über die Ust.-Id Nr. automatisch Kenntnis von meimem Einkauf?

Schöne Grüße von Sebastian
Hallo Sebastian,

deine Frage ist ja nun schon etwas länger her, du stellst sie aber genauso, wie ich sie auch gerne beantwortet hätte.
Innerhalb der EU ist meines Wissens nach jeder Lieferant verpflichtet, die UST. seines Landes von dir zu verlangen, wenn du ihm keine UST.-ID lieferst.
Diese bekommst du auch problemlos als Kleinunternehmer.
Insofern du diese UST.-ID angibst, muss sie vom Lieferanten (im anderen EU-Land/ also außerhalb Deutschlands) geprüft werden, erst dann wird er dir eine Nettorechnung stellen.
Du wiederum musst die 19% UST. (UST.-Satz Deutschland) nachführen, also ans Finanzamt zahlen.
1) Weiss jemand zu welchen Fristen welche Formalia dafür abgegeben werden muss?)
2) Wie sieht es aus, wenn dem ausländischen Lieferanten (EU) keine UST-ID angegeben wurde und man also dort die jeweilige UST bereits über Rechnungszahlung an den Lieferanten gezahlt hat? (z.B. eine Rechnung aus Dänkemark mit 25% UST.)
Für Deutschland muss dann hoffentlich nicht nochmals 19% abgeführt werden?
3) letzter Fall: es wird außerhalb der EU eingekauft. Der ausländische Händler stellt hierfür eine Nettorechnung aus.
19% Einfuhrumsatzsteuer auf den Gesamtwert (Warenwert und ja leider auch zzgl. Versandkosten), werden automatisch durch den Zoll abgerechnet und sofort abgeführt.
Diese können vom Kleinunternehmer ja nicht in Vorsteuerabzug gebracht werden.
Hat es sich aber nun durch die Zahlung der 19% Einfuhrumsatzsteuer mit der Zahlung an den Fiskus oder muss der Kleinunternehmer hier gar nochmal mit 19% versteuern?
Ich tendiere hier zu Nein.

Weiß es jemand genau und kann helfen?
Danke und herzliche Grüße,
Janka
Hallo,

ja das ist ein auch aus meiner Sicht ein interessantes Thema.

Grundsätzlich sind 2 Möglichkeiten denkbar:

1. Ein Kleinunternehmer hat/besorgt sich KEINE UStID und wird somit vom leistenden Unternehmer im "Ausland" behandelt, wie eine Privatperson.
  Somit würde die ganzen Themen wie reversce Charge usw. einfach gar nicht existieren. Diese wäre eigentlich die beste und "einfachste" Art, aber --->(Vorsicht !?! siehe 2.)

2. ABER im Gesetz steht immer wer "Unternehmer ist muss" der 'Leistungsort bei Unternehmern.....", und zweifelslos ist auch der Kleinunternehmer ein Unternehmer, auch wenn die Unternehmereigenschaft mit einer UST ID nachgewiesen werden muss.
   Das heißt, hier muss sich der Kleinunternehmer dann doch eine UST ID besorgen, damit er überhaupt auch bei anderen "USterlich" als Unternehmer auftreten kann. Dann muss er auf die Rechnung UST abführen, kann sich den Betrag aber natürlich NICHT als Vorsteuer zurückholen.
   Diese Version würde ich auch empfehlen aus meiner Sicht, denn bei Nr. 1 ist die Chance groß, bei einer Betriebsprüfung gesagt zu bekommen gem USTAE .... (siehe unten) ;-)


in Abschnitt 13b.1. UStAE
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
steht
Unternehmer und juristische Personen schulden als Leistungsempfänger für bestimmte an sie im Inland ausgeführte steuerpflichtige Umsätze die Steuer. Dies gilt sowohl für im Inland ansässige als auch für im Ausland ansässige Leistungsempfänger. Auch Kleinunternehmer (  § 19 UStG ), pauschalversteuernde Land- und Forstwirte (  § 24 UStG ) und Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze tätigen, schulden die Steuer. Die Steuerschuldnerschaft erstreckt sich sowohl auf die Umsätze für den unternehmerischen als auch auf die Umsätze für den nichtunternehmerischen Bereich des Leistungsempfängers.


Das heist
Bearbeitet: sroko - 09.07.2015 13:42:33
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Der Erwerb von Gegenständen im EU-Ausland ist kein Fall des § 13b UStG, auch wenn der innergemeinschaftliche Erwerber grundsätzlich die Steuer schuldet. Sachverhalte wie bei Kleinunternehmern führen immer wieder zu Irritationen. Die Lösung ist aber nicht allzu schwer; sie ergibt sich aus § 1a Absatz 3 und 4 UStG.

Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt nicht vor, wenn der Erwerber ein Kleinunternehmer ist und der Gesamtbetrag der Entgelte für Erwerbe den Betrag von 12.500 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr nicht überstiegen hat und diesen Betrag im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht übersteigen wird (Erwerbsschwelle). Der Kleinunternehmer kann auf die Anwendung dieser Sonderregelung verzichten und stets eine Erwerbsbsteuerung durchführen.

