Grundsätzliche Fragen zum Anlagevermögen, sowie die Einordnung eines Anlagengutes

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Grundsätzliche Fragen zum Anlagevermögen, sowie die Einordnung eines Anlagengutes
Hallo zusammen,

ich bin neu im Forum und benötige bei folgenden Fragestellungen eure Hilfe  :wink1:

1.) Ich habe eine Rechnung erhalten, in der 5 Monitorhalterungen a 330,- € Netto berechnet werden. Die Halterungen sind für mich keine GWG´s, da diese nicht selbstständig nutzbar sind (keine Funktion ohne Monitor).

Handelt es sich hierbei um Betriebs- und Geschäftsausstattung als richtige Zuordnung? Wie lange schreibt man diese Halterungen ab (5 Jahre?). Ich habe weder im Internet, noch in der Afa-Tabelle eine Antwort gefunden.

2.) Zu den GWG´s habe ich generell eine Verständisfrage. Bei einem GWG habe ich die Möglichkeit, dieses direkt in die Kosten zu buchen, wenn die Anschaffungskosten bis 250,- € betragen. Wenn ich ein GWG zwischen 250,01 - 800,- € vorliegen habe, kann ich dieses laut Literatur sofort abschreiben.

Kann ich dann ein GWG zwischen 250,01 - 800 nicht direkt in die Kosten buchen, wie bei einem GWG unter 250,- (Wahlrecht)? Die Buchung in die Kosten hätte doch den gleichen Effekt wie die Sofortabschreibung?

3.) Wie verbuche ich Anlagegüter, welche z.B. durch das Hochwasser beschädigt wurden und nicht mehr nutzbar sind.

Die Entschädigung der Versicherung wurde auf ein Ertragskonto gebucht. Wäre die richtige Vorgehensweise die Anlagegüter von "6895 Anlagenabgänge Sachanlagen"
(Restbuchwert bei Buchverlust)" an z.B. "Betriebs- und Geschäftsausstattung" zu buchen?

Manche zerstörten Anlagengüter werden 1 zu 1 ersetzt, so dass ich diese neu aktivieren würde, nachdem die alten Anlagegüter wie beschrieben aus dem Anlagevermögen ausgebucht wurden.

4.) Meine letzte Frage betrifft die Ersatzbeschaffungen. Wenn z.B. ein bereits vorhandener Hochdruckreiniger mit AHK von 400,-  € (GWG) ersetzt wird (defekt), kann ich die Ersatzbeschaffung mit 400,- € nicht direkt in die Kosten buchen, da es sich um Ersatz handelt? Oder muss ich den neuen Hochdruckreiniger ebenfalls aktivieren?

Vielen Dank im Voraus und ein schönes Restwochenende!
1. Buchhaltung ist immer davon abhängig, welche Art von Betrieb geführt wird: z.B. Einkauf von Kopfsalat wird bei einem Betrieb, der Essen verkauft - Restaurant, Imbiss anders gebucht als bei einem Kfz-Handel.

2. GWG`s: hier gibt es klare Grundsätze, die im EStG stehen und jeder Buchhalter... kennen sollte.

3. Dies ist hier sehr umfangreich und ein Forum kann hier nur Hinweise geben.  Auch abhängig von Bilanzierung oder EÜR... Hier sollte doch an einen Stb gedacht werden.

4. wie zu 2. Hier ist die besondere buchhalterische Erfassung zu beachten! Ein GWG kann, muss aber nicht aktiviert werden...

Und "ich" habe eine Rechnung erhalten, ist nicht sehr aussagekräftig: ich = Firma oder ich = Buchhalter einer GmbH  oder oder?
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich hatte nicht darüber nachgedacht, dass die allgemeinen Angaben eventuell nicht ausreichen würden. Daher möchte die Fragen um folgende Inhalte ergänzen:

1.) Es handelt sich um eine GmbH & Co. KG, welche Sonnenschutzprodukte wie z.B. Lamellenvorhänge produziert (Industriebetrieb). Ich arbeite dort in der Buchhaltung und soll mich zukünftig mit dem Anlagevermögen befassen (bekomme aber noch eine Weiterbildung).

Hier wäre es super, wenn ihr mir einen Lösungsansatz bieten könntet, wo Ihr diese PC-Halterung einordnen würdet und welche Nutzungsdauer zugrunde liegt.

2.) Hier bin ich mir unsicher mit der Begrifflichkeit. Sofortabschreibung heißt für mich, dass ich die GWG´s auch direkt in die Kosten buchen kann?

3 + 4.) Ok danke!

Über eine Hilfestellung zu den Punkten 1 + 2 würde ich mich freuen.  :klatschen:
Zitat
Schaumi! schreibt:
Die Halterungen sind für mich keine GWG´s, da diese nicht selbstständig nutzbar sind (keine Funktion ohne Monitor).
richtig, sie sind zusätzliche Anschaffungskosten der Monitore
Zitat
Schaumi! schreibt:
Bei einem GWG habe ich die Möglichkeit, dieses direkt in die Kosten zu buchen, wenn die Anschaffungskosten bis 250,- € betragen. Wenn ich ein GWG zwischen 250,01 - 800,- € vorliegen habe, kann ich dieses laut Literatur sofort abschreiben.
Ein wesentlicher Unterschied ist dir beim Lesen wahrscheinlich nicht aufgefallen - alle GWG sind in einem gesonderten Verzeichnis zu führen. Daher werden sie in der Regel aktiviert und am Jahresende dann abgeschrieben.
Zitat
Schaumi! schreibt:
Kann ich dann ein GWG zwischen 250,01 - 800 nicht direkt in die Kosten buchen, wie bei einem GWG unter 250,- (Wahlrecht)?
Nein - da ein gesondertes Verzeichnis erforderlich ist
Zitat
Schaumi! schreibt:
) Wie verbuche ich Anlagegüter, welche z.B. durch das Hochwasser beschädigt wurden und nicht mehr nutzbar sind.
Hier solltest du fachkundigen Rat holen - es gibt z. B. außerordentliche Abschreibungen. Die Bedingungen dafür sind vielfältig, dafür ist das Forum nicht geeignet.
Zitat
Schaumi! schreibt:
Meine letzte Frage betrifft die Ersatzbeschaffungen. Wenn z.B. ein bereits vorhandener Hochdruckreiniger mit AHK von 400,-€ (GWG) ersetzt wird (defekt), kann ich die Ersatzbeschaffung mit 400,- € nicht direkt in die Kosten buchen, da es sich um Ersatz handelt?
Auch hier kommt es auf den genauen Sachverhalt an. Wenn es "reiner Ersatz" für schon etwas vorhandenes ist, geht es in Aufwand. Aber sobald es nicht mehr identisch ist mit dem Anlagegut, das ersetzt werden soll, muss du im Einzelnen prüfen. Auch hier solltest du zumindest am Anfang fachkundigen Rat einholen.
Ich würde das alles nicht so kompliziert machen oder schreibst Du eine Examensarbeit dazu ?
Zu den Monitorhalterungen - die würde ich schlicht einfach auf Betriebsbedarf buchen. So wie Schrauben, Dübel oder Winkel (zum Aufhängen von Regalbrettern) auch. Wo will man da anfangen und aufhören ? Die Halterungen sind für mich schlicht und einfach Befestigungsmaterial. Auf die Diskussion mit dem Steuerprüfer dazu würde ich mich jetzt schon freuen (wenn er es denn reklamieren sollte).  :green:
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