Wesen und Zweck der Urlaubsrückstellung

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Wesen und Zweck der Urlaubsrückstellung, Warum Urlaubsrückstellung wenn kein Urlaubsgeld gezahlt wird?
Hallo,

bei einer Firma werden Urlaubsrückstellungen für ausstehende Urlaubstage gebucht.

Das Wesen dieser Rückstellungen habe ich noch nicht voll verstanden. Wenn im Falle eines Urlaubs Urlaubsgeld gezahlt wird, welches auch erst dann anfällt wenn dieser Urlaub genommen wird und deshalb zurückgestellt werden muss, verstehe ich das.

Warum aber mache ich Urlaubsrückstellungen wenn ich dem Arbeitnehmer 12 Monate lang jeden Monat das gleiche Gehalt auszahle, unabhängig davon, wann welcher Urlaub genommen wird? Ich verstehe einfach den Sinn nicht. Der Aufwand bleibt doch der gleiche weil = Jahresbruttolohn egal wieviel Urlaub.

Ich gehe davon aus, dass hier ein Denkfehler meinerseits vorliegt und ich freue mich sehr über erleuchtende Kommentare.

Besten Dank
CO-Kollege
Hallo Colonel010 / CO-Kollege,

Deine Frage gehört m. E. eher ins Forum des RECHNUNGSWESEN-Portal.de.

Deine Login-Daten vor hier gelten auch dort.

Bis dann!!! Gruß fbausw!!!
Hallo Colonel010,
diesem Tipp schließe ich mich an.
Beste Grüße
wvr
Hallo werte Kollegen,


zunächst vielen Dank für den Hinweis. Ich probiere es gern auch da.

Dennoch aber aus der Sicht des Controllers? Interessiert sich der "gemeine" Controller nicht auch dafür, warum entsprechende Personalaufwände entstehen?

Die Frage zielte auch eben darauf ab, dass den Controller doch interessiert, wie sich die Personalaufwände zusammensetzen? Und vor allem wenn Schwankungen durch Urlaubsrückstellungen/-Auflösungen enthalten sind?

Gruß
CO-Kollege ehemals Colonel010
Hallo,

Urlaubsrückstellungen werden für die nicht genommenen Urlaubstage erstellt, also Bewertung der Resturlaubstage als zukünftige Verbindlichkeit. Idealerweise sollte sich das am Jahresende nivellieren, da man ja davon ausgeht, dass am 31.12. eines jeden Jahres jeder seinen kompletten Jahresurlaub genommen hat. In der Praxis ist das leider nicht der Fall.

Mit dem Urlaubsgeld hat das erst einmal nichts zu tun.

Siehe auch: http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Rueckstellungen/Urlaubsrueckstellungen.html

http://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/urlaubsrueckstellung_idesk_PI11444_HI2690857.html

Den gemeine Controller interessiert das sicherlich. Entweder er weiß es schon oder er fragt dann in der jeweiligen FiBu nach oder sucht im Internet. Im Internet ist es auch ziemlich gut erklärt und einfach zu finden (siehe oben). Viele Wege führen nach Rom... und Eigeninitiative finde ich gerade für einen Controller eine sehr wichtige Eigenschaft...

Gruß
EK
Hallo und danke für die Antwort.

Mir hat folgender Gedankenanstoss gefehlt:

Die Höhe der Rückstellung hängt letztlich davon ab, ob der Arbeitnehmer den gesamten aus dem Vorjahr verbliebenen Urlaub in Anspruch nimmt, er sich diesen auszahlen lässt oder wegen Beendigung des Dienstverhältnisses eine Urlaubsabgeltung zu zahlen ist (§§ 7 Abs. 4 BUrlG, § 11 BUrlG).

Die theoretische Möglichkeit, dass der Arbeitgeber den verbleibenden Urlaubsanspruch auszahlen muss.

Das würde also bedeuten, dass wenn theoretisch 12 Monatsgehälter gezahlt wurden und der Arbeitgeber die Auszahlung des Resturlaubs vornehmen muss, Zahlungen über die 12 Monatsgehälter hinaus anfallen könnten!?
Hallo nochmal,

das Thema ist für mich zufriedenstellend geklärt.

Besten Dank an Alle
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