Auf deutsch:

Bei Erwerben über der Erwerbsschwelle muss auch ein Kleinunternehmer die Erwerbsbesteuerung durchführen, d.h. seine USt-ID verwenden.

Bei Erwerben unter der Schwelle kann der Unternehmer eine Erwerbsbsteuerung durchführen. Dafür muss er seine ID einsetzen. An diese Entscheidung ist der zwei Jahre gebunden. Gibt er seine ID nicht an, muss der Lieferant ganz normal die Steuer in seinem Heimatland abführen.

Gruß
Gustav
Jetzt habe ich auch noch den zweiten Teil der Frage gesehen:

Bei Einfuhren aus dem Drittland muss auch der KU Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Einen Vorsteuerabzug gibt es natürlich nicht. Ein zweites mal muss der KU keine Steuer abführen.
Hallo Gustav,

ok, das mit der Erwerbsschwelle hattte ich verdrängt :-) Aber wie siehst du meine Ausführung, die sich eigentlich mehr auf das RC Verfahren bezogen haben. Wie ist es denn hier mit dem Kleinunternehmer ? Kannst du meinen Ausführungen zustimmen ?
Insgesamt, finde ich es eigentlich nicht eindeutig und klar geregelt.

Danke

schönen Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 10.07.2015 11:49:05
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Maik,

Deine Ausführungen zum 13b sind an sich völlig korrekt, passen halt nur nicht auf den Sonderfall des innergemeinschaftlichen Erwerbs. Aber Du hast völlig Recht damit, dass auch ein KU Steuerschuldner nach 13b sein kann. Bezieht ein KU bspw. eine sonstige Leistung eines im Ausland ansässigen Unternehmers, muss er in DE die Steuer abführen. Er kann sich dabei nicht auf die KU-Regelung berufen. Er bekommt auch eine USt-ID, wenn er sie beantragt.

Ein sonniges WE wünscht
Gustav
Danke ! Dir auch ein sonniges Wochenende :-)   :wink1:
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
User, die dieses Thema lesen. (10 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Fachkräftemangel im Finanz- und Rechnungswesen – Ursachen und Auswege Fachkräftemangel im Finanz- und Rechnungswesen – Ursachen und Auswege Ob Buchhaltung, Bilanzierung oder Controlling: ohne ein funktionierendes Finanz- und Rechnungswesen läuft in keinem Unternehmen etwas rund. Genau hier wird es allerdings zunehmend eng. Qualifizierte Fachkräfte......

Effiziente Unternehmenssteuerung im Anlagenbau mit vollumfänglicher Transparenz Effiziente Unternehmenssteuerung im Anlagenbau mit vollumfänglicher Transparenz Der Maschinen- und Anlagenbau steht vor der Herausforderung, in einem volatilen Marktumfeld langfristige Projekte wirtschaftlich sicher zu steuern. Hohe Liquiditätsbindung, komplexe Konzernstrukturen ......

Künstliche Intelligenz im Finanz-Cockpit: Agenten übernehmen, Menschen entscheiden Künstliche Intelligenz im Finanz-Cockpit: Agenten übernehmen, Menschen entscheiden Die digitale Transformation im Finanzwesen hat in den letzten Jahren vor allem eines gebracht: die Automatisierung wiederkehrender Aufgaben. Doch mit Agentic Financial Operations wird jetzt eine neue ......


Aktuelle Stellenangebote


Finanzbuchhalter*in (m/w/d) Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort eine*n Finanzbuchhalter*in (m/w/d), idealerweise in Vollzeit (Teilzeit mind. 32h/Woche). Interessiert? Dann freuen wir uns schon sehr......

Beteiligungscontroller (m/w/d) Als global führender High-End-Hersteller ent­wickelt und fertigt die Helmut Fischer Gruppe exzel­lente Mess­lösungen für die indus­trielle Qualitäts­sicherung. Mit einem starken Team aus welt­weit meh......

Debitorenbuchhalter:in (m/w/d) Occhio ist Marktführer im Bereich hochwertiger Designleuchten und eine der führenden Premium-Marken Deutschlands. Unsere Produkte stehen europaweit für ikonisches Design, herausragende Lichtqualität u......

Buchhalter Immobilien (m/w/d) – Schwerpunkt Mieten- und Objektbuchhaltung Strohauer ist ein langjährig gewachsenes, familiäres Wohnungsunternehmen mit Immobilienbeständen in Berlin, Hamburg und Dresden. Durch die eigenständige Verwaltung der Immobilien soll ein qualitativ h......

Leitung Controlling Finanzen (m/w/d) Sie sind ein analytischer Kopf mit Führungskompetenz und suchen eine Schlüsselposition, in der Sie die Controlling-Strategie eines systemrelevanten, gemeinnützigen Konzerns aktiv prägen, digitalisiere......

Financial Controller (m/w/d) Ihre Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock ist der weltweit wegweisende Anbieter von papier­basierten Ver­pack­ungs­lösungen. Mit mehr als 100.000 Mitarbeitenden, 500 Ver­arbei­tungs­betrieben ......

Tipp der Woche

CP Newsletter: Neben aktuellen Neuigkeiten für Controller und neueingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen , Seminarangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor. zur Eintragung >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Controller strategisches Kapazitätscontrolling (w/m/d)
Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathaushalte und der größte deutsche Autoversicherer. Dass wir oft preisgünstige... Mehr Infos >>

Financial Controller (m/w/d)
Ihre Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock ist der weltweit wegweisende Anbieter von papier­basierten Ver­pack­ungs­lösungen. Mit mehr als 100.000 Mitarbeitenden, 500 Ver­arbei­tungs­betrieben und 63 Fabriken in 40 Ländern bieten wir unseren Kunden eine breite Palette an un­verwechsel­bare... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in für die Debitorenbuchhaltung
Das Team der Finanz­buchhaltung im Geschäfts­bereich Finanzen kümmert sich um alle Prozesse und Themen, die im Rahmen der kaufmännischen Buchführung unter Nutzung von SAP anfallen (Debitorenbuchhaltung, Kreditoren­buchhaltung, Zahlungsverkehr, Anlagen­buchhaltung, Erstellung des Jahres­abschl... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) für Förder- und Innovationsprojekte
Gestalte mit uns die Zukunft der Halb­leiter­techno­logie und starte Deine Karriere bei Siltronic! Siltronic ist einer der welt­weit größten Her­steller für Wafer aus Reinst­silizium und Partner vieler führender Chip-Her­steller mit rund 4.300 Mitarbeitenden und Pro­duktions­stätten in Europa, As... Mehr Infos >>

Senior Finanzbuchhalter (m/w/d)
Seit Generationen kümmert sich BRUNATA-METRONA München um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kundinnen und Kunden verlässliche Daten über ihren Energieverbrauch zur Verfügung stelle... Mehr Infos >>

Leitung Controlling Finanzen (m/w/d)
Sie sind ein analytischer Kopf mit Führungskompetenz und suchen eine Schlüsselposition, in der Sie die Controlling-Strategie eines systemrelevanten, gemeinnützigen Konzerns aktiv prägen, digitalisieren und weiterentwickeln können? Für unser Institut Mannheim suchen wir Sie als Abteilungsleitung C... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung in Voll- oder Teilzeit
Wir, das Max-Planck-Institut für medizinische Forschung, sind eines von 85 Instituten und Forschungs­stellen der Max-Planck-Gesell­schaft (MPG) zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der medizinischen Grundlagen­forschung. Gegenwärtig beschäftigen wir rund 270 M... Mehr Infos >>

Buchhalter Immobilien (m/w/d) – Schwerpunkt Mieten- und Objektbuchhaltung
Strohauer ist ein langjährig gewachsenes, familiäres Wohnungsunternehmen mit Immobilienbeständen in Berlin, Hamburg und Dresden. Durch die eigenständige Verwaltung der Immobilien soll ein qualitativ hochwertiges und soziales Arbeiten sichergestellt werden, das den Bestand umsichtig entwickelt. St... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Veranstaltungs-Tipp

CA_290px.png

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipp


Diamant.PNG
Diamant/3 bietet Ihnen ein Rechnungswesen mit integriertem Controlling für Bilanz- / Finanz- und Kosten- / Erfolgs- Controlling sowie Forderungsmanagement und Personalcontrolling. Erweiterbar bis hin zum unternehmensweiten Controlling. Mehr Informationen >>


Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Kreditrechner - 50 Darlehen in Excel verwalten

Kreditrechner_Excel.jpg
Mit diesem Kreditrechner für Excel hast du deine gesamte Schuldenlage im Griff – einfach, übersichtlich und effektiv. Spare bares Geld durch bessere Planung. Dieser Planer wurde speziell dafür entwickelt, auch bei komplexen Kreditstrukturen Übersicht und Kontrolle zu behalten. Bis zu 50 Kredite gleichzeitig verwalten und Laufzeiten bis zu 50 Jahre abbilden

Jetzt hier für 17,90 EUR downloaden!

Excel-Tool für Investitionsrechnung

meeting_diskussion_haende_pm_pressmaster_290px (1).png
Professionelle Investitionsrechnung in Excel – HGB-konform: NPV inkl. AfA-Tax-Shield, IRR, statischer und dynamischer Payback, BMF-AfA-Tabelle mit 33 Anlagenklassen, Priorisierung: PRIO 0–3, Szenarien, Leasing-vs-Kauf und ein fertiger DATEV-Aktivierungs-Buchungssatz. Druckfertige GF-Vorlage, KI-Prompt, keine Makros.

Jetzt hier für 69,90 EUR downloaden!

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>